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29.9.2010

Zum “Delisting”, dem Börsenweggang von deutschen Unternehmen an den amerikanischen Börsen

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 09:48

Allianz , Infineon , Bayer, Daimler-Benz AG, Deutsche Telekom, BASF und Eon Hoechst, Schering, BASF, SAP, E.ON, Siemens, Infineon, Altana, Dialog Semiconductor, SGL Carbon IXOS, Atkins: -

Das ist eine sehr lange, glanzvolle Liste deutscher Spitzenunternehmen. Und sie haben alle eines gemeinsam: Sie haben bereits den Rückzug von den amerikanischen Börsen angetreten.

In Zukunft werden nur noch vier deutsche Dax-Unternehmen in New York gelistet sein:

SAP , Siemens , Deutsche Bank und Fresenius Medical Care.

Die offiziellen Gründe: Reduzierung von Kosten und Prozessvereinfachung. Ha, Ha, Ha. Würde ich auch sagen, an deren Stelle.

Die wahren Gründe:

Der knallharte Wettbewerb amerikanischer Großunternehmen mag einer der Gründe sein, überwacht durch einen sehr eifersüchtigen, protektionistischen Markt der Amerikaner.

Aber da ist auch noch der blamable Grund, den wir uns so ungerne eingestehen:

Eines nach dem anderen gerieten die deutschen Unternehmen ins Visier der strengen amerikanischen Börsenaufsicht. Wir sind halt einfach zu korrupt. Und da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, etwas zu ändern, um den amerikanischen Standards zu entsprechen, oder einfach die Flucht ergreifen. Nun, solange in Europa nicht mitgezogen wird, was die Standards anbelangt, sieht man, welchen Weg die deutsche Wirtschaft gewählt hat: die Flucht zurück in heimische Gewässer, in die gute, alte, europäische Korruption!

Schauen wir uns das doch ein bisschen näher an:

Die deutsche laxe Organisation der Unternehmen, basierend auf staatlicher Beamtenwirtschaft, Kontrolle und Gängelei, mit mehr Schein als Sein, einschließlich der Anforderungen an die interne Kontrolle, das unbekannte Wesen, mit fehlenden Berichtspflichten, ineffektiven Prüfungspflichten, abwesenden Aufsichtspflichten, Organisationspflichten, von denen man noch nie gehört hat, Trennungspflichten der Funktionen, was soll denn das sein, - kann halt nicht im geringsten bisschen mit den scharfen amerikanischen Standards mithalten.

Viele Banken in Deutschland sehen zum Beispiel eine äusserst schwammige Trennung zwischen Vertrieb und Bankgeschäften vor. Die großen deutschen Konzerne sind Mischkonzerne und kennen echte innere Kontrolle überhaupt nicht. Im Vergleich zu amerikanischen Unternehmen wird da in Deutschland immer noch der “Tante-Emma”-Laden geführt, im Vergleich zur Organisation eines modernen Supermarkts.

So etwas wie Transparenz, organisatorische klare Trennung der Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Funktionen gibt es nicht und wird auch nirgendwo verlangt. Man tut und macht und wurstet halt drauflos, und irgendwie wird dann im Ergebnis irgend etwas ausgewiesen, fast nach Belieben.

In den USA kostet so etwas richtig viel Geld, wenn man sich nicht an die Regeln hält! In Deutschland wird man immer noch eher dafür belohnt.

Eine Änderung und Gesundung des europäischen Systems wäre nur zu bewirken, indem systematisch der aufgeblähte, uneffektive staatliche Beamtenapparat abgebaut wird, und die Organisation der Wirtschaft in die Hände der Wirtschaft selbst gelegt würde.

Erst, wenn die Kräfte der Wirtschaft dahin gerichtet werden, für innere Ordnung zu sorgen, dann kann Korruption sowohl im staatlichen Bereich als auch in der Wirtschaft wirksam abgebaut werden. Und das wird der Staat ganz sicher nicht leisten, sondern kann nur bewirkt werden, indem die Selbstreinigungskräfte der Wirtschaft selbst freigelegt werden.

Und solange die deutschen Politiker den Dornröschenschlaf mit schlafen, und es hier keine mit den amerikanischen vergleichbare Standards gibt, lassen wir den wirtschaftlichen Abstand halt einfach größer werden. Bisher sind es so zwischen 10 und 50 Jahren, unserer Einschätzung nach.

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28.9.2010

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt ETA-Mitglied Recht gegenüber Spanien

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 17:27

Spanien wurde am 28.09.2010 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Beschwerde eines Mitglieds der baskischen Untergrundorganisation ETA verurteilt, weil Foltervorwürfen durch dessen Sondergericht Audiencia Nacional nicht hinreichend nachgegangen worden ist.

Festgestellt wurde eine Verletzung von Art. 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Recht auf ein faires Verfahren).

Zugesprochen wurde eine Entschädigung von 20.000 Euro plus Erstattung der Prozesskosten.

Anders als beim Fall Gäfgen (vgl. den früheren Beitrag dazu) kam der verletzende Staat diesmal nicht ganz so billig davon.

Hier ist die offizielle englische Version des Europäischen Gerichtshofs:

San Argimiro Isasa v. Spain (no. 2507/07)

The applicant, Mikel San Argimiro Isasa, is a Spanish national who was born in 1962 and is currently serving a prison sentence in Badajoz (Spain). He was arrested in May 2002 on suspicion of belonging to an armed group, terrorism, storing arms and ammunition, and several counts of attempted murder. Relying in particular on Article 3 (prohibition of inhuman or degrading treatment), the applicant complained that he had been subjected to ill-treatment during his arrest and while in detention, including blows to the head, suffocation with a plastic bag over his head, sexual harassment and humiliation and threats of death and rape. Violation of Article 3 (lack of effective investigation)
No violation of Article 3 (prohibition of inhuman or degrading treatment)
Just satisfaction: EUR 20,000 (non-pecuniary damage) and EUR 3,000 (costs and expenses)

Kommentar

Dies dürfte eine der ersten Verurteilungen sein, und hoffentlich nicht die Letzte, bei der im Rahmen von terroristischen Netzwerken auch einmal der anderen Seite Recht gegeben wird.

Die Botschaft des höchsten europäischen Gerichts an Spanien ist klar: Terrorismus ist keine Entschuldigung für Menschenrechtsverletzungen.

War auch allerhand, über das die spanischen Ermittlungsbehörden und die verantwortlichen Gerichte da bei sich selbst großzügig hinweg gesehen hatten:

Zu den in Spanien nicht geahndeten Mißhandlungen während der Haft gehören Schläge auf den Kopf, Erstickungsversuche mit einer Plastiktüte über den Kopf, sexuelle Belästigung und Demütigung sowie Drohungen mit dem Tod und mit Vergewaltigung.

