Der schlimmste Gegner des Anwalts ist häufig der eigene Mandant *1). Jeder Anwalt kann davon eine Menge Geschichten und Possen aus seiner Praxis erzählen. Hier ein paar davon, umgearbeitet als Empfehlungen und Tipps, wie man als Mandant so richtig gut mit seinem Rechtsanwalt umgeht:
Es gilt hier immer der Grundsatz und der Merksatz für unsere Mandanten: Sie wissen es viel besser als der Anwalt.
Sprechen Sie niemals vorher mit dem Anwalt, sondern schreiben oder reden Sie einfach so drauf los. Am besten im Termin zur Hauptverhandlung, gut aber auch sonst. Am besten, indem Sie Ihrem Anwalt gleichzeitig den Mund verbieten. Und schicken Sie das am wirkungsvollsten schriftlich, von Ihnen unterschrieben, nochmal nach, an das Gericht und die Gegenseite sowie an den Präsident des Landgerichts, womöglich auch noch an den Minister der Justiz. Nur nicht an Ihren eigenen Anwalt. Der könnte ja was dagegen haben oder sagen. Geben Sie Ihrem Anwalt keine Chance, dazu oder dagegen irgend etwas zu tun. Ihr Rechtsanwalt liebt es, wenn solche Schreiben dann vor Gericht auftauchen, sie werden seinem Fall ganz sicher zum von Ihnen gewünschten Erfolg verhelfen.
Heften Sie Kopien von Schriftsätzen Ihres Anwalts zu Ihren eigenen Briefen dazu, so daß es so aussieht, als ob das zusammen mit Ihrem Anwalt so ausgedacht war. Auch darüber wird sich Ihr Anwalt ganz besonders freuen, schließlich sparen Sie ihm dadurch so viel Arbeit! - Schließlich sollen doch alle von der Sach- und Rechtslage wissen, und dem Unrecht, das man Ihnen möglicherweise antun wird oder bereits angetan hat.
Widersprechen Sie Ihrem Anwalt, wann immer Sie das können. Am Besten mitten im Termin, vor allen, da macht sich so etwas wirklich gut. Verlangen Sie keine Unterbrechung, das dürfen die anderen ruhig mitbekommen. Hören Sie niemals auf Ihren Rechtsanwalt, oder befolgen gar seine Empfehlungen. Schließlich kennen Sie den Fall doch viel besser als Ihr Rechtsanwalt!
Aber auf das, was der Freund Ihrer Raumpflegerin gesagt hat, müssen Sie dafür unbedingt hören. Der hat schließlich auch zwei Semester Jura studiert, in Bonn, arbeitet jetzt als Briefträger, und der kennt sich da so richtig gut aus!
Wenn Ihr eigener Anwalt Sie bittet, nichts mehr zu sagen, dann müssen Sie unbedingt gerade erst recht Erklärungen abgeben. Schließlich leben wir in einem freien Rechtsstaat, und den Mund lassen Sie sich nicht verbieten. Machen Sie von Ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung ruhig extensiven Gebrauch!
Pflichten Sie immer der Gegenseite bei. Das macht einen guten und konzilianten Eindruck vor Gericht. Oder, noch besser, beschimpfen Sie die Gegenseite lautstark. Und den Gegenanwalt. Damit dieser so von Ihnen beeindruckt wird, daß er so richtig schlechte Arbeit macht. Das macht dann auch immer einen sehr guten Eindruck bei Gericht. Das weiß bloß Ihr unfähiger Anwalt nicht. Und so können Sie auch wirkungsvoll verhindern, daß die Anwälte untereinander vielleicht noch eine gütliche Lösung aushandeln können, das wollen Sie nun doch wirklich nicht.
Notfalls dürfen Sie auch Ihren eigenen Anwalt nach Belieben beschimpfen, das tut dem so gut, und schließlich bezahlen Sie ihn ja dafür (manchmal aber auch nicht!).
