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20.10.2010

Über die Technik des Erstellens von Checklisten und Fragebögen: “default” - Fragen, und bei Fragen, die ins Leere gehen: n.a. heißt nicht anwendbar!

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 19:26

Die Beherrschung der Technik, sinnvolle Checklisten und Fragebögen zu erstellen, wird in Deutschland vollkommen zu Unrecht als naturgegeben betrachtet.

So kommt es, daß man sich häufig durch einen inhaltlich vollkommen unzusammenhängenden Wust an Fragen durcharbeiten muß.

Es gibt hier Techniken, und es lohnt sich, sich einmal damit zu beschäftigen!

Zunächst einmal ist da der englische Begriff des “default” einzuführen. Häufig liest man im Deutschen die - krottenfalsche - Übersetzung dieses Begriffs als “Fehler”. Default ist keineswegs ein Fehler, sondern eine “Normaleinstellung”.

Am Computer ist z.B. das “default” Laufwerk der C-Drive (Laufwerk C:). Im Normalfall greift die Software auf das Laufwerk C: zu, es sei denn, etwas Abweichendes wird eigens eingegeben.

Alleine das fehlende Wissen über diesen simplen Mechanismus ist verantwortlich für jede Menge Fehlfunktionen vom Englischen ins Deutsche “übersetzter” Software.

Ähnlich ist das bei den Fragebögen:

Man überlegt, welche Antwort die normalerweise häufigste ist, und stellt alle Fragen so, daß darauf immer (als “default”) mit “Ja” geantwortet wird.

Die “Nein”’s kommen dann in die nächste Spalte rechts.

Auf einen Blick kann der Sachbearbeiter dann mit solch einem Fragebogen Abweichungen vom Normalen erkennen. Sofern die Antworten/ Kreuzchen/ Häkchen nur auf der linken Seite sind, ist alles in Ordnung. Sind Kreuzchen rechts, muß man nochmal dran gehen.

Der Sachbearbeiter hingegen, der bei dem ungeordneten Wust an Fragen über jede Frage immer neu nachdenken muß, arbeitet sich an derselben Fragestellung schon an einem einzigen Fragebogen oder einer Checkliste tot, bei bundesweit eingesetzten Fragebögen ist das eine richtige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

Ach ja, und noch was:

n.a. heißt: nicht anwendbar, auf Englisch: not applicable.

Häufig stösst der Bearbeiter von deutschen Fragebögen auf Fragen, deren Beantwortung aus dem Sinn des Vorangehenden sich verbietet.

Beispiel:

Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status. Dient zur Ermittlung der verbindlichen Feststellung, ob man angestellt oder selbstständig tätig ist.

Frage 1.3: Bei welcher Krankenkasse sind Sie zur Zeit versichert? Bitte Namen und Anschrift der Krankenkasse angeben

Frage 1.4: Sofern Sie zur Zeit nicht gesetzlich krankenversichert sind: bei welcher Krankenkasse hat zuletzt eine Krankenversicherung bestanden? Bitte Namen und Anschrift der Krankenkasse angeben

Wenn man unter Frage 1.3 eine gesetzliche Krankenkasse angegeben hat, dann braucht man logischer Weise die Frage 1.4 nicht mehr beantworten.

Hier trägt man ein: “n.a.” Die Frage geht ins Leere, wenn 1.3 bereits ausgefüllt ist, bzw. nicht anwendbar, n.a..

Einer Mandantin nun von vor Kurzem von einer´m besonders schlauen Sachbearbeiter/in alle Fragen mit “n.a.” beanstandet, weil seiner/ihrer Auffassung nach diese Frage nicht ausgefüllt waren.

Nun, liebe Sachbearbeiter/-innen, für die Zukunft: n.a. bedeutet nicht anwendbar, diese Frage braucht nicht mehr beantwortet zu werden.

Beitrag und Copyright 2010 von:

A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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11.10.2010

Wie trickse ich meinen eigenen Anwalt aus … (- und verliere so meinen Prozess!)?

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 17:42

Der schlimmste Gegner des Anwalts ist häufig der eigene Mandant *1). Jeder Anwalt kann davon eine Menge Geschichten und Possen aus seiner Praxis erzählen. Hier ein paar davon, umgearbeitet als Empfehlungen und Tipps, wie man als Mandant so richtig gut mit seinem Rechtsanwalt umgeht:

Es gilt hier immer der Grundsatz und der Merksatz für unsere Mandanten: Sie wissen es viel besser als der Anwalt.

Sprechen Sie niemals vorher mit dem Anwalt, sondern schreiben oder reden Sie einfach so drauf los. Am besten im Termin zur Hauptverhandlung, gut aber auch sonst. Am besten, indem Sie Ihrem Anwalt gleichzeitig den Mund verbieten. Und schicken Sie das am wirkungsvollsten schriftlich, von Ihnen unterschrieben, nochmal nach, an das Gericht und die Gegenseite sowie an den Präsident des Landgerichts, womöglich auch noch an den Minister der Justiz. Nur nicht an Ihren eigenen Anwalt. Der könnte ja was dagegen haben oder sagen. Geben Sie Ihrem Anwalt keine Chance, dazu oder dagegen irgend etwas zu tun. Ihr Rechtsanwalt liebt es, wenn solche Schreiben dann vor Gericht auftauchen, sie werden seinem Fall ganz sicher zum von Ihnen gewünschten Erfolg verhelfen.

Heften Sie Kopien von Schriftsätzen Ihres Anwalts zu Ihren eigenen Briefen dazu, so daß es so aussieht, als ob das zusammen mit Ihrem Anwalt so ausgedacht war. Auch darüber wird sich Ihr Anwalt ganz besonders freuen, schließlich sparen Sie ihm dadurch so viel Arbeit! - Schließlich sollen doch alle von der Sach- und Rechtslage wissen, und dem Unrecht, das man Ihnen möglicherweise antun wird oder bereits angetan hat.

Widersprechen Sie Ihrem Anwalt, wann immer Sie das können. Am Besten mitten im Termin, vor allen, da macht sich so etwas wirklich gut. Verlangen Sie keine Unterbrechung, das dürfen die anderen ruhig mitbekommen. Hören Sie niemals auf Ihren Rechtsanwalt, oder befolgen gar seine Empfehlungen. Schließlich kennen Sie den Fall doch viel besser als Ihr Rechtsanwalt!

Aber auf das, was der Freund Ihrer Raumpflegerin gesagt hat, müssen Sie dafür unbedingt hören. Der hat schließlich auch zwei Semester Jura studiert, in Bonn, arbeitet jetzt als Briefträger, und der kennt sich da so richtig gut aus!

Wenn Ihr eigener Anwalt Sie bittet, nichts mehr zu sagen, dann müssen Sie unbedingt gerade erst recht Erklärungen abgeben. Schließlich leben wir in einem freien Rechtsstaat, und den Mund lassen Sie sich nicht verbieten. Machen Sie von Ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung ruhig extensiven Gebrauch!