Vieleicht kann man nun sogar langfristig optimistisch ein Ende sehen der geradezu unerträglichen modernen Hexenjagden. Die sogennanten, selbsternannten, selbstherrlichen Rechtsstaaten haben nämlich unter dem Vorwand des Terrorismus ganze Volksgruppen, und darunter auch Unzählige von Unschuldigen, verfolgt, gefoltert und getötet. Strafanzeigen sind nicht möglich, und verfolgt werden Straftaten immer nur auf einer Seite. Die der “Bösen”, natürlich. Und wer Böse ist, und wer Gut, das steht auch von vorne herein fest, bei diesem üblen Spiel. Das geht überhaupt nicht so an. Ein “Guter” ist dann überhaupt kein “Guter” mehr, wenn er (oder sie!) Straftaten begeht. Und zwar vollkommen egal, auf welcher Seite er/ sie steht. Rechtsstaaten haben das zu verfolgen, und zwar vollkommen ungeachtet der Person des Anzeigenden und auch des Verfolgten. Und seis der Papst persönlich.

Terrorismus kommt nicht aus dem Nichts. Er hat seine ganz konkreten Ursachen, und die sind häufig auch zu finden in Korruption, krassen Menschenrechtsverletzungen, und staatlicher Willkür sowie sonstigen Mißständen, gegenüber denen der Einzelne ohnmächtig und sprachlos dasteht. Wer sonst nichts mehr zu verlieren hat, wem durch ein ungerechtes System das Eigentum, die Familie, alles was ihm lieb und wert ist, weggenommen wird, und wer kein Recht und keine Gerechtigkeit und Fairness bekommt, der wird letztendlich zum Terroristen.

Solange diese Wurzeln des Terrorismus nicht bekämpft werden, sondern nur der Terrorismus als Phänomen, wird in Wirklichkeit staatspolitisch verantwortungslose Oberflächenkosmetik und Kriegstreiberei betrieben. Es werden keineswegs die wahren Ursachen des Terrorismus in der Welt angegangen und bekämpft.

Terrorismus wird da zum Ventil der irrsinnigen Wut des unterdrückten Volkes, dem sonst keine Chance mehr belassen wird, dies anders auszudrücken.

Geschädigt und bestraft werden dann durch den Terrorismus oft (leider) überhaupt nicht die eigentlichen Verantwortlichen und Täter, auch die in Richterrobe oder im schicken schwarzen Anzug, sondern wieder Unschuldige. Das ist nämlich das Volk, der kleine Mann auf der Strasse. Es ist wirklich jeder, in den scheinbar unsinnigen und sinnlosen Anschlägen, die heutzutage die Schlagzeilen füllen.

Die eigentlichen - ursprünglich vollkommen berechtigten - Anliegen des Volks, wie auch hier, die geforderte Bekämpfung von rechtlichen und tatsächlichen Mißständen, können so anhand des einzigen und engen Fokus auf die Verbrechen der Terroristen elegant übertuscht werden und bleiben natürlich weiterhin so bestehen.

Die ETA hat auch prompt einen Waffenstillstand angekündigt, den allerdings Spanien schon weit von sich gewiesen hat.

Das Thema hatten wir auf dieser Seite schon öfter: “Denial and Rejection.” Man gibt keinerlei eigenes Fehlverhalten zu und weist alle Anschuldigungen hohnlachend zurück. Das ist der typische und klassische Verdeckungsmechanismus des Unrechtsstaats.

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26.9.2010

Über die Kunst des “Verkaufens” von Gerichtsentscheidungen

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 10:57

Gerichtsentscheidungen, die man eigentlich als ungerecht und unfair qualifizieren muss, führen früher oder später dazu, daß man sich über diejenigen, die derartige Entscheidungen schreiben, Gedanken macht. Unangenehme Entscheidungen werden darum häufig so formuliert und elegant “verpackt”, daß sie ganz anders klingen als - in Wirklichkeit sehr unangenehme - Inhalte. Fast könnte man sie als Mogelpackungen bezeichnen.

Bei den unteren Gerichten wird da häufig und gerne von den Richtern erst einmal den Rechtsanwälten die Schuld (und was wären wir Deutschen nur ohne Schuld!) in die Schuhe gezogen. Und die merken das noch nicht einmal .Euphemistisch verbrämt heißt es da: “es wurde durch den Bekagten nicht eingewandt”, bei anderen auch ganz direkt “Der Rechtsvertreter des Klägers hat es versäumt”, … oder ähnlich. Manchmal waren es auch die Kollegen, die geschlafen haben, manchmal aber auch nicht! Häufig hätte der Richter auch eigentlich vorher nach § 139 ZPO hinweisen müssen, und hat das nicht. Das steht aber natürlich nicht in der Entscheidung. Häufig kann man sich gegen derartige Schuldzuweisungen durch die Richter nicht richtig wehren, z.B. wenn dann durch einen weiteren “lieben” Kollegen sofort ohne vorherige oder nachherige Kontaktierung das Mandat entzogen wird, bzw. der Rechtsstreit sich anders erledigt hat und man nichts mehr inhaltlich schreiben kann. Und im Zweifel fallen dann allenfalls die Kollegen in selbstzerfleischerischem Existenzkampf gegenseitig übereinander her. Häufig ist es aber in Wirklichkeit auch der Richter, der einfach keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt hatte, und zwar unabhängig von der Sach- und Rechtslage!

Viele Entscheidungen von Richtern in Deutschland können mindest auf dem Rechtsweg nochmal überprüft werden. Nicht so ist es bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidungen können nicht angegriffen werden, ebenso wenig wie die Richter, die derartige Entscheidungen treffen. Historisch verständlich ist diese einzigartige Positition. Und im Großen und Ganzen kann man sagen, daß die Richter am Bundesverfassungsgericht in den vergangenen 65 Jahren diese Position nicht mißbraucht haben.

Feststellbar ist aber dennoch eine zunehmende Tendenz zu derartigen “Mogelpackungen.”

Eine solche Mogelpackung ist unserer Meinung nach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007 (Az. : 1 BvL 9/04).

Der Gesetzgeber hatte betreffend die Auslegung von § 1570 BGB durch die
Rechtsprechung den Unterhalt wegen der Betreuung eines nichtehelichen Kindes in § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB generell auf drei Jahre begrenzt. Eine Verlängerung des Anspruchs darüber hinaus wurde nur im Ausnahmefall zugelassen, nämlich nur dann, wenn eine Versagung nach Ablauf dieser Frist insbesondere unter Berücksichtigung der Kindesbelange grob unbillig war.

Das Bundesverfassungsgericht hielt dann die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für mit dem Grundgesetz unvereinbar, und erkannte einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 5 GG.

Ein Kind darf wegen seiner nichtehelichen Geburt nicht schlechter gestellt werden, als ein eheliches Kind. Auch eine mittelbare Schlechterstellung sei verfassungswidrig.

Nun, diese Entscheidung scheint eine Entscheidung zu sein, die sich einsetzt für die Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehlichen Kindern, als eigentlich verfassungsrechtlich vollkommen in Ordnung und unbedenklich.

Wenn man sich aber die Rechtswirklichkeit ansieht, wirkt sich diese Entscheidung in Wirklichkeit zu Lasten von unzähligen Vätern aus. Sie ist eine rein fiskalische Maßnahme und wirkt sich geradezu bösartig aus. Dazu wurde in der Entscheidung natürlich kein Wort verloren.

