Anfi Blog juristisches Internet

31.5.2010

Bundespräsident Köhler heute zurückgetreten.

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 18:29

Genaue Gründe des Rücktritts sind noch etwas undurchsichtig. Während normalerweise das Fell von Politikern dicker ist als das von Bären oder Walfischen, wurde hier wohl außerst dünnhäutig auf eine verhältnismäßig harmlose Äusserung eines Sprechers der Regierung zu Afghanistan bzw. eigentlich auf die Piraten gemünzt, reagiert.

28.5.2010

Der Platz auf dem Friedhof

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 20:58

Die Realität ist manchmal schöner als jede Erzählung. Und wenn sie nicht wahr wäre, müßte man das einfach erfinden. Hier ein Ausschnitt aus einer etwas morbiden Diskussion betreffend ein telefonisches sehr verlockendes Angebot. Die - auch juristisch nicht uninteressante - Diskussion führte ein junger russischer Konzertcellist nach einem Aufenthalt in New York vor kurzem auf einem allgemein bekannten und beliebten Internetportal.

Svjatoslav wurde ein Platz auf dem Friedhof angeboten für nur 39.99 US-Dollar im Monat. Unter der Bedingung, daß er in den nächsten 30 Jahren am Leben bleibt. Mit inbegriffen im Gesamtpaket war eine private Rundfahrt in der “Nachbarschaft” und als Extra ein wasserdichter Sarg mit einem besonders weichen Kopfkissen.
S. Sollte ich das Angebot annehmen? …
B. Was?????
vor 14 Stunden.S. Yeah… Die haben mich wirklich angerufen, ob du es glaubst oder nicht.
vor 14 Stunden.D. Nur, wenn das Kissen auch aus Seide ist.
vor 14 Stunden.V. Ich frage mich, wie lange sie dich da pflegen … 10, 50, 100 Jahre, und dann wird der Platz an jemand anderes verkauft …
vor 14 Stunden.D. Und warum soll der Sarg wasserdicht sein ? Ertrinken wirst du ja wohl kaum… :0
vor 14 Stunden.S. ich glaube, das ist damit du nicht ausläufst :)
vor 14 Stunden.D. Igititiitigit!!!!!!!! S.! ;)
vor 14 Stunden.L. OMG Ziemlich morbide…
vor 14 Stunden.V. :D
vor 14 Stunden.M. Meine Empfehlung: eine tempurpedische Matratze, für Kuschelgefühl bis in alle Ewigkeit.
vor 13 Stunden.V.
vor 12 Stunden.V. Den Wert einer bequemen Matratze für den großen Schlaf sollte man niemals unterschätzen.
vor 11 Stunden. P. Ist wirklich eine gute Investition
vor 11 Stunden.F. Wie alt ist die Person, die dir das angeboten hat?
vor 11 Stunden S. Nicht ganz sicher, wie alt… War ja nur am Telefon, sie hatte aber definitiv eine ganze Menge Zähne… Sie hat wirklich ihr Bestes gegeben, um mich zu motivieren; ich wette, daß die so ihren Schnitt macht. Sie hat gesagt, das ist das selbe wie ein Haus zu kaufen, oder ein Stück Land… Und was für eine Motivation, die nächsten 30 Jahre weiter zu leben … Das Geschäft kann sogar noch dagegen versichert werden, wenn ich früher ins Gras beiße, kostet das nur einen Dollar im Monat mehr, sofern keine vorher bestehenden Ausschlußgründe bestehen. Ich habe gefragt, ob sie mir auch garantieren kann, daß immer Blumen an meiner letzten Ruhestätte sein werden. Sie sagte, dafür müßte ich 15 Dollar pro Monat jetzt extra zahlen, und je nach Anzahl der Monate, in denen ich das bezahle, werden sie mir künstliche Rosen besorgen. Ich habe gesagt, ich möchte gerne ein Pyramide als Grabstein. Sie versprach, mir einen Kostenvoranschlag zuzuschicken …
vor 9 Stunden. F. Sie muß wirklich länger leben als du, damit es sich lohnt. Und stelle einen jungen und im Voraus bezahlten Anwalt ein, der sie später verklagen soll, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Vergiss die Checkliste nicht, er soll überprüfen, ob der Sarg wirklich wasserdicht ist.
S. HaHaHa Gute Idee :-)
F. Du könntest ihr dann natürlich auch als Spukgespenst erscheinen!
P: Spukgespenst ist wirklich nicht der richtige Ausdruck, F.
D.: Er meint wohl, daß S. der Verkäuferin, wenn sie den Vertrag nicht richtig erfüllt, als so eine Art Geist oder Zombie erscheinen kann.
F. richtig, D. - Ach ja, und wir hätten da noch eine Frage zu klären: es kommt ja immer auf den Platz an, an dem man liegt. Ein Parkplatz irgendwo in L.A. wäre wohl nicht so besonders ansprechend. Besonders hübsch würde sich sicher die Pyramide sicher auf dem roten Platz in Moskau oder am Place de la Concorde? Vieleicht noch mit einer lebensgroßen vergoldeten Statue eines Cellisten darauf?