Schieben Sie auch immer alle Schuld auf Ihren Anwalt, das macht sich auch ausgesprochen gut vor Gericht. Wenn Ihr Anwalt etwas falsch gemacht hat, wir das Gericht sofort dafür sorgen, daß nicht mehr Sie, sondern Ihr Rechtsanwalt verurteilt wird. (Vgl. dazu übrigens unseren Aufsatz “das Bundesverfassungsgericht schlägt zu” - zu den Mißbrauchsgebühren durch das Bundesverfassungsgericht!)
Sagen Sie Ihrem eigenen Anwalt niemals alles zu dem Thema, um das es geht. Überraschen Sie Ihren Anwalt doch mal. Anwälte lieben Überraschungen. Wie ein Kind zu Weihnachten wird sich Ihr Anwalt freuen, und vor Begeisterung in die Hände klatschen, wenn sich erst im Prozess herausstellt, daß das Auto, wegen dessen er gerade Schadensersatz eingeklagt hat, gar nicht Ihnen gehört.
Oder erzählen Sie Ihrem Anwalt bei jedem Beratungsgespräch eine andere Version desselben Tatverlaufs. Dadurch wird der anwaltliche Vortrag Ihres Rechtsanwalts einfach viel interessanter und farbiger. Und geben Sie darüber am besten gleich mehrere Versicherungen an Eides Statt ab. Der Richter, der Staatsanwalt und/ oder die Polizei wird dadurch alles umso besser verstehen und man wird Ihnen dann ganz spontan Glauben schenken. Ihr Anwalt wird die Widersprüche in Ihren Aussagen schon erklären.
Wenn Ihr Anwalt einen aussergerichtlichen Vergleich ausgehandelt hat, in monatelanger Kleinarbeit, und noch Bedenken hat zu bestimmten Punkten, klären Sie diese bloss nicht, sondern unterschreiben einfach so. Es hat ja sowieso so lange gedauert und war so teuer, daß es schon so stimmt. Etwa bei einem großen Kaufvertrag, bei dem die steuerliche Unbedenklichkeit noch nicht geklärt ist, brauchen Sie nicht auch noch einen Steuerberater zu fragen, wenn Ihr Anwalt das empfohlen hat. Sie wissen das schon so. Und wozu hat Ihr Anwalt denn schließlich eine Haftpflichtversicherung?
Vereinbaren Sie einfach einen Notartermin mit der Gegenseite und verständigen Sie den eigenen Anwalt davon erst, wenn Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben.
Der könnte dafür ja sonst noch eine zusätzliche Rechnung schreiben, das müssen Sie unbedingt vermeiden.
Pure Freude kommt da auch auf, wenn Sie in letzter Sekunde noch Änderungen machen. Z.B. bei Wettbewerbsklauseln ist es eine nette Idee, wenn Sie in letzter Sekunde die beteiligten Personen austauschen, halt nur die “vergessene” Limited Company der Gegenseite einsetzen. Das ist doch nur eine Formalie, davon braucht Ihr Anwalt gar nicht erst etwas zu wissen. Ganz besonders zu empfehlen ist diese Vorgehensweise, wenn die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Die Änderungen, die Ihnen Ihr Gegenanwalt in solchen Situationen vorschlägt, sind ganz sicher harmlos und im allerbesten Interesse auch von Ihnen! Stellen Sie sicher, daß Ihr eigener Anwalt die endgültige Fassung des Vertrags gar nicht erst zu Gesicht bekommt. Das spart uns allen viel Arbeit!
Sie unterstützen Ihren Anwalt, wenn Sie einfach dazwischen so mal eben den Richter anrufen, oder die Gegenseite, und dabei wichtige Erklärungen abgeben. Die warten schon darauf, und so zeigt man eindrucksvoll, daß man wichtige Beziehungen hat.