Durch die Kappung dieser Fristen von drei Jahren wurden nämlich in Wirklichkeit den Behörden (Jugendämtern u.a.) die Möglichkeit eröffnet, über die Überleitungsvorschriften des geleisteten Unterhaltsvorschusses die Väter von nichtehelichen Kindern, denen die Kinder - ebenfalls durch deutsche Gesetze - entzogen worden waren, nicht nur für die Dauer von drei Jahren, sondern für die gesamte Kindheit hindurch zu verfolgen. Das mag auch in Ordnung gehen, klingt aber bei weitem nicht mehr so nach Grundrechten und nach Gleichstellung, wie die Entscheidung der Öffentlichkeit verkauft wurde.

Eine ähnliche Mogelpackung stellt unserer Auffassung nach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2010 dar, in der die Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland endlich umgesetzt wurde. Dazu haben wir bereits ausführlich Stellung genommen.

Nicht, daß gegen den Inhalt dieser Entscheidung etwas einzuwenden gewesen wäre. Nur stimmt die Verpackung nicht.

Es war nicht das Bundesverfassungsgericht, das großzüglich eine menschenrechtsfreundliche Rechtsprechung gewährt, sondern es wurde in Wirklichkeit zähneknirschend die höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch für Deutschland umgesetzt.

Die Entscheidung ist auch keinesfalls in Kontinuität mit der entsetzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2003 zu sehen, sondern stellt eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine Umkehr und endlich ein Bekenntnis zu Menschenrechten dar.

Ein weiteres Beispiel ist z.B. die “Kappung” der Besteuerung von Grundvermögen nach Einheitswerten. In Wirklichkeit wurde durch diese Entscheidung, in der es um Gleichbehandlung ging, Grundeigentum erheblich unattraktiver gemacht. Auch das wurde uns aber in schöner Glanzfolie verpackt verkauft.

Man bemerkt das Glanzpapier dann erst beim Schlucken, - es bleibt einem im Halse stecken!

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23.9.2010

Solidaritätszuschlag wird vom Bundesverfassungsgericht indirekt abgesegnet

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 12:05

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 82/2010 vom 23. September 2010
Beschluss vom 8. September 2010
– 2 BvL 3/10 –

Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag (SoliZ) unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Normenkontrollantrag nach Art. 100 Abs. 1 GG betreffend den Solidaritätszuschlag eines Finanzgerichts wegen Begründungsmangels als unzulässig beurteilt.

Nach Auffassung des vorlegenden Finanzgerichts verletzte das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 im Streitjahr 2007 die Finanzverfassung und damit die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne der Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG und verstößt somit gegen das allgemeine Freiheitsrecht des Steuerpflichtigen und gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Tragender Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, daß das vorlegende Gericht sich nicht genug damit beschäftigt habe, daß das Bundesverfassungsgericht zur zulässigen Ausgestaltung einer Ergänzungsabgabe bereits entschieden habe. Das vorlegende Gericht habe berücksichtigen müssen, daß es von Verfassung wegen nicht geboten sei, eine solche Abgabe von vornherein zu befristen oder sie nur für einen ganz kurzen Zeitraum zu erheben.

für die Entscheidung verantwortlich:

Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Osterloh und Richter am BVerfG Mellinghoff und Gerhardt

Kommentar

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der “Ergänzungsabgabe” überzeugt nicht.

Die dem Solidaritätszuschlag, der eine nicht so vorgesehene Sondersteuer ist, zugrunde liegende Ungleichbehandlung von ganzen Gruppen von Menschen hätte das Bundesverfassungsgericht unserer Ansicht nach zwingend aufgreifen müssen.

Unserer Auffassung nach wird hier insbesondere wieder einmal vom Bundesverfassungsgericht selbst die Bedeutung und Tragweite des Diskriminierungsverbots (Art. 3 GG) nicht erkannt und falsch bewertet.

Das mag auch schon an falschen Schwerpunkten der Begründung der Vorlage gelegen haben. Daran wäre das Bundesverfassungsgericht aber nicht notwendigerweise gebunden gewesen, und es hätte seine Entscheidung auch auf die folgenden Gesichtspunkte stützen können:

Unterschiede zwischen ganzen Bevölkerungsgruppen dürfen allenfalls im Rahmen der “Affirmative Action” gemacht werden. Das heißt aktive Gegendiskriminierung, um Gleichheit wieder herzustellen. Dies wäre aber sicherlich verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn Umfang und Zeitraum von vorne herein genau bestimmt sind. Der Solidaritätszuschlag wurde von vornherein als nur temporäre Ergänzungsabgabe eingeführt, mit klar geschwindelten Vorgaben, und hat nach 20 Jahren seine Existenzberechtigung in Deutschland klar verloren. Derartige ganz offensichtliche Schwindeleien kommen auch bei der Bevölkerung überhaupt nicht gut an.

Man fragt sich ferner, warum für solch einen wichtigen Fall nicht Spezialisten für Steuerrecht am Bundesverfassungsgericht wie z.B. der Richter Prof. Kirchhof herangezogen worden sind.

Na, hoffen wir, daß der Fall noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt.

Schade, das hätte eigentlich eine wegweisende Entscheidung werden können. Das Bundesverfasssungsgericht hat wohl die Gelegenheit verpasst, einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber Einhalt zu bieten.

Nachtrag

in einer neuen Entscheidung aus dem Jahre 2011, BFH 21.7.2011, II R 50/09, (BFH PM Nr. 55 vom 20.07.2011) u.a.hat der Bundesfinanzhof immer noch den Solidaritätszuschlag für nicht verfassungswidrig erachtet. Er würde immer noch den besonderen Finanzbedarf des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit decken. Der SoliZ dürfe allerdings nicht zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung werden.

Was hätten wir anderes erwartet?

Link zur Fundstelle mwN.:

http://www.otto-schmidt.de/startseitennews/news_steuerrecht_22502.html

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20.9.2010

Rechtsanwältin aus Lörrach wird in Familiendrama nach “Amoklauf” von Polizei erschossen

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 13:14

Eine ca. 41-jährige Rechtsanwältin, Sabine R. (im Internet leicht findbar und noch u.a. bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg gelistet) hatte am vergangenen Sonntag ihren eigenen fünfjährigen Sohn ermordet. Weiter wurde dann der ehemalige Ehemann mit einem Kopfschuss getötet, mit Hilfe von Brandbeschleunigern eine Explosion verursacht, in einem Amoklauf auf Passanten geschossen, ein Krankenpfleger getötet sowie ein Polizisten schwer verwundet.

In dem betreffenden Krankenhaus hatte die Rechtsanwältin vor einiger Zeit eine Fehlgeburt gehabt. Die Frau soll Sportschützin gewesen sein und die bei der Tat verwendete Pistole legal in Besitz gehabt haben.

Die Rechtsanwältin wurde dann von der Polizei erschossen.