Pflichten Sie immer der Gegenseite bei. Das macht einen guten und konzilianten Eindruck vor Gericht. Oder, noch besser, beschimpfen Sie die Gegenseite lautstark. Und den Gegenanwalt. Damit dieser so von Ihnen beeindruckt wird, daß er so richtig schlechte Arbeit macht. Das macht dann auch immer einen sehr guten Eindruck bei Gericht. Das weiß bloß Ihr unfähiger Anwalt nicht. Und so können Sie auch wirkungsvoll verhindern, daß die Anwälte untereinander vielleicht noch eine gütliche Lösung aushandeln können, das wollen Sie nun doch wirklich nicht.

Notfalls dürfen Sie auch Ihren eigenen Anwalt nach Belieben beschimpfen, das tut dem so gut, und schließlich bezahlen Sie ihn ja dafür (manchmal aber auch nicht!).

Schieben Sie auch immer alle Schuld auf Ihren Anwalt, das macht sich auch ausgesprochen gut vor Gericht. Wenn Ihr Anwalt etwas falsch gemacht hat, wir das Gericht sofort dafür sorgen, daß nicht mehr Sie, sondern Ihr Rechtsanwalt verurteilt wird. (Vgl. dazu übrigens unseren Aufsatz “das Bundesverfassungsgericht schlägt zu” - zu den Mißbrauchsgebühren durch das Bundesverfassungsgericht!)

Sagen Sie Ihrem eigenen Anwalt niemals alles zu dem Thema, um das es geht. Überraschen Sie Ihren Anwalt doch mal. Anwälte lieben Überraschungen. Wie ein Kind zu Weihnachten wird sich Ihr Anwalt freuen, und vor Begeisterung in die Hände klatschen, wenn sich erst im Prozess herausstellt, daß das Auto, wegen dessen er gerade Schadensersatz eingeklagt hat, gar nicht Ihnen gehört.

Oder erzählen Sie Ihrem Anwalt bei jedem Beratungsgespräch eine andere Version desselben Tatverlaufs. Dadurch wird der anwaltliche Vortrag Ihres Rechtsanwalts einfach viel interessanter und farbiger. Und geben Sie darüber am besten gleich mehrere Versicherungen an Eides Statt ab. Der Richter, der Staatsanwalt und/ oder die Polizei wird dadurch alles umso besser verstehen und man wird Ihnen dann ganz spontan Glauben schenken. Ihr Anwalt wird die Widersprüche in Ihren Aussagen schon erklären.

Wenn Ihr Anwalt einen aussergerichtlichen Vergleich ausgehandelt hat, in monatelanger Kleinarbeit, und noch Bedenken hat zu bestimmten Punkten, klären Sie diese bloss nicht, sondern unterschreiben einfach so. Es hat ja sowieso so lange gedauert und war so teuer, daß es schon so stimmt. Etwa bei einem großen Kaufvertrag, bei dem die steuerliche Unbedenklichkeit noch nicht geklärt ist, brauchen Sie nicht auch noch einen Steuerberater zu fragen, wenn Ihr Anwalt das empfohlen hat. Sie wissen das schon so. Und wozu hat Ihr Anwalt denn schließlich eine Haftpflichtversicherung?

Vereinbaren Sie einfach einen Notartermin mit der Gegenseite und verständigen Sie den eigenen Anwalt davon erst, wenn Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben.

Der könnte dafür ja sonst noch eine zusätzliche Rechnung schreiben, das müssen Sie unbedingt vermeiden.

Pure Freude kommt da auch auf, wenn Sie in letzter Sekunde noch Änderungen machen. Z.B. bei Wettbewerbsklauseln ist es eine nette Idee, wenn Sie in letzter Sekunde die beteiligten Personen austauschen, halt nur die “vergessene” Limited Company der Gegenseite einsetzen. Das ist doch nur eine Formalie, davon braucht Ihr Anwalt gar nicht erst etwas zu wissen. Ganz besonders zu empfehlen ist diese Vorgehensweise, wenn die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Die Änderungen, die Ihnen Ihr Gegenanwalt in solchen Situationen vorschlägt, sind ganz sicher harmlos und im allerbesten Interesse auch von Ihnen! Stellen Sie sicher, daß Ihr eigener Anwalt die endgültige Fassung des Vertrags gar nicht erst zu Gesicht bekommt. Das spart uns allen viel Arbeit!

Sie unterstützen Ihren Anwalt, wenn Sie einfach dazwischen so mal eben den Richter anrufen, oder die Gegenseite, und dabei wichtige Erklärungen abgeben. Die warten schon darauf, und so zeigt man eindrucksvoll, daß man wichtige Beziehungen hat.

Auch bei Strafrechtsmandaten ist es immer gut, wenn Sie vertrauliche Inhalte aus den Besprechungen mit Ihrem Anwalt zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären, am besten ohne Ihren Anwalt. Es kann für Sie nur vorteilhaft sein, wenn alle wissen, was Ihr Anwalt für Strategien empfohlen hat. Und der/die das veranlassende Richter/in wird Ihnen liebend gerne einen neuen, viel besseren Anwalt verschaffen, ja, genau den, das ist doch der Kollege mit den allerbesten Beziehungen zur Staatsanwaltschaft. Typ Schoßhündchen. - Sie haben ihn verdient! -

Ganz besonders helfen Sie Ihrem Anwalt, wenn Sie dabei auch mit zu Protokoll erklären, daß Ihr Anwalt auch gesagt habe, der Richter oder der Staatsanwalt, oder der Beamte Soundso sei ein A… oder ähnliches. Die sollen das nämlich ruhig auch mal wissen, was Ihr Anwalt so von denen hält. Drohen Sie Ihrem Anwalt damit, das dem Richter zu erzählen, und Sie werden sehen, er wird Ihnen aus der Hand fressen! Im übrigen ist es auch völlig egal, ob das wahr ist oder nicht. Dafür wird sich später niemand wirklich interessieren. Garantiert! Und der/die Richter/in oder die Rechtspfleger/in war bei diesem - ebenfalls “vertraulichen” Gespräch sooo liep zu Ihnen, piiiep. Er/sie schuldet Ihnen dann was, ganz sicher, und wird sich dafür später erkenntlich zeigen! Der Begriff “Parteiverrat” nimmt da doch sofort eine viel freundlichere Bedeutung an - für Sie, versteht sich!

Apropos: vergessen Sie niemals, sich bei diesen Amtspersonen auch dankbar zu zeigen, egal, was Ihr Anwalt dazu sagt. Für teure Geschenkkörbe, glitzernde Präsente, große Blumengestecke sollten Sie schon mal mindestens jedes Mal um die 200 Euro locker machen. Sie werden sehen, wie die Fälle auf einmal nur so flutschen. Und überreichen Sie das möglichst unmittelbar vor wichtigen Terminen, das wird alle Beteiligten dann ganz besonders erfreuen.