Auch bei Strafrechtsmandaten ist es immer gut, wenn Sie vertrauliche Inhalte aus den Besprechungen mit Ihrem Anwalt zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären, am besten ohne Ihren Anwalt. Es kann für Sie nur vorteilhaft sein, wenn alle wissen, was Ihr Anwalt für Strategien empfohlen hat. Und der/die das veranlassende Richter/in wird Ihnen liebend gerne einen neuen, viel besseren Anwalt verschaffen, ja, genau den, das ist doch der Kollege mit den allerbesten Beziehungen zur Staatsanwaltschaft. Typ Schoßhündchen. - Sie haben ihn verdient! -
Ganz besonders helfen Sie Ihrem Anwalt, wenn Sie dabei auch mit zu Protokoll erklären, daß Ihr Anwalt auch gesagt habe, der Richter oder der Staatsanwalt, oder der Beamte Soundso sei ein A… oder ähnliches. Die sollen das nämlich ruhig auch mal wissen, was Ihr Anwalt so von denen hält. Drohen Sie Ihrem Anwalt damit, das dem Richter zu erzählen, und Sie werden sehen, er wird Ihnen aus der Hand fressen! Im übrigen ist es auch völlig egal, ob das wahr ist oder nicht. Dafür wird sich später niemand wirklich interessieren. Garantiert! Und der/die Richter/in oder die Rechtspfleger/in war bei diesem - ebenfalls “vertraulichen” Gespräch sooo liep zu Ihnen, piiiep. Er/sie schuldet Ihnen dann was, ganz sicher, und wird sich dafür später erkenntlich zeigen! Der Begriff “Parteiverrat” nimmt da doch sofort eine viel freundlichere Bedeutung an - für Sie, versteht sich!
Apropos: vergessen Sie niemals, sich bei diesen Amtspersonen auch dankbar zu zeigen, egal, was Ihr Anwalt dazu sagt. Für teure Geschenkkörbe, glitzernde Präsente, große Blumengestecke sollten Sie schon mal mindestens jedes Mal um die 200 Euro locker machen. Sie werden sehen, wie die Fälle auf einmal nur so flutschen. Und überreichen Sie das möglichst unmittelbar vor wichtigen Terminen, das wird alle Beteiligten dann ganz besonders erfreuen.
Die Vertraulichkeit des Anwalt-Mandantenverhältnisses und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht schützen übrigens schließlich Sie vor Ihrem Anwalt, und nicht Ihren Rechtsanwalt vor Ihnen!
Glauben Sie mir: Ihr Bauchgefühl ist dabei viel mehr wert als mindestens zehn Jahre juristischer Ausbildung und Praxis. Der Anwalt wäre ganz sicher kein Anwalt, wenn er nicht so dumm wäre.
Am besten unterschreiben Sie Anerkenntnisse, oder Sie warten, bis alle Rechtsmittelfristen um mindestens 6 Monate verstrichen sind, bevor Sie einen Anwalt kontaktieren.
Sobald Sie anwaltlich vertreten sind, müssen Sie niemals wieder an Termine denken. Das Denken hat ja Ihr Anwalt für Sie übernommen und er haftet ja auch dafür.
Wenn Ihr Anwalt sich besonders viel Mühe gegeben hat und einen oder mehrere besonders lange Schriftsätze verfasst hat, mit vielen Zitaten aus Rechtsprechung, sagen Sie bloß niemals danke! Das wäre ein schlimmer Fehler. Das ist doch sowieso seine Aufgabe und der ist Organ der Rechtspflege. Im Gegenteil, lassen Sie Ihre/n Anwalt/Anwältin möglichst oft wissen, wie wenig Sie von seinem/ihrem Berufsstand im Allgemeinen, und von ihm oder ihr ganz im Speziellen halten.
Halten Sie vereinbarte Termine mit Ihrem Anwalt niemals ein. Dadurch erscheinen Sie wichtiger. Versetzen Sie Ihren Anwalt einfach erst einmal ein paar Mal, und entschuldigen Sie sich bloß nicht dafür. Besonders Sozialhilfeempfänger sind heutzutage derartig beschäftigt mit dem Ausfüllen von Formularen, mit Förderungsveranstaltungen, Weiterbildungsmaßnahmen, und vielen anderen viel wichtigeren Terminen, daß die Planung Ihres Anwalts da schon darauf Rücksicht nehmen muß.
Wenn Sie angeschrieben werden, von den Gerichten, oder dem Gegner: werfen Sie die Unterlagen ruhig weg. Das geht ja Sie nichts an. Die hätten ja eigentlich den Anwalt anschreiben müssen, und der Anwalt wird sich schon auch so darum kümmern.