Kommentar

Einzelheiten zu der schrecklichen Tat, zur Identität von mutmasslicher Täterin und Opfern und zu den Motiven wurden zwar inzwischen bekannt gegeben. Es scheint mit ziemlicher Sicherheit aber an den verfügbaren Informationen einiges zu fehlen, was die Öffentlichkeit ganz sicher auch niemals zu Wissen bekommen wird.

Nach bisher unbestätigten Meldungen aus dem Internet handelte es sich in Wirklichkeit um ein Familiendrama im Rahmen eines Sorgerechtsstreits. Eine Kriminalpsychologin aus Darmstadt meinte, daß derartige Taten verursacht werden können durch schwere Kränkungen. Was uns interessieren würde, und was man eigentlich wissen müsste, bevor man irgendetwas dazu sagen kann, und auch nur beginnen könnte, zu urteilen:

Welche Kränkungen sind der Kollegin widerfahren, die sie zu dieser Tat trieben? Wer steckte wirklich hinter dem Verhalten? Stimmt die - vorschnelle, sofort überall zu lesende- öffentliche Version der “Amokläuferin”? Gab es bereits vorher Anzeichen und eine Entwicklung zu dem, was geschehen ist? Was lief schief bei der Fehlgeburt? Gibt es Vorwürfe gegenüber dem Krankenhaus? Was war der Inhalt des Sorgerechtsstreits? Welchen möglichen Anteil an Schuld bzw. Verantwortung können wir vielleicht auch der Gesellschaft, der Justiz und den Behörden zuweisen? Nur, wenn diese Fragen geklärt sind, kann man anfangen, darüber zu reden, wie sich solch ein Vorkommnis in Zukunft vermeiden läßt.

Und zur nun neu entfachten Waffendiskussion:

Die Kollegen hätte mit Sicherheit auch ohne eine Pistole einen Weg finden können, solch eine Tat auszuüben, bzw. es gibt immer Möglichkeiten und Wege, wenn man das will, sich Waffen zu besorgen.

Man kann nicht alle Brandbeschleuniger, Feuerzeuge, Küchenmesser, Baseballschläger und sonstige Waffen in Deutschland verbieten. Das ist ein Riesenblödsinn. Von erwachsenen Mitmenschen ist verantwortliches Handeln zu fordern und zu erwarten.

Mit nun den erneut geplanten und geforderten Verboten und Verschärfungen im Bereich der Waffengesetze wird nicht der Grund beseitigt, sondern die Folge von Mißständen. Wir haben hier wieder einmal Öl in die Flammen gegossen für das “Idealbild” des unverantwortlichen, gegängelten und staatlich bevormundeten Bürgers. Winnenden war insofern anders gelagert, als die Eltern des minderjährigen Täters ihren eigenen Kindern möglicherweise durch Fahrlässigkeit Waffen und Munition zugänglich machten, und dadurch den Amoklauf ermöglichten. Das ist ein ganz anderer Fall.

Ähnliche offizielle politische Tendenzen zur weitergehenden, undemokratischen staatlichen Bevormundung und Gängelei des deutschen Volkes zu erkennen sind bei der von der deutschen Regierung geplanten Abschaffung des “Staatsbürgers in Uniform”. Wie viel leichter kann eine Armee von gewissenlosen Berufssöldnern dazu mißbraucht werden, die eigene Bevölkerung zusammen zu schiessen, (und natürlich erst recht auch die Bevölkerungen anderer Staaten), wenn diese sich überhaupt nicht mehr mit dem deutschen Volk identifiziert. Es wird als vollkommen verantwortungslos angesehen, nun eine Elite an Berufskillern heranzuzüchten, denen jede gesellschaftliche Verankerung und Verantwortung fehlt. Jeder deutsche Bürger, der seinen Wehrdienst geleistet hatte, hat gelernt, sich verantwortlich zu verhalten. Er hat gelernt, mit Waffen umzugehen, und kann sich mit dem Staat insoweit identifizieren, und der Staat sich mit dem Bürger. Dazu kann man nur sagen: wehret den Anfängen, da wird uns gerade ein großes Stück von Demokratie (als Volksherrschaft, und keineswegs Herrschaft des Staats über das Volk!) abgeschnitten!

Man darf schließlich daran erinnern und wir wollen niemals vergessen, daß z.B. in den USA mit wesentlich toleranteren Waffengesetzen das harte Motto gilt: besser ein Unschuldiger zu viel umgebracht als ein Diktator zu wenig! Das ist ein äusserst effektiver Selbstreinigungsmechanismus für eine demokratische Gesellschaft.

Und schließlich ist zu verzeichnen ein weiterer (trauriger) Schritt der Frauen in eine Männerdomäne und ein Grund, die echte Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau weiter voranzutreiben und zu fordern:

Solche exzessiven Bluttaten waren bisher im großen und ganzen Männern vorbehalten. Das klassische Mordwerkzeug für Frauen ist die heimtückische Vergiftung a la Arsen und Spitzenhäubchen. Diese Zeiten sind endgültig aus und vorbei. Frauen können nicht nur die beschützenden, wärmenden Hüterinnen des Feuers sein, sondern genauso eiskalte, gewissenlose Killer wie Männer. Wer Rechte haben will, muss auch akzeptieren, daß damit auch Pflichten zusammenhängen, und mehr Verantwortung. Auch für Frauen.

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Stand: 23.09.2010

10.9.2010

Der Beruf des deutschen Notars - ein Auslaufmodell?

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 17:37

“My admission expires on …” (Datum), Unterschrift. Stempel. Das wars. Kosten: Damals waren es 2 Dollar für eine Beurkundung, dürfte sich nicht wesentlich geändert haben. Das waren Gebühren, und man erhob nicht mehr und nicht weniger.

So sieht eine Notarisierung in den USA aus. Als ehemaliger Notary Public des Staates North Carolina weiss ich das. Zwei Abendkurse, dann ein Test, wobei man die Ergebnisse mit seinem Banknachbarn austauschte und gegenseitig korrigierte. Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Antrag beim “Secretary of State”. Fertig.

Bei der amerikanischen “Notarization” überprüft man die Identität des Unterschreibenden, läßt sich den Ausweis zeigen und bestätigt das. Punkt. Basta.

Das Diplom mit den schön antik geschwungenen Buchstaben wollte ich voll Stolz in meinem kleinen Büro aufhängen. Am nächsten Tag hatte es meine (amerikanische, geschiedene) Frau (Ärztin) wieder heimlich abgehängt. Sie schämte sich dafür. Notary Public ist in den USA der Friseur, der Taxifahrer, die Sekretärin, der Schuhputzer, oder sonst jemand auf der untersten Stufe der amerikanischen Einkommenshierarchie.
Nichts zum Vorzeigen. Irgend ein Vater eines Präsidenten der USA soll angeblich mal Notary Public gewesen sein.

Wat dem eenen sin Nachtigall, dat is dem andern sin Uhl.