Die Vertraulichkeit des Anwalt-Mandantenverhältnisses und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht schützen übrigens schließlich Sie vor Ihrem Anwalt, und nicht Ihren Rechtsanwalt vor Ihnen!

Glauben Sie mir: Ihr Bauchgefühl ist dabei viel mehr wert als mindestens zehn Jahre juristischer Ausbildung und Praxis. Der Anwalt wäre ganz sicher kein Anwalt, wenn er nicht so dumm wäre.

Am besten unterschreiben Sie Anerkenntnisse, oder Sie warten, bis alle Rechtsmittelfristen um mindestens 6 Monate verstrichen sind, bevor Sie einen Anwalt kontaktieren.

Sobald Sie anwaltlich vertreten sind, müssen Sie niemals wieder an Termine denken. Das Denken hat ja Ihr Anwalt für Sie übernommen und er haftet ja auch dafür.

Wenn Ihr Anwalt sich besonders viel Mühe gegeben hat und einen oder mehrere besonders lange Schriftsätze verfasst hat, mit vielen Zitaten aus Rechtsprechung, sagen Sie bloß niemals danke! Das wäre ein schlimmer Fehler. Das ist doch sowieso seine Aufgabe und der ist Organ der Rechtspflege. Im Gegenteil, lassen Sie Ihre/n Anwalt/Anwältin möglichst oft wissen, wie wenig Sie von seinem/ihrem Berufsstand im Allgemeinen, und von ihm oder ihr ganz im Speziellen halten.

Halten Sie vereinbarte Termine mit Ihrem Anwalt niemals ein. Dadurch erscheinen Sie wichtiger. Versetzen Sie Ihren Anwalt einfach erst einmal ein paar Mal, und entschuldigen Sie sich bloß nicht dafür. Besonders Sozialhilfeempfänger sind heutzutage derartig beschäftigt mit dem Ausfüllen von Formularen, mit Förderungsveranstaltungen, Weiterbildungsmaßnahmen, und vielen anderen viel wichtigeren Terminen, daß die Planung Ihres Anwalts da schon darauf Rücksicht nehmen muß.

Wenn Sie angeschrieben werden, von den Gerichten, oder dem Gegner: werfen Sie die Unterlagen ruhig weg. Das geht ja Sie nichts an. Die hätten ja eigentlich den Anwalt anschreiben müssen, und der Anwalt wird sich schon auch so darum kümmern.

Sehr effektiv ist es auch, umzuziehen und keine neue Adresse zu hinterlassen. Am besten macht sich die Kombination des Umzugs mit der gleichzeitigen Abmeldung des Telefons, des Internetanschlusses und Ihres Handys. Lassen Sie seine Post einfach wieder zurück gehen, könnte ja eine Rechnung drin sein! Halten Sie Ihre neue Telefonnummer geheim vor Ihrem Anwalt, der braucht ja wirklich nicht alles zu wissen. Sie sollten auch keinen Nachsendeantrag stellen. Spielen Sie ein bischen “toter Hund” mit Ihrem Rechtsanwalt.

Ihr Anwalt hat sowieso zu viel Zeit und es wird ihm eine Freude sein, und ist auch sicher seine Aufgabe, beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage zum Verbleib seiner eigenen Mandantschaft zu stellen. Melden Sie einfach den Wohnsitz ab und teilen sie dem Einwohnermeldeamt zum neuen Wohnsitz lediglich Simbawe, Rhodesien, Afrika, mit. Nicht nur Ihre Gläubiger, nein, auch Ihr Rechtsanwalt werden da alle ganz sicher daran ihre helle Freude haben. Ihr Rechtsanwalt spielt einfach gerne Versteckerles mit Ihnen. Denn er bekommt ja die Zustellungen der Entscheidungen vom Gericht und braucht sich so keine Gedanken darüber machen, ob er sie - ohne Ihren Auftrag - einfach so mal eben anficht. Sie können dabei nur gewinnen. Wenn die Berufung gewonnen wird, super. Wenn Sie verloren geht, verklagen Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt, weil er das Rechtsmittel nicht vorher mit Ihnen abgesprochen hat. Und wenn er das Rechtsmittel - selbstverständlich pflichtwidrig - nicht einlegt, können Sie ihn selbstverständlich auch verklagen. Ganz super ist das, solch ein Plan. Er kann Sie dann ja gar nicht richtig beraten. Sie haben auf jedem Fall schon gewonnen, bevor Ihr Anwalt überhaupt erst anfängt.

Drohen Sie hin und wieder mal mit Selbstmord, das motiviert Ihren Anwalt ungemein. Und melden Sie sich dann eine Weile nicht mehr. Auch das macht Ihrem Rechtsanwalt so richtig Spass. Umso größer ist die Freude, und er haftet Ihnen gegenüber selbstverständlich auch, wenn Sie ein halbes Jahr, oder zehn Jahre später, auf einmal doch wieder auftachen, guckugs!

Ihr Anwalt wird Ihnen dann gerne eine prall gefüllte Aktentasche voll mit all den inzwischen für Sie gewonnenen Fällen überreichen! Oder, wenn es ein richtig guter Anwalt ist, randvoll mit dem Geld, das die Gegenseite bereits für Sie bezahlt hat.

Hier sind noch einige weitere solche Möglichkeiten, wie man sich elegant über den Anwalt hinwegsetzen kann, um sich im Ergebnis selbst auf diese Weise so richtig schön Schaden zufügt:

Ein/e Mandant/in bat mich z.B. vor einiger Zeit, ein Heiratsvermittlungsunternehmen zu überprüfen, das ihm/ihr ein “Stellenangebot” gemacht hatte.

Die Zeichen im Internet standen schlecht bis miserabel: jede Menge Artikel mit wütenden “Kunden” dieses Unternehmens. Die Abzocke war immer dieselbe: Es wird den ahnungslosen Stellenbewerbern vorgespiegelt, eine selbstständige Existenz gründen zu können. Für Pauschalhonorare werden dann den armen Opfern “Seminare”, “Fortbildungsveranstaltungen”, “Existenzgründungen” und ähnliches angedreht, und im Ergebnis müssen die Opfer dafür, daß Sie für das Schwindelunternehmen arbeiten, auch noch dick drauf legen.

Das Ergebnis dieser Recherche wurde dem/r Mandant/in zur Kenntnis gebracht, er/sie wurde ausdrücklich vor den Praktiken gewarnt. Er/sie wollte aber dennoch unbedingt doch zu deren Einführungsveranstaltung, entgegen meines anwaltlichen Rats.

Mein letzter Rat war, mindestens auf keinen Fall irgend etwas zu unterschreiben. Glücksstrahlend kam er/sie am kommenden Tag an und hatte das 5.000 Euro teure “einmalige” Angebot unterschrieben!