Sehr effektiv ist es auch, umzuziehen und keine neue Adresse zu hinterlassen. Am besten macht sich die Kombination des Umzugs mit der gleichzeitigen Abmeldung des Telefons, des Internetanschlusses und Ihres Handys. Lassen Sie seine Post einfach wieder zurück gehen, könnte ja eine Rechnung drin sein! Halten Sie Ihre neue Telefonnummer geheim vor Ihrem Anwalt, der braucht ja wirklich nicht alles zu wissen. Sie sollten auch keinen Nachsendeantrag stellen. Spielen Sie ein bischen “toter Hund” mit Ihrem Rechtsanwalt.
Ihr Anwalt hat sowieso zu viel Zeit und es wird ihm eine Freude sein, und ist auch sicher seine Aufgabe, beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage zum Verbleib seiner eigenen Mandantschaft zu stellen. Melden Sie einfach den Wohnsitz ab und teilen sie dem Einwohnermeldeamt zum neuen Wohnsitz lediglich Simbawe, Rhodesien, Afrika, mit. Nicht nur Ihre Gläubiger, nein, auch Ihr Rechtsanwalt werden da alle ganz sicher daran ihre helle Freude haben. Ihr Rechtsanwalt spielt einfach gerne Versteckerles mit Ihnen. Denn er bekommt ja die Zustellungen der Entscheidungen vom Gericht und braucht sich so keine Gedanken darüber machen, ob er sie - ohne Ihren Auftrag - einfach so mal eben anficht. Sie können dabei nur gewinnen. Wenn die Berufung gewonnen wird, super. Wenn Sie verloren geht, verklagen Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt, weil er das Rechtsmittel nicht vorher mit Ihnen abgesprochen hat. Und wenn er das Rechtsmittel - selbstverständlich pflichtwidrig - nicht einlegt, können Sie ihn selbstverständlich auch verklagen. Ganz super ist das, solch ein Plan. Er kann Sie dann ja gar nicht richtig beraten. Sie haben auf jedem Fall schon gewonnen, bevor Ihr Anwalt überhaupt erst anfängt.
Drohen Sie hin und wieder mal mit Selbstmord, das motiviert Ihren Anwalt ungemein. Und melden Sie sich dann eine Weile nicht mehr. Auch das macht Ihrem Rechtsanwalt so richtig Spass. Umso größer ist die Freude, und er haftet Ihnen gegenüber selbstverständlich auch, wenn Sie ein halbes Jahr, oder zehn Jahre später, auf einmal doch wieder auftachen, guckugs!
Ihr Anwalt wird Ihnen dann gerne eine prall gefüllte Aktentasche voll mit all den inzwischen für Sie gewonnenen Fällen überreichen! Oder, wenn es ein richtig guter Anwalt ist, randvoll mit dem Geld, das die Gegenseite bereits für Sie bezahlt hat.
Hier sind noch einige weitere solche Möglichkeiten, wie man sich elegant über den Anwalt hinwegsetzen kann, um sich im Ergebnis selbst auf diese Weise so richtig schön Schaden zufügt:
Ein/e Mandant/in bat mich z.B. vor einiger Zeit, ein Heiratsvermittlungsunternehmen zu überprüfen, das ihm/ihr ein “Stellenangebot” gemacht hatte.
Die Zeichen im Internet standen schlecht bis miserabel: jede Menge Artikel mit wütenden “Kunden” dieses Unternehmens. Die Abzocke war immer dieselbe: Es wird den ahnungslosen Stellenbewerbern vorgespiegelt, eine selbstständige Existenz gründen zu können. Für Pauschalhonorare werden dann den armen Opfern “Seminare”, “Fortbildungsveranstaltungen”, “Existenzgründungen” und ähnliches angedreht, und im Ergebnis müssen die Opfer dafür, daß Sie für das Schwindelunternehmen arbeiten, auch noch dick drauf legen.
Das Ergebnis dieser Recherche wurde dem/r Mandant/in zur Kenntnis gebracht, er/sie wurde ausdrücklich vor den Praktiken gewarnt. Er/sie wollte aber dennoch unbedingt doch zu deren Einführungsveranstaltung, entgegen meines anwaltlichen Rats.