In Deutschland gehören Notare immer noch zu den mit am besten verdienenden Berufen, etwa vergleichbar mit Richtern. Sie erwarten es, mit Hofknicks und großem Tatü Tata die Aufwartung zu bekommen. Egal, ob nun - wie in Baden-Württemberg z.B. noch immer, als Amtsnotare (das Monopol bröckelt ja langsam, dank EG-Rechts), oder als “Rechtsanwälte mit Beziehungen”, wie in anderen Bundesländern. Bei jeder Grundstücksübertragung, bei jedem Gesellschaftsvertrag schöpfen sie irrsinnige Summen ab, weil sich ihre Bezahlung starr nach den Gegenstandswerten richtet.

Zu Recht?

Wohl kaum. Das, was die Notare da für die Wirtschaft beitragen, ist keine echte Wertschöpfung. Im Gegenteil. Anzufangen ist schon mit den Problemen dabei, Termine bei den immer “überbeschäftigten” Notaren zu bekommen, und den damit zusammenhängenden - schlicht wirtschaftsschädlichen - Verzögerungen wichtiger Geschäfte.

Dadurch, daß bei jeder Übertragung von Immobilien die Notarkosten zusätzlich drauf geschlagen werden, neben den ebenfalls irrsinnig hohen, und in keinem Verhältnis zum echten Aufwand der Behörden stehenden Kosten der Eintragung, tragen die Notarkosten maßgeblich dazu bei, daß auf die Dauer die Werte vollkommen unverhältnismäßig überteuert und aufgebläht werden, ohne daß etwas dahinter steht.

Wenn man sich den Rechtsgedanken des Wucherparagraphen, § 138 BGB so ansieht:

“Nichtig ist ein Rechtsgeschäft, durch das jemand sich oder einem Dritten Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligem Mißverhältnis zur Gegenleistung stehen” dann lässt das einen hier schon etwas ins Grübeln geraten.

Die Konsequenzen sind u.a., daß die deutsche Wirtschaft notwendige Umstrukturierungen aus Kostengründen nicht vornehmen kann. Die Bevölkerung wird insgesamt unflexibel und träge. Der Erwerb eines Hauses wird zu Lebensaufgabe und zum Selbstzweck. Kündigungen, Umzug, Wechsel des Arbeitsplatzes werden so erschwert bzw. fast unmöglich gemacht.

Und die “Schutzfunktion” der Notare?

Immer wieder wird darauf mit wichtiger Miene hingewiesen. Gut, es mag manchmal vorkommen, daß die Leute vor Betrügern und Fehlern besonders geschützt werden müssen.

Wer Schutz sucht, der soll ihn haben, soweit geht das noch in Ordnung. Das deutsche Recht geht aber bei der zwangsweisen Einschaltung der Notare unabhängig vom Inhalt der Verträge immer noch grundsätzlich von dem voll und ganz unmündigen, schutzbedürftigen Bürger aus. Daher werden den Bürgern die Notare aufgedrängt, ob sie es wollen oder nicht. Wir haben es also insgesamt mit einem Stück fehlender Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu tun. Das geht überhaupt nicht mehr in Ordnung. Und wenn man sich die Verträge durchliest, die von Notaren stammen, dann bemerkt man, daß ein großer Teil der eingebauten Klauseln überhaupt nicht dem Schutz der Verbraucher dient, sondern dem Schutz der Notare selbst. Mit den raffiniertesten Tricks versuchen die Notare dabei durch vorformulierte Klauseln, die eigene Haftung gerade zu umgehen und zu vermeiden, die die Rechtsprechung im Lauf der Jahre zum Schutz der Verbraucher eingerichtet hat. Damit ist der Verbraucher im Ergebnis genauso schutzlos wie vorher, wenn er nicht seinen eigenen Verstand gebraucht und das Geschäft verstanden hat.

Wer geschützt werden möchte, und bereit ist, dafür zu bezahlen, kann ja einen auf Immobilien (z.B.) spezialisierten Anwalt hinuziehen. Und das Wertgutachten eines “Appraisers”. Der prüft aber auch solche Sachen, an die der Notar nicht denkt, wie z.B. die Statik und Befall mit Schwamm. Und da gibt es dann einen gesunden, “normalen” Wettbewerb.

In den USA entscheidet aber erst einmal der Bürger, ob er überhaupt geschützt werden möchte. Und bei vielen Immobiliengeschäften geht es häufig sowieso nur um “Oma”-Übertragungen, da brauchen wir keine Notare. Oder, vielmehr: die Bestätigung: meine Zulassung erlischt am … Datum und Unterschrift, dürfte vollkommen ausreichen.

Wenn man mich fragen würde: ich hätte mein Häuschen lieber zu vernünftigen Preisen gekauft, und pfeife auf den teuren Notar. Aber man fragt mich ja nicht.

Wie könnte man eine Änderung in Deutschland erzielen?

Abgebaut werden muß die Monopolstellung der Notare. Eine vernünftige Gesetzesreform sollte eine Parallele zum amerikanischen Notary Public zusätzlich einführen, die auch in der Lage ist, den deutschen - bisher exklusiven - Formvorschriften zugunsten der Notare wie z.B. nach § 925 BGB (zuständige Stelle für die Auflassung) für die Übertragungen von Immobilien zu genügen.

Diese Funktion könnte vorläufig von Stellen wahrgenommen werden, die schon bisher Beglaubigungen durchführen, also etwa die Beurkundungsstellen bei den Amtsgerichten, bei den Städten und Gemeinden, und die Rechtsanwälte. Auf Dauer muß das auch für andere Berufsgruppen freigegeben werden (wie z.B. die Sekretärin). Die Kurzschulungen und Tests können von den Volkshochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen vor Ort abgenommen werden. Urkunden mit deren Beglaubigungsvermerk müssen im Ergebnis dieselben Rechtswirkungen herbeiführen können, wie Urkunden des Notars.

Insgesamt:

Der US-amerikanische “Notary Public” ist wesentlich schneller, effektiver und billiger als der deutsche Notar.

Dadurch bleiben die Immobilienpreise moderater, auch bei mehreren aufeinander folgenden Transaktionen. Dadurch können auch die Transaktionen schneller über die Bühne gehen, und sie bleiben insoweit ohne große wirtschaftlichen Konsequenzen. Die Unternehmen können so im Konkurrenzkampf mit ausländischen Unternehmen besser Stand halten, und auch für die Arbeitnehmer und die Anteilseigner bleibt unter dem Strich mehr Geld übrig. Deutschland darf ein kleines bisschen aufatmen.

Die Einführung der Funktion des Notary Public wäre damit durchaus ein Vorbild zur Entstaatlichung und Entbürokratisierung des Notarberufs in Deutschland.

Die eigentliche Frage ist, wie lange sich Deutschland die Weiterführung des bisherigen Notarberufs insgesamt überhaupt noch leisten kann.

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Gedanke der S-Corps

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 13:14

Gedanke der S-Corps (Gesellschaftsform mit Haftungsbeschränkung und dennoch Individualbesteuerung ohne großen Aufwand) zu “aufwändig” für Deutschland?