Das “Glück” hielt gerade mal 2 Tage. Dann hatte auch sie kapiert, daß sie reingelegt worden war. Wie heißt es so schön: Der Fuchs läßt das Mausen nicht!

Ein anderes Beispiel, ein “Klassiker”: der Termin zur “Beschuldigtenvernehmung” bei der Polizei. Für Strafverteidiger ein muß: keinerlei Einlassungen, bevor man nicht die Akte und die konkreten Tatvorwürfe kennt.

Ein Mandant hatte solch einen Termin. Ich riet ihm dazu, den Termin abzusagen, Akteneinsicht zu nehmen und sich dann zu entscheiden, ob er sich zu den Vorwürfen äussern möchte, oder von seinem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch machen. Am kommenden Tag freudestrahlend: Ich bin hingegangen, und habe denen alles erklärt. Alles wunderbar.

Ergebnis: Das Ergebnis seiner “Erklärung” merkte der Mandant dann an der umgehend erfolgten Anklageerhebung. Der gute Mandant hatte einen eigentlich guten Fall mit seiner unüberlegten Einlassung vollkommen kaputt gemacht und der Verteidigung sämtliche Trümpfe aus der Hand genommen.

Noch ein Bespiel: Forderung einer Internet-Abzockfirma. Der Mandant wollte eine Erwiderung selbst schreiben. Also schreibt man ihm eine solide Entgegnung, mit allen Kniffen, die es so gibt. Vorbringen des Gegenanwalts substantiiert bestritten, Anfechtungserklärung, Widerruf nach § 312 a BGB/ Fernabsatzgesetz/ Haustürwiderrufsgesetz. Nun kommt der Mandant wieder, weiß alles besser und möchte nur noch schreiben: “ich habe nichts bestellt.” Siehe oben, Sie wissen es einfach besser als Ihr Anwalt!

Besonders in familienrechtlichen Angelegenheit empfiehlt es sich, die Gegenseite massiv und ohne den Anwalt darüber zu informieren, anzustalken. Es ist immer wieder erfreulich, wenn man z.B. eine Unterlassungsklage wegen irgendwelcher Beleidigungen bei Gericht eingereicht hat, erfahren zu müssen, daß der eigene Mandant die Gegenseite, das Gericht oder sonstige Dritte ohne Absprache angeschrieben oder angerufen hat und selbst irgendwelche beleidigende Erklärungen abgegeben hat. Der Richter wird nämlich sofort merken, daß alleine Ihre Beleidigungen berechtigt sind, denn Ihre geschiedene Frau ist ja wirklich eine Hure, und das können Sie auch beweisen, wohingegen Sie überhaupt kein Hurenbock sind. Damit helfen Sie Ihrem Anwalt, den Fall ganz sicher und schnell zu gewinnen! Der Schlaffi tut halt bloss einfach nicht genug für sein Geld.

Solche Erklärungen in Terminen sind auch sehr hilfreich zum sofortigen Prozessverlust.

Vor kurzem ging es um irgendwelche verschwundenen Unterlagen. Wir diskutierten die Beweislast und dann posaunte der/die Mandant/in großspurig: Das ist ja gar kein Problem, die Unterlagen besorge ich. Es stellte sich dann heraus, daß der/die Mandant/in dies dann überhaupt nicht tat. Aber diese Zusage hatte dem Anwalt sämtlichen Wind aus den Segeln genommen. Überhaupt, das ist auch ein allgemeiner Grundsatz: machen Sie feste und bindende Zusagen und Versprechungen, wo immer Sie können. Und halten sie dann nicht ein. Macht überhaupt nichts. Ihr Anwalt wird das schon wieder gerade biegen.

Am schönsten war die Internetfirma in Gründung. Bei der Erstberatung wurde lang und breit das Konzept geschildert. Und dann meinte einer der Knaben, daß man ihnen geraten hätte, den eigenen Rechtsanwalt möglichst bald dann in Regress zu nehmen wegen einer erfundenen Haftpflichtsache.

Diese Herrschaften durften dann die Anwaltskanzlei verlassen und wurden höflich gebeten, sich einen anderen Anwalt für ihr Vorhaben zu suchen. Das haben sie dann offenbar auch, ich habe jedenfalls nichts mehr von ihnen oder der zu gründenden Gesellschaft gehört.

Fürs nächste Mal: das wieder solltet Ihr eurem Anwalt wirklich nicht vorher erzählen!

Noch ein Tipp: wechseln Sie Ihre Anwälte so oft, wie Sie nur können. Bringen Sie ein bischen Wettbewerb ins Spiel. Entziehen Sie Ihrem Mandant das Mandat ohne Vorankündigung, und erteilen es einfach einem anderen. Dieser wird sich geehrt fühlen. Je mehr Anwälte an Ihrem Fall gearbeitet haben, umso eher gewinnen Sie den Prozess am Ende. Das ist so wie mit den vielen Köchen und dem heißen Brei, äh, anders herum.

Vor kurzem wurde ich von einem Mandant beglückwünscht: ich war “seine” Nr. 8. Nach acht anderen Anwälten kam der Mandant wieder zu mir zurück! Das dürfte fast verdächtig sein für das Guiness Book of World Records.

Sehr beliebt ist auch der “Kollege Besserwisser,” der sich da in Ihrem Bekanntenkreis noch rum treibt. Die Beratung eines bereits anwaltlich vertretenen Kollegen ist eigentlich standeswidrig, deshalb halten Sie den Namen dieses Kollegen immer schön geheim, machen aber ahnungsvolle Andeutungen auf dessen wichtige Meinungen zu dem Fall, und besonders, wie viel besser dieser Kollege eigentlich sei, und daß dieser die Angelegenheit ganz anders betreiben würde. Das ist in Wirklichkeit häufig dann auch der schon erwähnte “Kollege Briefträger”, oder ein pensionierter Richter am Sozialgericht, oder die Rechtspflegerin namens “Ichbinsounendlich Schlau.”

Und, bezahlen Sie niemals die Vorschussrechnungen Ihres Rechtsanwalts. Der merkt das doch sowieso nicht.

Für Sozialhilfeempfänger: wenn Sie einen Rechtsanwalt finden, der den Fall für Sie übernimmt, trotz der sehr beschiedenen Gebühren, dann zahlen Sie bloss nicht die dem Rechtsanwalt zustehenden 10,00 Euro Eigenbeteiligung. Schließlich kann der darauf verzichten, und das bisschen guten Willen dürfen Sie von Ihrem Anwalt schon erwarten.

Anwälte sind schließlich Organe der Rechtspflege, die müssen tätig werden, auch ohne Bezahlung. Ob sie das wollen oder nicht. Nee, das ist keine Sklavenarbeit. Denen wächst doch das Geld nur so ins Maul hinein. Da müssen Sie unbedingt dafür sorgen, daß es denen nicht zu gut geht. Ganz klar, je weniger Sie bezahlen, umso mehr wird Ihr Anwalt sich anstrengen, den Prozess zu gewinnen. Ist doch ganz logisch - nur eine Frage der richtigen Motivation!

