Nachdenken über Methoden der Diskriminierung
Ernste Gedanken eines in Deutschland tätigen Rechtsanwalt über das heikle Tabuthema Methoden und Systeme der Diskriminierung und des Rassismus
Die hier zitierte, bahnbrechende Entscheidung Zaunegger, in dem die Bundesrepublik Deutschland gerade erst wegen Diskriminierung von nicht verheirateten Männern verurteilt wurde, und mit dem sämtlichen in diesem Bereich tätigen deutschen Richtern, “Spezialisten” und Professoren ein Armutszeugnis ausgestellt wurde, gibt Anlass, einen Anstoss zu geben zum grundsätzlichen Überdenken unserer - nach Auffassung des Verfassers - durchweg immer noch hochgradig rassistischen, intoleranten und diskriminierenden Gesellschaft. Es wäre sinnvoller, statt in arrogant - dümmlichem Ton immer noch mit Schuldzuweisungen und Besserwissereien sowie Haarspaltereien jegliches Fehlverhalten weit von sich zu weisen, wie es derzeit die Verantwortlichen tun, wenn man in Deutschland das Urteil ernst nähme und die Frage der - von höchster Stelle bescheinigten - Diskriminierung systematisch aufarbeiten würde. Ich muss mich korrigieren. Das “Aufarbeiten” wird schon seit 2003 als Vorwand benutzt, um nichts zu tun. Und die Verantwortlichen beabsichtigen, erneut nur “aufzuarbeiten,” und fröhlich weiter zu machen. Die bereits festgestellte Diskriminierung muss aufhören, und zwar jetzt und heute! Dazu gehört eine Generalamnestie sämtlicher diskriminierter Väter wegen strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit der Vaterschaft, dazu gehört grosszügige Wiedergutmachung und Integration in die Gesellschaft. Soweit sich der Fall nicht bereits, - wie leider in vielen Fällen - durch Selbstmord der diskriminierten Personen “erledigt” hat.
Dies ist lediglich ein erster Denkansatz und keine abgeschlossene Arbeit. Bitte zögern Sie nicht, Ihre Gedanken dazu über die Möglichkeit, Kommentare in diesem Blog zu machen, beizutragen.
Diskriminierung, also die ungerechte Unterscheidung und Ungleichbehandlung von Menschen und Personengruppen nach dem Geschlecht, Alter, der Rasse/ Hautfarbe sind Bestandteil unseres täglichen Lebens in Deutschland. Es ist nur fraglich, ob man sich dieses eingesteht oder nicht.
Zwei grundverschiedene Ansätze gibt es. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde in Deutschland so gut wie nur der erste Ansatz: “wir sind auf einmal alle farbenblind geworden” (- in Wirklichkeit sind wir natürlich überhaupt nicht farbenblind geworten, wir tun aber alle so) vertreten. Oder vieleicht als Schlagwort “Tuschelrassissmus.”
Diskriminierung in Deutschland gab es formell damit von heute auf morgen einfach nicht mehr, es wurde einfach unfein, gewisse Worte Jude/ Arier, Schwarz/Weiss, etc. zu verwenden. Das hinderte die entsprechenden Kreise keineswegs daran, genau so wie in “guten alten Zeiten” weiter zu machen. Wie so häufig, wurden geheime, getuschelte und nicht ausgesprochene Vorurteile und Unterschiede, die man nicht bekämpfen kann, weil sie ja gar nicht existieren, viel schlimmer und wirkungsvoller als offene Diskriminierung, gegen die es dann entsprechende Gegenmittel gibt. Der Grund, warum z.B. in Deutschland die NPD nicht verboten wurde, ist nicht, dass einem diese Damen und Herren auch nur im geringsten bischen sympatisch sind, sondern, dass man sie wirkungsvoller bekämpfen kann, wenn sie ihre verheerenden Gedanken von sich geben. Und man ist gezwungen, sich mit dem, was sie sagen, soweit etwas dran ist, auseinander zu setzen.
Die 32-Jahre-Grenzen der Altersbegrenzung beispielsweise, für die Einstellung im öffentlichen Dienst, hielt sich hartnäckig bis zu letzt als klares Zeichen einer Gesellschaft, die das Alter diskriminiert, bis auch diese in den letzten Jahren spurlos und diskussionslos in den Stellenanzeigen der öffentlichen Hand verschwanden. Hat sich dadurch etwas geändert? Keineswegs. Eingestellt wurde vermutlich auch nach der Streichung dieser ganz offen zur Schau gestellten Diskriminierungspraxis nicht eine einzige Person über 32 Jahren in den öffentlichen Dienst. Wir machen einfach genauso weiter wie bisher. Wie schön, dass die alle so blöd sind und das noch nicht einmal merken. Und die Menschen und deren Rechtsanwälte so wenig Macht haben, dass wir damit immer noch ungeschoren davonkommen.
Geblieben ist auch bis heute der nachkriegsdeutsche “Judenstern” der zwangsweisen Angabe der Religionszugehörigkeit bei den Steuererklärungen in Deutschland.