Mein letzter Rat war, mindestens auf keinen Fall irgend etwas zu unterschreiben. Glücksstrahlend kam er/sie am kommenden Tag an und hatte das 5.000 Euro teure “einmalige” Angebot unterschrieben!
Das “Glück” hielt gerade mal 2 Tage. Dann hatte auch sie kapiert, daß sie reingelegt worden war. Wie heißt es so schön: Der Fuchs läßt das Mausen nicht!
Ein anderes Beispiel, ein “Klassiker”: der Termin zur “Beschuldigtenvernehmung” bei der Polizei. Für Strafverteidiger ein muß: keinerlei Einlassungen, bevor man nicht die Akte und die konkreten Tatvorwürfe kennt.
Ein Mandant hatte solch einen Termin. Ich riet ihm dazu, den Termin abzusagen, Akteneinsicht zu nehmen und sich dann zu entscheiden, ob er sich zu den Vorwürfen äussern möchte, oder von seinem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch machen. Am kommenden Tag freudestrahlend: Ich bin hingegangen, und habe denen alles erklärt. Alles wunderbar.
Ergebnis: Das Ergebnis seiner “Erklärung” merkte der Mandant dann an der umgehend erfolgten Anklageerhebung. Der gute Mandant hatte einen eigentlich guten Fall mit seiner unüberlegten Einlassung vollkommen kaputt gemacht und der Verteidigung sämtliche Trümpfe aus der Hand genommen.
Noch ein Bespiel: Forderung einer Internet-Abzockfirma. Der Mandant wollte eine Erwiderung selbst schreiben. Also schreibt man ihm eine solide Entgegnung, mit allen Kniffen, die es so gibt. Vorbringen des Gegenanwalts substantiiert bestritten, Anfechtungserklärung, Widerruf nach § 312 a BGB/ Fernabsatzgesetz/ Haustürwiderrufsgesetz. Nun kommt der Mandant wieder, weiß alles besser und möchte nur noch schreiben: “ich habe nichts bestellt.” Siehe oben, Sie wissen es einfach besser als Ihr Anwalt!
Besonders in familienrechtlichen Angelegenheit empfiehlt es sich, die Gegenseite massiv und ohne den Anwalt darüber zu informieren, anzustalken. Es ist immer wieder erfreulich, wenn man z.B. eine Unterlassungsklage wegen irgendwelcher Beleidigungen bei Gericht eingereicht hat, erfahren zu müssen, daß der eigene Mandant die Gegenseite, das Gericht oder sonstige Dritte ohne Absprache angeschrieben oder angerufen hat und selbst irgendwelche beleidigende Erklärungen abgegeben hat. Der Richter wird nämlich sofort merken, daß alleine Ihre Beleidigungen berechtigt sind, denn Ihre geschiedene Frau ist ja wirklich eine Hure, und das können Sie auch beweisen, wohingegen Sie überhaupt kein Hurenbock sind. Damit helfen Sie Ihrem Anwalt, den Fall ganz sicher und schnell zu gewinnen! Der Schlaffi tut halt bloss einfach nicht genug für sein Geld.
Solche Erklärungen in Terminen sind auch sehr hilfreich zum sofortigen Prozessverlust.
Vor kurzem ging es um irgendwelche verschwundenen Unterlagen. Wir diskutierten die Beweislast und dann posaunte der/die Mandant/in großspurig: Das ist ja gar kein Problem, die Unterlagen besorge ich. Es stellte sich dann heraus, daß der/die Mandant/in dies dann überhaupt nicht tat. Aber diese Zusage hatte dem Anwalt sämtlichen Wind aus den Segeln genommen. Überhaupt, das ist auch ein allgemeiner Grundsatz: machen Sie feste und bindende Zusagen und Versprechungen, wo immer Sie können. Und halten sie dann nicht ein. Macht überhaupt nichts. Ihr Anwalt wird das schon wieder gerade biegen.
Am schönsten war die Internetfirma in Gründung. Bei der Erstberatung wurde lang und breit das Konzept geschildert. Und dann meinte einer der Knaben, daß man ihnen geraten hätte, den eigenen Rechtsanwalt möglichst bald dann in Regress zu nehmen wegen einer erfundenen Haftpflichtsache.