Werfen Sie ihm die von Ihnen sauber vorbereiteten Fälle in den Briefkasten, am besten am letzten Tag des Fristablaufs, am liebsten Freitags, so gegen 10 Uhr abends. Das können Sie sich selbst so lange ruhig auf Frist legen. Besonders, wenn keine Fristverlängerung gewährt wurde, oder z.B. bei Verfassungsbeschwerden. Und rufen Sie dann ihren Anwalt an, - mit aktivierter Rufunterdrückung, versteht sich, oder sprechen ihm das auf den Anrufbeantworter seines Handys.

Ihr Anwalt wird sofort liebend gerne für Sie sofort in sein Büro brausen und Ihren Fall extra für Sie umsonst bearbeiten. Schau mal nur, da unten rennt er! ;-)

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*1) “er” ist hier selbstverständlich gegebenenfalls auch eine “sie”

Friedensnobelpreis 2010 an China: Wie gut, daß es noch China gibt!

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 14:33

Am Freitag ernannte das Nobel-Komitee in Oslo den seit der “Charta 08″ in Haft befindlichen chinesischen Menschenrechtler Liu Xiaobo zum Friedensnobelpreisträger 2010.

Kommentar

Herr Xiaobo ist einer der Mitautoren der “Charta 08″. vorbildlich. Viele gute Ansätze und Ideen, für China, und für die freie Welt.

Aber:

Herr Liu Xiaobo möchte China politisch wohl nach deutschem Vorbild umgestalten!

Deutschland als internationales Vorbild für eine Demokratie: ha, he, hi hu hu, ha, ha, ha! Ha.. . He He He. Prust. Keuch, vor Lachen. Herr Xiaobo, bitte lesen Sie doch erst einmal dieses Blog:

Eigentlich sollten wir die Charta 08 beschließen, nicht China!

Wir haben eine “wie geschmiert” eingerichtete und ausgeübte staatliche Zensur, mit jährlich 200 tausend Ermittlungen wegen “Delikten gegen die Ehre,” weltweite Spitzenklasse, so schlimm wie noch nie vorher in Deutschland. Vgl. dazu unsere weiteren Aufsätze. Wir haben eine Parteiendiktatur, in der der Willen des Volkes kaum noch eine echte Rolle spielt. “Indirekte Demokratie” nennen wir das. Wir haben eine Verfassung, die nicht vom Volk beschlossen wurde, sondern uns durch die “Siegermächte” aufoktroyiert wurde, und auch nach der Wiedervereinigung nicht durch das deutsche Volk in freien Wahlen beschlossen wurde, so wie es in der Präambel zum Grundgesetz hieß. Das haben unsere Apparatschkis für uns doch gleich mit erledigt, was benötigen wir das deutsche Volk dafür! Und noch was: unsere Beamten, unsere Richter, werden von Apparatschkis ernannt, nicht gewählt, so wie das der Friedensnobelpreisträger fordert.

Wir haben eine vorbildlich blühende, die gesamte Wirtschaft durchdringende und kontrollierende Korruption, flankierend unterstützt von verantwortungslosen Politikern, denen die eigenen Diätenerhöhungen wichtiger sind als politische dringend notwendige Reformen. Deutschland wird laufend vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt für Menschenrechtsverletzungen und tut überhaupt nichts dagegen.

Da können wir uns doch wirklich nur noch auf die Schultern klopfen. Ganz vorbildlich.

Aber jetzt ist Herr Xiaobo Nobelpreisträger, und da hat so eine Forderung schon mehr Gewicht. Und die chinesischen kommunistischen Apparatschkis kochen nur so vor Wut. Die Zensoren in China machen jetzt Überstunden, sie haben schon das ganze chinesische Internet abgesperrt, - was muß das nur für eine irrsinnige Arbeit sein, die freie Information für so viele Menschen zu sperren. Bewundernswert, ein echtes Vorbild für Deutschland! Ach nee, Deutschland soll ja Vorbild für China sein. Na, mal sehen, wann dieser Kommentar auch gesperrt wird!

Zur Entgegennahme des Nobelpreises wird Herr Xiaobo sicher nicht aus dem Lande gelassen, und seine Frau wurde auch gleich mal unter staatliche Obhut gestellt. Alleine um dieser Reaktion der chinesischen Zensur willen war es vielleicht schon wert, ihm den Friedensnobelpreis zu verleihen. Durch übertriebene Reaktionen entlarven und verraten sich repressive System immer selbst. Ein untrügliches Kennzeichen ist die strafrechtliche Verfolgung und Diffamierung von Menschenrechtlern, Anwälten, und Minderheiten.

Na, immerhin haben wir jetzt 60 Jahre lang in Deutschland keine Menschen mehr vergast, und/ oder konnte uns der Mord an mehr als sechs Millionen Juden, oder waren es acht, nicht noch einmal nachgewiesen werden. Wir haben auch keinen Weltkrieg mehr angefangen. “Zurück geschossen” haben wir erst einmal wieder seit damals, in Afghanistan. Und niemand fand das besonders witzig, hat’s gemocht oder dabei mit gemacht, einfach nur vorbildlich. Die Atombombe haben wir nicht. Viele von uns sind gegen Atomstrom. Und auf dem Korruptionsindex von Transparency International sind “wir” die Nr. 8.

Insgesamt neidlos:

Herzlichen Glückwunsch aus Deutschland zum Nobelpreis, Herr Liu Xiaobo!

Aber deutsche Zustände möchten Sie nicht wirklich, noch nicht einmal für China! Einen detaillierten Vergleich der Forderungen der Charta 08 mit dem Ist-Zustand in Deutschland behalten wir einem späteren Artikel vor.

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8.10.2010

Knacki-Recht

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 10:59

Liebe Knackis,

“Sehr geehrter Herr/Frau …,

wir bedauern es äusserst, daß es Ihnen bei uns nicht gefallen hat. … (- der Satz: und wir hoffen dennoch, daß Sie uns bald wieder beehren, war zwischen den Zeilen zu lesen). So lautete ein Antwortschreiben einer Justizvollzugsanstalt auf das Begehren unseres fiktiven Mandanten nach Entschädigung.

Wenn ihr da ankommt, als Berufsverbrecher, - bei Fix und Foxi waren da zum Beispiel die Mitglieder der Panzerknacker-Bande, - Kugel mit Kette am Bein, Glatze, gestreiftes Hemd, schwarze Brille, und die Schweissausrüstung - vielleicht noch mit einem Beratungshilfeschein in der Hand, und für euer ganzes, verkrachtes Leben, zu ca. 70 Prozent in deutschen Gefängnissen verbracht, Schadensersatz fordert, kann man sich wohl zuerst einmal innerlich eigentlich das Lachen nicht recht verkneifen. 700 Klagen dieser Art soll es alleine in Nordrhein-Westfalen geben.