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Landgericht Karlsruhe verurteilt heute ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Tauss

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 14:02

zu Bewährungsstrafe (15 Monate) wegen Besitzes von Kinderpornographie.

Kommentar

Na, das ging ja geradezu blitzartig. Wem sollen wir nun Glauben schenken. Dem Landgericht Karlsruhe und der karlsruher Staatsanwaltschaft, die uns gerade mit der Flowtex-Affaire einen ganz üblen, riesigen Justizskandal - vollkommen unbeschadet und ohne irgendwelche Änderungen - weder personell noch in der Struktur - geliefert hat, oder einem angesehenen deutschen Spitzenpolitiker? Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Man wird sehen.

Ist der ehemalige deutsche Bundestagsabgeordnete Tauss selbst ein Täter oder diffamierter Aufklärer von Straftaten? Berechtigtes Strafinteresse des Staates oder Verdeckung und Schutz der wahren Täter oder Diffamierung aus politischen Gründen? Was geht hier wirklich vor. Wird hier ein unliebsamer deutscher Politiker von der falschen Partei vor allen Augen einfach so fertig gemacht, oder werden die Interessen von armen geschändeten Kindern geschützt?

Nur zu gerne würden wir der offiziellen Version Glauben schenken und in das allgemeine Schmähen gegen die Kinderschänder fröhlich mit einstimmen. Das Vertrauen darin, daß dabei alles mit rechten Dingen zugeht, hat der deutsche Staat allerdings jedenfalls hier schon längst verspielt. Schlimm, wirklich schlimm, dies sagen zu müssen.

http://strafprozess.blogspot.com/2010/05/jorg-tauss-triit-aus-der-piratenpartei.html

http://strafprozess.blogspot.com/2010/05/begrundung-des-urteils-gegen-tauss.html

copyright 2010 A. Fischer, Rechtsanwalt

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

20.5.2010

Präsentation des Grundrechte-Reports 2010 in Karlsruhe

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 15:50

ANIF. Heute wurde durch die Humanistische Union in Karlsruhe der neu erschienene Grundrechte-Report 2010 präsentiert.

Der Grundrechte-Report versteht sich als “alternativer Verfassungsschutz-Bericht.”, und “wenn es ihn nicht schon gäbe, müßte man ihn erfinden. Ein muß für jeden Verfassungsrechtler. Erfreulich, daß auch in Deutschland eine Gruppe entschlossener Personen es wagt, auch einmal die Finger in die eigenen Wunden zu legen und nicht immer nur mit dem Zeigefinger auf China, Irak, Iran oder sonstwohin zu weisen.

Einige wichtige Beispiele wurden durch den persönlich anwesenden Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum genannt. Das sind die Übermittlung von persönlichen Bankdaten an die USA über SWIFT und die Vorratsdatenspeicherung. So wie früher der Umweltschutz eine Bewegung auslöste, forderten die Zeiten heute eine Demokratiebewegung. Es muss das Volk sei, das den Staat kontrolliert, und nicht anders herum.

Sehr eindrucksvoll und schmerzhaft die Schilderung durch die Schwester der - aus Angst vor Verfolgung der Veranstaltung ferngebliebenen eigentlichen Mutter, ”Borelliose-Falles”, Seite 101 zu dem Aufsatz von Ulrich Engelfried “Eine Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Hexenjagd.” Staatliche Kindeswohlgefährdung.

Die Themen der rund 50 kleinen Aufsätzchen zu aktuellen Menschenrechtsthemen in Deutschland sind nach Grundrechten gegliedert.

Zu nennen sind Schlagwortartig: das Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt, ELENA- das häßliche Einkommensdatenmonster, die Internet-Datenzugangssperre, SWIFT, Vermummter Rechtsstaat, polizeiliche Videoüberwachung, Selbstbestimmung am Lebensende, Bomben, Feuertod im Polizeigewahrsam, Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen, Stählerner Teleskopschlagstock der Polizei, Ungleichheit durch gegliedertes Schulsystem, Neutralität in Glaubensfragen, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Muslimen, Arbeitslose und Glauben, Clowns in Versammlungen, die große Kronzeugenregelung, Studiengebühren, Rechtsschutz für Arme, Umgehung des Richtervorbehalts, uvM.

Insgesamt wäre wünschenswert, vieleicht in einem gesonderten Teil, die etwas systematischere Aufarbeitung der Berichte über die Ursachen der Menschenrechtsprobleme und darüber, wie sie vieleicht vermieden werden können (de lege ferenda - über das erforderliche neue Gesetz).

Insgesamt sehr erfreulich. Gesamtbewertung (Skala von 1 bis 10) 8 Punkte.

Das Taschenbuch ist 280 Seiten stark und ist erschienen 2010 im Fischer Taschenbuch-Verlag, ISBN 978-3-596-18678-5. Es kostet Euro 9,95.