Vorbemerkung

Von einem am Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gescheiterten Versuch, es auch in Deutschland dem “kleinen Mann”, natürlich auch der “kleinen Frau” zu erlauben, unbürokratisch, mit wenig Aufwand eine Gesellschaftsform mit einer Haftungsbeschränkung zu führen - und damit nicht bei jedem unternehmerischen Engagement riskieren zu müssen, daß ihm/ihr das kleine Häuschen einfach mal so weggepfändet wird, soll in diesem Beitrag berichtet werden.

Vorgegangen wird nach dem Motto: das ist uns viel zu schwierig. Das war ja noch nie da,und warum sollten wir uns denn um volksfreundliche Lösungen bemühen, wenn wir auch so genauso hohe Diäten bekommen? Die Quittung bekommen wir allenfalls vom Wähler in vier Jahren, und da sitzen wir doch alle sowieso in einem Boot. Das brauchen wir euch noch nicht einmal zu versprechen, gewählt werden wir ja auch so!

Zur amerikanischen S-Corps:

Die sogenannte S-Corps erlaubt es in den USA dem Kleinunternehmer, mit geringem Aufwand (geschätzte rund 100-200 UDS) eine Gesellschaft zu gründen, die über eine steuerliche Ausnahmeklausel es ihm bis zu einer gewissen Höchstgrenze erlaubt, nach wie vor seine Einkünfte als Person und nicht als Körperschaft zu besteuern.

Warum das in Deutschland nicht geht?

Das ist uns viel zu schwierig und kompliziert (oder sollten wir besser sagen: wir sind dafür zu dumm und zu echten Reformen nicht fähig?), und außerdem:

“Diese Möglichkeit bietet in Deutschland die GmbH & Co KG - und künftig möglicherweise die UG (haftungsbeschränkt) & Co KG. Das ist durchaus auch für kleine Unternehmen eine geeignete Rechtsform. ”

Tja, den Kleinunternehmer mit einer GmbH & Co. KG möchte ich gerne kennenlernen, von dem da die Rede ist! Mal sehen, was brauchen wir dazu:

Wir benötigen mindestens: eine GmbH, eine Kommanditgesellschaft, Gründungskosten einen hochkomplizierten Gesellschaftsvertrag, und Kosten alleine der Steuererklärungen geschätzt jährlich mindestens 3-5.000,00 Euro!

Eigentlich kann man da nur noch sagen, euch ist wirklich nicht mehr zu helfen!

Petition vom 31.05.2007

Deutscher Bundestag
Pet 4-16-07-412-024916

Wortlaut der öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Beschreiben Sie in kurzer Form, welche Maßnahmen Sie vom Deutschen Bundestag erwarten. (Anliegen)

Der Deutsche Bundestag möge beschließen

dass die geplante Reform der GmbH (u.a. geringeres Stammkapital) dahingehend erweitert wird, dass auch eine neue Rechtsform vorgesehen wird, die der US-amerikanischen S-Corporation entspricht.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:

Die US-amerikanische S-Corporation bzw. S-Corps. erlaubt es kleineren Geschäftsleuten, bei einigermassen geringem Aufwand eine Haftungsbeschränkung herbeizuführen, aber doch nach wie vor steuerlich wie eine Einzelperson behandelt zu werden. Dadurch werden die bekannten Nachteile vermieden, die die starre und unflexible Kruste der GmbH mit sich bringt. Im deutschen Recht kann dies bisher leider überhaupt nicht erreicht werden, und wir haben wieder einmal ein “reiche-Leute-Privileg.” Dabei ist es rechtspolitisch überhaupt nicht verständlich, dass Grossunternehmer ihre Haftung begrenzen können sollen, (etwa durch Gründung einer KG bzw. GmbH & Co. KG), aber der kleine Kaufmann immer sofort mit seinem gesamten Privatvermögen den Kopf hinhalten muss.

Wenn Sie Anregungen für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dies in diesem Feld, z.B. durch Stichworte oder Fragen:

Gesellschaftsrecht muss auch für kleine Leute verfügbar sein. Wir brauchen ein intelligenteres und den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasstes Gesellschaftsrecht. Nicht das Volk muss das nehmen, was ihm gnädig vorgeworfen wird, sondern es ist die Pflicht der Volksvertreter, das Gesellschaftsrecht dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung anzupassen. Nicht umsonst wählen mehr und mehr Unternehmen ausländische Rechtsformen, weil der deutsche Gesetzgeber zu arrogant oder unflexibel ist, sich darum zu kümmern, was die Menschen brauchen.

Die Petition wird “versenkt”

Petitionsausschuss Die Vorsitzende

Pet 4-16-07-412-024916

Sehr geehrter Herr …,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 19.06.2008 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/9434), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

K. N.

Anlage:

Anl. 1 z. Prot. 16/62

Pet 4-16-07-412-024916
Gesellschaftsrecht

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Beqründung

Der Petent fordert, dass die geplante Reform der GmbH urn eine neue Rechtsform erweitert wird, die der US-amerikanischen S-Corporation entspricht.

Diese US-amerikanische Gesellschaftsform erlaube es kleineren Geschäftsleuten, bei recht geringem Aufwand eine Haftungsbeschrankung herbeizuführen und steuerlich wie eine Einzelperson behandelt zu werden. Die nach Ansicht des Petenten “starre und unflexible Kruste der GmbH” könne dadurch vermieden werden. Vergleichbar attraktive Möglichkeiten der Haftungsbeschrankung (etwa durch Gründung einer KG bzw. GmbH & Co. KG) stelle das deutsche Recht bislang nur für Großunternehmer zur Verfügung.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lasst sich unter Einbeziehung einer zu dem Vorbringen des Petenten eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz wie folgt zusammenfassen:

Für “kleinere Geschäftsleute” sind im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbrauchen (MoMiG) - Bundesrats-Drucksache 354/07 - eine ganze Reihe bedeutsamer Erleichterungen vorgesehen. Besonders hervorzuheben ist die geplante Einführung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG). Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Rechtsform, sondern urn eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann.

Die vom Petenten verfolgten Ziele werden durch die Unternehmergesellschaft allerdings nicht vollumfänglich erreicht.

Insbesondere wird sie wie eine “normale” GmbH besteuert und nicht, wie vom Petenten angestrebt, wie eine Einzelperson oder eine Personengesellschaft.

Diese Möglichkeit bietet in Deutschland die GmbH & Co KG - und künftig möglicherweise die UG (haftungsbeschränkt) & Co KG. Das ist durchaus auch für kleine Unternehmen eine geeignete Rechtsform. Die Einführung einer neuen Rechtsform, die wie eine Einzelperson oder eine Personengesellschaft besteuert wird und die GmbH & Co. KG mit ihrer doppelstöckigen Konstruktion ersetzen konnte, wäre dagegen ein sehr aufwändiger und mehrere Jahre in Anspruch nehmender Vorgang. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist daher sehr sorgfältig zu erwägen, ob wirklich ein zwingender Bedarf für eine neue Rechtsform vorhanden ist. Alternativ wird auch immer wieder erwogen, ein Besteuerungswahlrecht einzuführen. Bei der vom Petenten so bezeichneten S-Corporation handelt es sich nach hiesiger Kenntnis auch nicht urn eine eigene Rechtsform, sondem urn eine Kapitalgesellschaft, die von einer Möglichkeit zur Wahl transparenter Besteuerung Gebrauch gemacht hat.