Aber: Gefängnisse sollten ja eigentlich der Abschreckung dienen, so haben wir das mal gelernt. Wasser und Brot, und gesiebte Luft. Die Rechtsordnung will eigentlich nicht, daß es euch da gefällt. Eine Strafe bedeutet, daß ihr es da nicht mögen dürft. Die Gefängnisse, Verzeihung Justizvollzugsanstalten (”JVA’s”) müssen deshalb ganz sicher nicht dem vier-Sterne-Standard entsprechen, mit dem man dieser Tage im Fernsehen tiefgebückte, knackige Blondinen mit der großen, einsichtigen Oberweite und schneeweissen Glacehandschuhen deutsche Hausfrauen-Sauberkeits-Standards meist sprachlosen ausländischen Hoteliers näher bringen sieht. Die zu erwartende, unangenehme Unterbringung im Falle eines erneuten Knast-Aufenthalts sollte eigentlich auch eine eurer Erwägungen sein, die gegen, und nicht für (!) euren nächsten “Bruch” sprechen.

Beim näheren Überprüfen des Falles und der Rechtsprechung dazu erscheint euer Anliegen aber dann doch nicht mehr ganz so abwegig. Bloss, gewisse Spielregeln gibt es selbst da.

Also, liebe Knackis, nur die reine Tatsache, daß ihr - nach rechtskräftigen Verurteilungen für eure Straftaten, lange im Gefängnis gewesen seid, reicht leider nicht, da verschwendet ihr nur unsere Zeit, sorry! Vier-Sterne-Standards könnt ihr sowieso nicht erwarten. Es muß also noch mehr dazu kommen.

Interessant wird euer Fall erst, wenn man folgende zusätzliche Kriterien nachweisen kann:

Menschenunwürdige Haftbedingungen und/oder menschenrechtswidrige Behandlung.

Im Einzelnen muß der Richter dann die Gesamtumstände würdigen. Wenn ihr uns - außer der Tatsache der langen Haft - sonst nichts anbringt, können wir Anwälte auch nichts für euch tun.

Interessant wäre folgendes:

zu kleine Flächen der Hafträume

Aktueller Dauerbrenner ist dieses Thema. Wir wissen ja, daß die EG-Norm für Hühner 6 m2 beträgt, die haben aber auch keine Straftaten begangen. Ähnlich verhält es sich bei den Flächen, bei denen es für euch kritisch bzw. interessant für den Verteidiger wird.

Die innerdeutsche Rechtsprechung (BGH, unser höchstes innerstaatliches Gericht) sieht das so:

Die Erheblichkeitsschwelle liegt in etwa da, wo die Grundfläche weniger als 5 m2 beträgt, dazu Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.03.2009-11 U 88/08.

Kriterium ist, ob der dem Einzelnen verbleibende Bewegungsfreiraum, unter Berücksichtigung des für die Möblierung notwendigen Flächenbedarfs so begrenzt ist, daß eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung kaum noch möglich ist und der auch bei Strafhaft fortbestehende Anspruch des Gefangenen auf Wahrung eines Mindestmasses an persönlicher Eigenständigkeit und Intimität in einer Weise beschnitten werde, die mit den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung unvereinbar ist.

Bei mehreren Insassen sind also die Grundflächen anteilig zu berechnen.

Das müßt ihr dokumentieren (aufschreiben). Wie groß war denn eure Zelle? Hattet ihr Mitgefangene? Habt ihr euch deswegen beschwert? Hat sich dann etwas geändert? Was, und wann genau? Von wann bis wann seid ihr dort gewesen? Führt bitte ein Tagebuch, oder schreibt es sonstwie auf. Man bekommt das später nicht mehr zusammen. Wann seid ihr wo gewesen, und was genau ist passiert. Datum, Uhrzeit, Ort, Wer war beteiligt, welche Zeugen gibt es für den Vorfall, welche Protokolle? Wie waren die Namen der Wärter, der Aufseher, des Direktors, der Beteiligten. Kann man die erreichen?

Sofort Rechtsmittel einlegen und sich beschweren

Wichtig ist auch, zu wissen, daß ihr sofort auch, wenn das irgendwie möglich ist, entsprechende Rechtsmittel im Knast selbst schon einlegen müßt. Wenn das nicht möglich ist, auch das bitte dokumentieren für später. Ihr habt eigentlich immer die Möglichkeit, ein Gespräch mit einem Strafverteidiger eurer Wahl zu verlangen (sofern dieser damit einverstanden ist und kommt!).

Nur nebenbei bemerkt: Wie man so hört, soll es da Kollegen geben, die euch dafür sogar etwas bezahlen! Für ein “Straf”- Mandat werden da von den “Schoßhündchen-Verteidigern” schon mal um die 50 Euro “Aufwandsentschädigung” in bar hingeblättert. Da müßte man schon ziemlich unbestechlich sein, als Knacki, um nicht das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Das ist natürlich ein reines Gerücht, an dem überhaupt nichts dran ist, und wer soll das schon beweisen können? :-) Dazu kann man eigentlich nur sagen: Die Knackis, die so etwas mitmachen, haben die Verteidiger, die so etwas machen, auch wirklich verdient!

Aber zurück zum Thema: Beanstandet es schriftlich, verlangt nach einem Verteidiger, und schreibt es auf: Was habt Ihr genau beanstandet, was ist dann passiert, - wenn es euch das verweigert wird, wann war das, wer war das, wer war verantwortlich?

Wenn das Rechtsmittel nicht eingelegt wird, dann habt ihr auch für später alles verschlafen. So hat das der Bundesgerichtshof jedenfalls gesehen, Urteil vom 11. März 2010 III ZR 124/09.

Die Staaten werden sich nämlich - wer hätte das gedacht - damit erfolgreich verteidigen, daß sie sicher etwas getan hätten, wenn sie das nur gewußt hätten, und ihr bloss etwas gesagt hättet, § 839 Abs. 3 BGB.

“Soweit ein Rechtmittel bzw. dessen Umsetzung erst von einem bestimmten Zeitpunkt an weitere Schäden verhindert hätte, führt dies nur dazu, daß bei schuldhafter Unterlassung der Einlegung des Rechtsmittels der Anspruch für die weiteren Schäden entfällt. Es bleibt jedoch für etwaige bereits vorher entstandene Schäden bestehen, d.h., hier hat eine zeitliche Differenzierung zu erfolgen.” So der Bundesgerichtshof (BGH) in der oben zitierten Entscheidung.

Also, auf deutsch: Wir Verteidiger müssen wissen, wann genau ihr wo gewesen seid, wann ihr Rechtsmittel eingelegt habt, und ab wann darauf irgend etwas geändert wurde (wenn nicht, umso besser!).

Eventuell kann man auch dann, wenn ihr dann umverlegt worden seid, immer noch den Schaden geltend machen, der entstanden ist bis etwas geändert wurde.