Bericht von:

A. Fischer, Rechtsanwalt & Certified Public Accountant
rechtsanwalt@anif.de
Tel. +49 (0) 7221-3939752
Fax +49 (0) 3212-3939752

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Das müßten Sie doch aber eigentlich wirklich wissen, Herr Rechtsanwalt!

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 09:31

Kommentar:

Diesen Satz hört man meistens von ziemlich unqualifizierten Mitmenschen. Mit derartigen Anzüglichkeiten möchten diese gerne ihr eigenes, häufig vollkommen mangelhaftes bzw. regelrecht falsches, bischen Wissen über andere erheben.

Was ich wissen muß und was nicht, und was ich weiss und was nicht, entscheide allenfalls ich, aber nicht Sie, Herr/Frau Blödmann/-frau.

Häufig stellt sich dann auch beim Nachhaken heraus, daß derjenige, der einem hier sowohl Unwissen unterstellt als auch ungeprüft von eigenem Besserwissen ausgeht, in der Tat selbst ein dummer Besserwisser ist, der von der Materie nicht wirklich eine Ahnung hat.

Die, die wirklich mehr wissen, sollten mit ihrer Weisheit behutsam und sachte umgehen. Die meisten der wirklich Wissenden tun das auch von alleine, aus Lebensweisheit.

Scio ut nescio - ich weiß, daß ich nichts weiß. Im Verhältnis zu dem, was wir alles nicht wissen, ist das bischen Wissen, auf dem wir alle so stolz im Kreise herumreiten, verschwindend gering. Und zwar für den herausragendsten Professor in Deutschland ebenso wie für den lahmen Bettler in Indien. Je mehr wir lernen und wissen, umso mehr finden wir heraus, wie vergänglich und belanglos unser Wissen eigentlich ist.

Statistisch gesehen, wissen die Wissenden vieleicht 98 Prozent alles wissenswerten Wissens nicht, und die Unwissenden/ Dummen 99 Prozent. Der Unterschied zwischen Wissen und Nichtwissen sind mal gerade ein Prozent, oder noch viel weniger.

Und eines bescheinigt sich jemand, der diesen Satz verwendet, selbst:

Er/sie hat keine Ahnung davon, wie er/sie mit seinen Mitmenschen umgehen sollte. Und das müßte er/ sie doch eigentlich wirklich wissen.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

18.5.2010

Entführter kurdischer Journalist im Irak ermordet

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 08:02

Zensur im Irak. Nicht so wichtig, für die deutsche Presse? Gut, daß es das Internet gibt.

Einzelheiten vgl. Link.

http://www.nytimes.com/2010/05/07/world/middleeast/07erbil.html?scp=1&sq=killing%20kurdish%20journalist&st=cse

11.5.2010

Der Familienkronleuchter

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 06:49

Unsere erste Vorlesung in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO), um das Jahr 1980, begann der Professor aus Freiburg (war es Professor Wolf?) ewa so:

Wenn jemand ankommt, mit zwei Zeugen, und behauptet, der Familien-Kronleuchter, den Sie geerbt haben und der seit 30 Jahren in Ihrem Wohnzimmer hängt, gehört ihm, und ihn heraus verlangt, was machen Sie dann?

(Diskussion)

Alles falsch: Sie hängen den Kronleuchter auf der Stelle ab, geben ihn dieser Person, und lassen sich eine Quittung für den Erhalt des Kronleuchters geben.

Kommentar

Interessant, was einem so alles in Erinnerung bleibt. Auch wenn der Professor hier wohl nur eine harmlose Pointe machen wollte: seit mehr als 20 Jahren Praxis im deutschen Zivilprozessrecht und nach vielen Schlachten, wo es um die nackte Existenz der Mandanten ging, muß man sagen, ist dem eigentlich als Gesamtbewertung unseres derzeitigen Rechtssystems nicht viel hinzuzufügen.

Autor: A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
Tel. +49(0)7221-3939752
Fax. +49(0)3212-3939752
rechtsanwalt@anif.de
copyright 2010
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

6.5.2010

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 09:23

2010may05kundigung.pdf

Als Anwalt denkt man, man hat irgendwann alles erlebt und alles gesehen. Aber es gibt doch jedesmal wieder etwas neues.

Folgendes handschriftliches Schreiben seines Arbeitgebers brachte ein Mandant gestern an:

(sauber viereckig abgerissener Zettel, 5 x 5 cm Größe)

Das Arbeitsverhältn
ist zum 31 3.
beendet.-

Lohnabrech. noch
zu quitieren.

9.7.
kl.

Kommentar: Papierverschwendung ist dem Arbeitgeber sicher nicht vorzuwerfen. Ebenso wenig wie die Verschwendung von Worten. Zur Nachahmung dennoch nur sehr bedingt zu empfehlen.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

läuft stressfrei mit WordPress ( WordPress.de )