Der zweite Ansatz, nennen wir ihn den amerikanischen Ansatz, geht von der bewussten Unterscheidung aus, die dann erlaubt, Gleichheit wieder herzustellen. Dabei müssen zuerst einmal Unterschiede und Unterscheidungen bewusst gemacht werden und überhaupt erfasst werden. Jedem Deutschen der Nachkriegszeit, der schon einmal in die Vereinigten Staaten gereist ist, ist das aufgefallen, denn er auf den Fragebögen beim Zoll und den Immigrations erstmalig in seinem Leben nach seiner Rasse gefragt wurde. Erst in einem zweiten Schritt wird in den Vereinigten Staaten dann die Gleichbehandlung durch bewusste Gegendiskriminierung (affirmative action) wieder hergestellt. Z.B. es werden so lange nur Frauen bevorzugt eingestellt, bis ein vorgegebenes Kontingent an Frauen an den gewünschten Positionen dafür sorgt, dass keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vorhanden ist.
Die Konsequenz war, dass etwas farbige Minderheiten (”afro-americans”) oder auch Frauen auch an den Universitäten mir mittelmässigen Examen ausgezeichnete und bessere Berufschancen hatten als jeder “weisse” (”white caucasian”) oder Mann.
In Deutschland (übrigens natürlich nicht nur auf Deutschland beschränkt) haben wir bislang so gut wie ausschliesslich den ersten Ansatz (”wir sind auf einmal alle farbenblind geworden”) zu verzeichnen.
Damit kommt es zu Schritt 2, der Herstellung von Gleichheit in Deutschland überhaupt nicht. Es gibt ja per Definition überhaupt keine Diskriminierung. Das, was statt dessen passiert, ist, dass Interessengruppen hemmungslos tätig werden, und man von einem Extrem ins andere verfällt, ohne dass man auch nur merkt, was wirklich passiert.
Wenn nunmehr im öffentlichen Dienst Frauen in leitenden Positionen tätig sind, die nur Frauen einstellen, dann ist das zwar aus der Geschichte der Unterdrückung der Frau heraus verständlich, aber dennoch genauso üble Diskriminierung wie die Diskriminierung der Frau in der Vergangenheit. wenn es ein ”Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend” gibt, dann kann man darin lesen, dass Senioren und Jugend zwar ein Begriffspaar bilden, dass der Gegenbegriff zur Frau, der Mann, aber vollkommen fehlt.
Die Botschaft: Wir beschäftigen uns per Definition nur noch mit Problemen der Frau und diskriminieren damit Männer - und das wird als solches wieder ein Problem schaffen. Die Probleme der Frau können nicht gelöst werden, wenn man den Mann ohne Lösungsansätze einfach sitzen lässt.
Dazu ist zu bemerken, dass die Frage der Bekämpfung von Diskriminierung in Deutschland viel zu leicht genommen wird und noch nicht einmal verstanden.
Wenn man sich einseitig nur um die Rechte von bestimmten Personengruppen kümmert, werden andere Personengruppen automatisch diskriminiert.
Vertretbar wäre das, wenn man sich von vorne herein darüber einig wäre, dass der Zweck die Wiederherstellung von Gleichheit ist. Damit müsste aber eigentlich auch von vornherein u.a. die zeitliche Dauer derartiger Diskriminierung begrenzt sein und Ziele solcher Diskriminierung genau definiert werden.
Die derzeitigen Tendenzen in Deutschland, einfach Männer auf primitive, üble Art und Weise schlicht in die Pfanne zu hauen, wie z.B. in § 1626 a Abs. 2 BGB (die Mutter bestimmt über das Sorgerecht) oder § 52 SGB (beraten werden nur Frauen) wie es vieleicht in der Gesetzgebung vor dem Krieg mit den Frauen geschehen war, hilft nichts gegen Diskriminierung und sollte schleunigst unterbunden werden.
Entsprechende Diskriminierungsnormen müssen allseitig ausgelegt werden. Zitat aus einer Vorlesung des verehrten Professors für internationales Privatrecht Jayme, Heidelberg: “Mann im Sinne des Gesetzes ist auch die Frau.” Hier ging es um verfassungswidrige Normen des EGBGB’s, die damals noch die Frau diskriminierten. In einer sehr schönen Serie von Entscheidung hebelte das Bundesverfassungsgericht damals diese Diskriminierung aus. Leider ist die heutige Besetzung des Bundesverfassungsgericht nicht mehr in der Lage, derartiges zu leisten. 1)
Der Aufruf und Anstoss soll sein: wir müssen die - tatsächlichen und faktischen - Ungleichbehandlungen zunächst einmal wissenschaftlich erfassen und uns bewusst machen. Angesetzt werden muss dabei an den Lebenstatsachen, und nicht irgendeiner theoretischen, verbalen und hohlen Versicherungen von Gleichheit. Dann müssen Ziele definiert werden und in klar abgegrenzten, symstematischen Aktionen muss die Gleichheit wieder hergestellt werden. Diese Aktionen müssen zeitlich und inhaltlich definiert und abgegrenzt sein. Z.B. das Ministerium für … “Frauen” ist nach 5 Jahren aufzulösen. Besser wäre es, wenn man - wie bei dem Wortpaar Jugend und Alter, vieleicht auch den Namen der Männer mit aufnähme. Oder vieleicht die Aufgaben erweitern, und statt dem Namen “Frauen” dieses Ministerium für Fragen der Bekämpfung von Diskriminierung umzubenennen.
1) Dieser Aufsatz wurde am 21.01.2010 geschrieben. Im Juli 2010 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht nun doch endlich insoweit “aufgeräumt” hat. Danke. Vergleiche dazu den späteren Aufsatz.
Aufsatz von A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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