Unzulängliche medizinische Betreuung

Ähnlich ist es, wenn ihr euch über fehlende medizinische Versorgung beklagt.

Wir müssen Einzelheiten wissen. Habt ihr über Krankheiten geklagt, welche Krankheit, welche Symptome? Habt Ihr nach einem Arzt verlangt und dann keinen bekommen? Wann war das genau? Hat der Arzt etwas falsch gemacht? Euch Simulanten genannt? Habt ihr das damals gemeldet und euch deswegen schriftlich beklagt? Wurde der Arzt ausgewechselt oder überprüft? Was war das Ergebnis? Wann war das und was ist daraufhin geschehen?

Relativ uninteressant ist eine Krankheit, die vorher schon da war, und nachher unverändert weiter besteht. Was wollt ihr denn damit beweisen?

Mißhandlungen und unmenschliche Behandlung bis hin zur Folter

Echte Mißhandlungen von Gefangenen sind natürlich Straftaten. Dazu gehört die Plastiktüte über den Kopf, die Drohung mit Vergewaltigung, Verhöre ohne daß Verteidiger zugelassen werden oder unter erpresserischen Umständen bis hin zu regelrechten mafiaartigen Vorgängen. Das kann man natürlich nicht so einfach melden, weil dann häufig die Repressalien noch schlimmer werden. Da aber bitte - notfalls heimlich - dokumentieren, weshalb das genau nicht gemeldet werden konnte. Z.B. organisatorisch unmöglich, weitere Repressalien angedroht, oder bei anderen auch schon vorgekommen und systematisch unterdrückt.

Mir persönlich sind mindestens zwei derartige Fälle bekannt, die in Baden-Württemberg nicht verfolgt werden (können), weil die organisatorischen Vorassetzungen in Deutschland nicht dafür vorliegen, um dem Mandanten/Opfern/Zeugen auch nur einigermaßene Sicherheit und Schutz zu garantieren. Jeder Strafverteidiger in Deutschland wird meiner Einschätzung nach ähnliches berichten können.

Zum Teil können die Behörden nichts dagegen tun (Beispiele sind die Mafia oder die Methoden der berüchtigten amerikanischen “Aryan Brotherhood” und die “Hells Angels”), zum Teil wollen sie das aber auch nicht.

Einige der dabei durchaus von der Justiz in Deutschland auch heute noch gerne praktizierten Methoden sind im letzteren Fall Anzeigen/ Bedrohungen/ Diffamierungen/ strafrechtliche Verfolgung der Anzeigenerstatter und auch der Strafverteidiger selbst, die derartiges melden und/ oder vor Gericht bringen.

Es steckt organisierte Kriminalität dahinter. Einmal geht es um eine herausgestochenes inneres Organ, das andere Mal um Erpressungen im Zusammenhang mit Drogenfällen, bei denen höchstwahrscheinlich verdeckte Ermittler die Finger im Spiel haben. So etwas feststellen zu müssen, ist schlimm, richtig echt schlimm!

Dann empfiehlt es sich vielleicht, ein Verteidigergespräch zu verlangen und den Anwalt - vertraulich - bitten, dafür zu sorgen, daß ihr geschützt werdet. In Ausnahmefällen kann man das auch später dann noch geltend machen. So wie das gerade bei der Misshandlung von ETA - Mitgliedern in Spanien geschehen ist, in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Da mußte Spanien an einen Terroristen 20.000 Euro Entschädigung zahlen, weil es mitgeteilten Mißbrauchsvorwürfen nicht nachgegangen ist.

Leider stößt man da als Verteidiger auch schnell an die Grenzen seiner Macht. Organisatorisch ist von einem Rechtsstaat eigentlich zu verlangen, daß derartige Vorfälle lediglich angetippt bzw. einfach den zuständigen Stellen gemeldet werden können, und sich gesonderte, für Korruption zuständige Stellen (z.B. der Staatsschutz oder das Landes- oder Bundeskriminalamt) verantwortlich darum kümmern. Und die wieder müssen von den Tätern unbeeinflussbar, unmittelbar und direkt dem demokratisch gewählten Organ, also dem Bundes- oder Landtag berichten und über die diesbezügliche Tätigkeit (oder Untätigkeit!) Rechenschaft ablegen. Bei uns in Deutschland werden hingegen derartige Meldungen aber leider immer noch - vermutlich ähnlich wie in Spanien in dem fraglichen Fall - systematisch unter den Tisch gekehrt, oder sogar organisatorisch gerne den - möglichen - Tätern innerhalb der Justiz selbst “zuständigkeitshalber” wieder zurück gespielt. Diese leiten dann “Ermittlungsverfahren” gegen die Anzeigenerstatter selbst und deren Anwälte ein. Also haben wir es insgesamt zu tun mit einem in sich geschlossenen, runden Verdeckungsmechanismus. Kein Wunder, daß viele Strafverteidiger auf dem Ohr, das eure Beschwerden eigentlich hören müßte, vollkommen taub sind. Unerhört und eigentlich überhaupt nicht akzeptabel.

Hier gibt es noch viel zu tun, bevor Deutschland sich das Prädikat und den Titel eines wirklichen Rechtsstaats auch wirklich verdient.

Ja, und dann hätten wir noch Respektlosigkeiten vor religiösen Besonderheiten. Letztendlich müssen da natürlich immer die Richter den Einzelfall bewerten.

Es gibt auch recht schwierige Grenzfälle. Wenn ihr z.B. wegen Drogen einsitzt, dann ist verständlich, daß zur Kontrolle euch manchmal auch wo hingefasst werden muss, wo das eigentlich überhaupt nicht erlaubt ist. Auch, wenn das vielleicht gegen eure religiösen Anschauungen verstösst: Es ist aber andererseits auch sicherlich der Gefängnisleitung nicht zumutbar, tatenlos dabei zuzusehen, wie im Gefängnis mit Drogen gehandelt wird, die sich an eben diesen - auch religiös wichtigen - Stellen eures Körpers befinden (könnten).

Im Einzelfall muß man also differenzieren ob es sich um normale Routineeingriffe handelt, um allgemeine Leibesvisitationen, die im Verdachtsfall alle Gefangenen über sich ergehen lassen müssen, oder ob es “Spezialbehandlungen” sind. Das merkt man eigentlich immer daran, daß sonstige Umstände hinzutreten, die dann später den Nachweis der Schikane ermöglichen. Aber denkt dran: Ihr habt da erst einmal die Beweislast. Und es werden alle “offiziellen” erst einmal alles abstreiten, zum reinen Selbstschutz. Diese “Mauer des Schweigens” gilt es, zu brechen. Euch helfen werden dabei Indizien, die wir zusammen tragen, die Aussagen von ehrlichen Mithäftlingen, oder auch von ehrlichen Mitarbeitern. Die letzteren stehen allerdings unter irrsinnigem Druck, euch nicht zu helfen. Denn, wenn die euch helfen, und Ihr scheitert trotzdem, haben die ihren Job mit Sicherheit los!