Aus den genannten Gründen kann der Petitionsausschuss das Anliegen nicht unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Pet 4-16-07-412-024916
Deutscher Bundestag

Datum; 28. Jun. 2008
In Sachen
Petition zur S-Corp; BT-Drucksache, 16/9434
Wegen
Ihr Aktenzelchen; Pet 4-16-07-412-024916
Sehr geehrte Frau K.N.,

fur die ausführliche und professionelle Beschäftigung mit meiner Petition danke ich. Teilweise sind wohl auch diesbezügliche gesetzgeberische Vorhaben bereits in die Wege geleitet.

Ich erlaube mir allerdings den Hinweis darauf, dass die Tatsachenfeststellungen des Parlaments auf teilweise so nicht ganz richtigen bzw. irreführenden Informationen beruhen durften.

In der Beschlussempfehöung (des Petitionsausschusses?) wird nämlich in der Anl. 1 z. Prot. 16/62 am Ende des ersten Absatzes folgendes festgestellt:

Bei der vom Petenten so, bezeichneten S-Corporation handelt es sich nach hiesiger Kenntnis auch nicht um eine eigene Rechtsform, sondern um eine Kapitalgesellschaft, die von einer Möglichkeit zur Wahl transparenter Besteuerung Gebrauch gemacht hat.”

Es durfte sich aber - entgegen der Annahme des Petitionsausschusses, hier nicht um eine „Wahl zur transparenter Besteuerung” handeln, sondern um eine Wahl zur Besteuerung als individuelles Einkommen (anstatt der körperschaftlichen Besteuerung).

Ich lege Ihnen zur Erläuterung in der Anlage bei einen Auszug aus der englischsprachigen Wikipedia, Stand 28.06.2008, nebst Übersetzung.

Tatsachlich handelt es sich bei der „S-Corp” um eine ..Corporation” was im Prinzip eine Kapitalgesellschaft ist. Sie wird aber in den USA steuerlich behandelt wie eine (haftungsbeschränkte) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (mit der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung).

Dadurch erzielen die Eigner dieser Gesellschaft Einkünfte, die sie direkt, ohne Zwischenbesteuerung auf Gesellschaftsebene, in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Insoweit wäre die Petition vielleicht auch dahingehend zu verstehen und zu ergänzen, dass das deutsche Einkommensteuerrecht durch eine entsprechende Regelung eines derartigen Wahlrechts ergänzt werden möge.

Anlagen

Hochachtungsvoll,

Stand: 28.06.2008
http://en.wikipedia.org/wiki/S_corporation

S corporation

From Wikipedia, the free encyclopedia

An S corporation or S-corp, for United States federal income tax purposes, is a corporation that makes a valid election to be taxed under Subchapter S of Chapter 1 of the Internal Revenue Code.

In general, S Corporations do not pay any income taxes. Instead, the corporation’s income or losses are divided among and passed through to its shareholders. The shareholders must then report the income or loss on their own individual income tax returns.

Übersetzung

http://en.wikipedia.org/wiki/S_corporation
S corporation
Aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Eine S Corporation oder kurz S-Corp ist eine Korperschaft zu Zwecken der bundes-Einkommensteuer der Vereinigten Staaten von Amerika* mit der eine gultige Wahl getroffen wird, nach Unterkapitel S von Abschnitt 1 des amerikanischen Einkommensteuergesetzes besteuert zu werden.

Im Allgemeinen zahlen S Corporations selbst keine Einkommensteuer. Stattdessen werden Einkommen/ Verluste zwischen den Anteilseignern verteilt und diesen zugewiesen. Die Anteilseigner müssen dann das Einkommen bzw. die Verluste in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.

6.9.2010

Zu den Verdiensten des Herrn Thilo Sarrazin, SPD Politiker, Berliner Finanzsenator und Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 12:46

„Deutschland schafft sich ab“

Herr Sarrazin hat ein Buch geschrieben. Na und? Was gibt es sonst noch neues? Heutzutage eigentlich nichts besonderes mehr. Das macht sogar ein Herr Bohlen, und Hinz auch und Kunz.

Das hätte ein richtig spannendes Buch werden können. Wie gerne hätten wir doch alle einen Insider-Blick in das getan, was die Deutsche Bundesbank so alles in Wirklichkeit tut, an der Schaltzentrale der eigentlichen Macht des Geldes in Deutschland.

Leider hat sich aber Herr Sarrazin auf einem Gebiet betätigt, auf dem er eigentlich kein Fachmann ist. Statt dessen geht es wohl eher um allgemeinpolitische Themen. Es geht insbesondere um Tabuthemen, nämlich um Rassen und um Ausländer.

Das, was da von Herrn Sarrazin in der Presse zitiert wird, reicht uns eigentlich vollkommen aus.

„Alle Juden teilen ein bestimmtes Gen, Basken haben bestimmte Gene, die sie von anderen unterscheiden.“ Die Rede ist von der fehlenden Bereitschaft zur Integration „aller Ausländer“, die Rede ist vom Niedergang Deutschlands.

Tschüss und auf Wiedersehn, Herr Sarrazin. Was sagen wir dazu? Schuster bleib bei deinem Leisten.

Solche dummen Verallgemeinerungen, “die Juden”, “die” Deutschen, “die” Ausländer gibt es doch gar nicht. Jeder ist in 99 Prozent der Welt ein Ausländer!

Auftretende Brechreize müssen somit schon zugegeben werden, wenn da von „alle Juden“, „alle Ausländer“ die Rede ist. Herr Sarrazin, das ist nicht das Niveau, das wir von jemand wie Ihnen erwarten!

War Christus genetisch nicht etwa auch ein Jude? Sind damit “alle Juden” auch alle Christen, im Sinne von Herrn Sarrazin?

Haben dann etwa “alle” die vom Judentum zum Christentum konvertierten Christen auch eine genetische Änderung zu verzeichnen? Und müssen “alle” die zum Judentum konvertierenden bzw. konvertierten Christen erst eine Genveränderung über sich ergehen lassen?

Wenn eine Deutsche einen Basken heiratet und dorthin zieht, überträgt er ihr dann sein “baskisches Gen” beim ersten Kuss?

Was für ein haarsträubender, dummer Quatsch!

Das erinnert uns “alle” etwas an ein ganz anderes Buch schon etwas älteren Datums. 1925 in der Erstauflage erschienen, mit gerade mal 10.000 Käufern. Geschrieben von einem wütenden Prügelknaben, Möchtegern-Kunstmaler und Realschul-Abbrecher ohne abgeschlossener Berufsausbildung, der mangels Talent nicht zum Kunststudium zugelassen worden war. Was für eine tragische, richtige Fehlentscheidung das doch nur war! Da ist er halt einfach Buchautor, und schließlich sogar erfolgreicherrr deutscherrr Politikerr geworden. Ein Buch, das wir bzw. die beiden Generationen vor uns im Großen und Ganzen auch versäumt haben, zu lesen, und ernst zu nehmen, mit den bekannten, fürchterlichen Konsequenzen. Ich konnte es auch nicht lesen, es ist entsetzlich polemisch, unqualifiziert und insbesondere haarsträubend dumm.