Diese Herrschaften durften dann die Anwaltskanzlei verlassen und wurden höflich gebeten, sich einen anderen Anwalt für ihr Vorhaben zu suchen. Das haben sie dann offenbar auch, ich habe jedenfalls nichts mehr von ihnen oder der zu gründenden Gesellschaft gehört.
Fürs nächste Mal: das wieder solltet Ihr eurem Anwalt wirklich nicht vorher erzählen!
Noch ein Tipp: wechseln Sie Ihre Anwälte so oft, wie Sie nur können. Bringen Sie ein bischen Wettbewerb ins Spiel. Entziehen Sie Ihrem Mandant das Mandat ohne Vorankündigung, und erteilen es einfach einem anderen. Dieser wird sich geehrt fühlen. Je mehr Anwälte an Ihrem Fall gearbeitet haben, umso eher gewinnen Sie den Prozess am Ende. Das ist so wie mit den vielen Köchen und dem heißen Brei, äh, anders herum.
Vor kurzem wurde ich von einem Mandant beglückwünscht: ich war “seine” Nr. 8. Nach acht anderen Anwälten kam der Mandant wieder zu mir zurück! Das dürfte fast verdächtig sein für das Guiness Book of World Records.
Sehr beliebt ist auch der “Kollege Besserwisser,” der sich da in Ihrem Bekanntenkreis noch rum treibt. Die Beratung eines bereits anwaltlich vertretenen Kollegen ist eigentlich standeswidrig, deshalb halten Sie den Namen dieses Kollegen immer schön geheim, machen aber ahnungsvolle Andeutungen auf dessen wichtige Meinungen zu dem Fall, und besonders, wie viel besser dieser Kollege eigentlich sei, und daß dieser die Angelegenheit ganz anders betreiben würde. Das ist in Wirklichkeit häufig dann auch der schon erwähnte “Kollege Briefträger”, oder ein pensionierter Richter am Sozialgericht, oder die Rechtspflegerin namens “Ichbinsounendlich Schlau.”
Und, bezahlen Sie niemals die Vorschussrechnungen Ihres Rechtsanwalts. Der merkt das doch sowieso nicht.
Für Sozialhilfeempfänger: wenn Sie einen Rechtsanwalt finden, der den Fall für Sie übernimmt, trotz der sehr beschiedenen Gebühren, dann zahlen Sie bloss nicht die dem Rechtsanwalt zustehenden 10,00 Euro Eigenbeteiligung. Schließlich kann der darauf verzichten, und das bisschen guten Willen dürfen Sie von Ihrem Anwalt schon erwarten.
Anwälte sind schließlich Organe der Rechtspflege, die müssen tätig werden, auch ohne Bezahlung. Ob sie das wollen oder nicht. Nee, das ist keine Sklavenarbeit. Denen wächst doch das Geld nur so ins Maul hinein. Da müssen Sie unbedingt dafür sorgen, daß es denen nicht zu gut geht. Ganz klar, je weniger Sie bezahlen, umso mehr wird Ihr Anwalt sich anstrengen, den Prozess zu gewinnen. Ist doch ganz logisch - nur eine Frage der richtigen Motivation!
Werfen Sie ihm die von Ihnen sauber vorbereiteten Fälle in den Briefkasten, am besten am letzten Tag des Fristablaufs, am liebsten Freitags, so gegen 10 Uhr abends. Das können Sie sich selbst so lange ruhig auf Frist legen. Besonders, wenn keine Fristverlängerung gewährt wurde, oder z.B. bei Verfassungsbeschwerden. Und rufen Sie dann ihren Anwalt an, - mit aktivierter Rufunterdrückung, versteht sich, oder sprechen ihm das auf den Anrufbeantworter seines Handys.
Ihr Anwalt wird sofort liebend gerne für Sie sofort in sein Büro brausen und Ihren Fall extra für Sie umsonst bearbeiten. Schau mal nur, da unten rennt er!
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*1) “er” ist hier selbstverständlich gegebenenfalls auch eine “sie”