„Tuschelrassismus“, haben wir das, was Herr Sarrazin da schreibt, in einem früheren Beitrag genannt, vgl. Link.

Und über die “gewünschte Hervorhebung von Personengruppen” (oder auch kurz: hui) versus “Diskriminierung durch Rechtssprache” (kurz: DDR, äh, ich meine, pfui) durch das Bundesministerium der Justiz hier der Link zu diesem Beitrag.

Herr Sarrazin spricht es nun laut aus, er tuschelt nicht mehr. Inkonsequenter Weise meint er dann aber von sich selbst, er sei kein Rassist. Mir gelingt es zumindest nicht, da einen plausiblen Unterschied zu erkennen.

Wer undifferenziert und pauschal unterschiedliche Rassen von Menschen unterscheidet (= Diskriminierung) und daraus Schlüsse zieht auf unterschiedliches Verhalten, ist für mich ein Rassist.

Von „einem, der endlich einmal es wagt, laut auszusprechen, was alle denken,“ bis hin zu einem „verrückten Großmaul, der verantwortungslos rassistisches Gedankengut unter das Volk bringt“, so rauscht es „verheißungsvoll“ durch die gesamte Bandbreite des deutschen Blätterwalds.

Das rund 23 Euro teure Buch soll in über 200 tausendfacher Auflage bereits verkauft worden sein, so daß der Herr wohl inzwischen jedenfalls sich auch unter dem finanziellen Aspekt um seine eigene Zukunft keine Sorge mehr machen braucht.

Ich bin mir schon jetzt sicher, daß ich Herrn Sarrazin und seine Theorien überhaupt nicht leiden kann. Aber vielleicht wird er wichtig genug werden, daß man sich damit auseinander setzen muss.

Zu den positiven Aspekten des Buchs:

Herr Sarrazin hat mit seinem Buch Mut bewiesen und hat auch einige Tabus gebrochen. Er dokumentiert wohl auch den Übergang vom deutschen „Tuschelrassismus“ zum ausgesprochenen Rassismus.

Dafür Respekt. Vieleicht sollten wir diese Bewegung den deutschen “Neo-Rassissmus” nennen.

Und die ausgelöste Diskussion über die Integration von Ausländern war überfällig. Sie wurde auch und gerade von Ausländern aufgegriffen und verhindert eine weitere Verhärtung der Fronten.

Nun, nach dem, was wir in der Presse über das Buch gehört haben, werde ich es jedenfalls dennoch vorerst wohl nicht kaufen.

Ich möchte mit meinem Kauf nicht meinen „monetären Stimmzettel“ an die Falschen geben.

Für eines wird ihm die deutsche Presse jedenfalls dankbar sein: Als Füller des Sommerlochs 2010.

Alle anderen Verdienste sind fraglich.

Zu dem Namen Sarrazin sei übrigens noch folgendes bemerkt:

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

„Sarrazin ist ein französischer Familienname, der etymologisch auf die Sarazenen bzw. verwandte Begriffe zurückzuführen ist.“

Und weiter unter Sarazenen:

“Sarazenen ist ein Begriff, der ursprünglich einen im Nordwesten der arabischen Halbinsel siedelnden Volksstamm bezeichnete. Im Gefolge der islamischen Expansion wurde der Begriff in lateinischen Quellen und im christlichen Europa als Sammelbezeichnung für die muslimischen Völker, die ab ca. 700 n.Chr. in den Mittelmeerraum eingedrungen waren, verwendet, meist in angstgeprägtem Sinn. …”

Wenn wir Rassisten uns jetzt die Frage stellen würden, ob da bei Herrn Sarrazin vieleicht ein “bei allen Afrikanern vorhandenes” afrikanisches Gen durchkommt, das ihn “von allen anderen unterscheidet,” dann wäre das sicherlich als Rassissmus zu bezeichnen. Herr Sarrazin besässe dann wohl auch vorbildlich in die deutsche Rassse, äh, in das deutsche Volk integrierte afrikanische Gene.

Aber diese Frage stellen wir uns selbstverständlich nicht. Wir sind ja alle keine Rassisten! Lassen wir doch besser die Finger gleich ganz von diesem heiklen Thema.

Ach, und noch was:

Als energischer Verfechter der Meinungsfreiheit in Deutschland, - und Gegner der Zensur, - würde ich mich eher vierteilen lassen, als Herrn Sarrazin verbieten zu wollen, seine - meiner Ansicht nach - schädlichen und falschen Ansichten zu äussern.

Denn nur so können wir etwas dagegen unternehmen, und, sollte doch was dran sein, werden die Verantwortlichen gezwungen, sich damit auseinander zu setzen und klare Stellung zu beziehen!

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2.9.2010

Antrag auf Unkenntlichmachung in Google Street View

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 14:10

Bewertung

Sie möchten nicht, daß Einbrecher Ihr Gebäude vorher über Google Maps auschecken?

(nur nebenbei vermerkt: das würde vermutlich eine gute Fährte im Internet legen für die Ermittler später):

Google Street View - Unkenntlichmachung

Schnell, einfach, und unkompliziert. Geht in Ordnung.

Der Antrag wird eingegeben unter

www.google.de/streetview

Man bekommt sofort eine Email zur Bestätigung. Findbar aufbewahren, wird noch gebraucht!

Nach ca. 14 Tagen erhält man an der angegebenen Adresse ein Anschreiben per Snail Mail, äh, Schnecken äh, Post, von Google.

Dann wird der Bestätigungscode aus dem Anschreiben auf einem Link in der damaligen Email eingegeben, z.B.

45KS0RZ76OA

Fertig.

Wir haben dabei erst einmal 2 x das “O” und das “0″ verwechselt. Auch auf Gross- und Kleinschreibung muss man achten. Ähnliches gilt wie immer wohl für “I” und “1″. Naja, da kann Google nicht echt was dafür. Die Buchstaben sollten aber im Interesse der Nutzerfreundlichkeit eigentllich vermieden werden.

Problematisch ist die Frage der recht kurzen Ausschlussfristen für derartige Anträge, und die Frage, wenn man später einmal seine Meinung ändert, aus welchen Gründen auch immer. Da sollte Google flexibler sein, bzw. man hätte als Entwickler eigentlich auch an eine Funktion denken können, bei der die Benutzer selbst den Abdeckvorgang vornehmen können.

Frage auch, die sich konkret ergab: bei einer Anschrift wurde das Gebäude sowieso noch nicht angefahren, da es recht versteckt liegt.

Da könnte der Antrag auch überflüssig sein, wozu etwas abdecken, was überhaupt nicht sichtbar ist? Was ist aber, wenn Google später den Streetview noch „nachbessert“ und das Gebäude dann - gegen unseren Willen - auflistet?

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