Auch da gilt: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Je bessere Unterlagen wir von euch bekommen, umso eher wird nachher vielleicht doch noch ein Fall daraus für die Gerichte.

Euer Strafverteidiger

Beitrag und Copyright 2010 von:

A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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PS: hier geht es zu einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011

4.10.2010

“vivre l’art” - politische Zensur von Kunst in Frankreich?!

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 18:47

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(mit Dank für die freundliche Genehmigung des Künstlers)

Zensur gibt es nicht nur in Deutschland, unsere Nachbarn stehen auch nicht so schlecht da:

Kunstzensur in Frankreich nicht im vergangenen Jahrhundert - nein, im Jahre 2009!

Vor kurzem fand im Kurhaus Baden-Baden eine kleine Kunstausstellung statt. Unter den ausgestellten Bildern befand sich ein Bild, das einen Mann im blauen Anzug zeigt, der statt eines Kopfes ein barbusiges und auch ansonsten so gut wie unbekleidetes, ziemlich pralles Dämchen trägt. Ihre Unterschenkel und Füße verschmelzen in dem spitz zulaufenden Kegel des Kragens dieses Herren. Dieser wird zusammen gehalten von einer großen weissen Schleife, die ein wenig an das Zubehör eines altmodischen Korsetts erinnert. Eher ängstlich als provozierend schlägt sie die Hände über dem Kopf zusammen. Der Inhalt solch eines Bildes würde in Deutschland noch nicht einmal mehr beim deutschen Nachmittagsfernsehen beanstandet werden.

Gedacht als Homage an Frankreich, Lebensart und Lebensfreude seiner Menschen wurde das Gemälde von dem deutschen Künstler geschaffen.

Ganz anders verstanden das die Franzosen:

Der Hintergrund dieses Bildes ist nämlich der französische Roman “Clochemerle” von Gabriel Chevalier. Der Roman beinhaltet eine französische Dorfposse aus dem Jahre 1934, in der der Bau einer öffentlichen Bedürfnisanstalt den kleinen, korrupten Bürgermeister - des erfundenen Dorfes Clochemerle - und sonstige politische Akteure an den Rand einer Revolution bringen.

Der Maler, Walter Werner, erzählte entrüstet, daß ihm bzw. dem Aussteller es im vergangenen Jahr tatsächlich verboten worden war, das Bild anlässlicher einer Ausstellung in einem Vorort von Strassburg auszustellen. Was können wir da noch sagen? - Honi soit qui mal y pense - ein Schelm ist, der da böses denkt.

Es wurde durch die französischen Behörden einfach angedroht, daß die ganze Kunstausstellung abgeblasen werde, wenn das Bild ausgestellt wird. Das wollte man nicht riskieren, und das Bild blieb zuhause.

Nicht viel kaputt gegangen, also, aber dennoch, wollen wir hier dafür einen Merkposten machen.

Rechtlich ist so etwas natürlich vollkommen unakzeptabel bis hin zum Lächerlichen. Vermutlich beinhaltet das Bild einen politischen Volltreffer, den wir im Einzelnen natürlich noch nicht einmal kennen. Egal, um was es sich handelte, eine moderne Demokratie muß über derartigen Methoden stehen.

Angesichts von Stuttgart 21 wünschen wir dem Maler nur insgesamt, daß das Bild gerade wegen der Zensur in Frankreich eine entsprechende Steigerung an Nachfrage und Wert erfahren möge.

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Hier geht’s zu den Internetauftritten des Malers, auf dem das fragliche Bild auch etwas schärfer abgelichtet ist:

http://www.artists.de/walterwerner.html

www.walterwerner-shop.fineartprint.de

Hier zu weiterführenden Artikeln über die bestehende Zensur der Meinungsfreiheit in Deutschland.

Und hier zum aktuellen Stand der Zensur der Meinungsfreiheit in Deutschland.

Neues Portal zu Rechtsthemen www.rechtsthemen.net

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 17:31

Zum Portalstart Rechtsthemen:

Rechtsthemen Aktuell.

Das Portal Rechtsthemen Aktuell geht kontinuierlich ein auf Rechtsthemen und Urteile mit Beiträgen und Kommentierungen von Fachautoren. Die Beiträge und Kommentare werden inhaltlich ohne Kontrolle (im Rahmen der Gesetze) veröffentlicht und sollen vor allem die demokratische Meinungsbildung fördern. Der Betreiber stellt nur die technische Plattform zur Verfügung.

Rätselhafte Verbraucherangaben bei McDonalds?

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 10:42

Frage der Woche

Auf einem beliebten Produkt aus dem Bereich “Fast Food” “mit den goldenen Bogen” fanden wir vor kurzem folgende Verbraucherangaben:

BIG MAC PATENTZEICHEN

2000 kcal (Zeichen für eine Person)

Kilokalorien kcal 25% 495 kcal
Eiweiß 36% 27 g
Fett 37% 25 g
Kohenhydrate 15% 40 g
Kochsalz 46% 2.3 g

% GDA
www.mcdonaldsmenu.info

Summe 1 Gesamt *) 159%
Summe 2 Gesamt *) 134%

*) Summen der Prozentzahlen wurden gebildet von der Redaktion, mit und ohne “Kilokalorien”

Kommentar

???

Kann mir mal jemand dies erklären?

Die zur Information des durchschnittlich ausgebildeten deutschen Verbrauchers bestimmten Angaben zum Burger sind auch für Profis böhmische Dörfer.

Für Wirtschaftsprüfer gibt es eine sichere Regel:

Prozentzahlen, die zusammen mehr als 100 Prozent ergeben, sind ein Zeichen für inkompetente Verfasser, derartige Berichte wandern in den Müll.

Müll scheint aber als Information des deutschen Verbrauchers gerade gut genug zu sein.

Noch nachvollziehen kann man in etwa, daß 495 kcal gerundet etwa 25 Prozent oder 1/4 der Gesamtbezugsgröße 2000 kcal sein soll. Was soll uns diese Verhältniszahl aber sagen?

Der Brennwert eines einzigen Burgers im Vergleich zur Standard-Bezugsgröße 2.000? Das wäre auch noch nachvollziehbar.

Aber wie kann bei Kochsalz 46 % stehen, das ist fast die Häfte des Produkts. Scheint ne ziemlich salzige Angelegenheit zu werden, na dann wünsche ich doch einen guten Appetit! Und dann werden aber danach nur 2.3 Gramm ausgewiesen (was realistischer erscheint).

Spinnt da irgend jemand eigentlich komplett?

Ein Kommafehler? - Wenn wir statt der ausgewiesenen 46 % 4,6 Prozent nähmen, dann kämen wir den hundert Prozent etwas näher. Es stimmt aber immer noch etwas nicht. Vielleicht soll so verschleiert werden, daß nach diesen Angaben ein Drittel (37 Prozent) des Produkts reines Fett ist?

Vielleicht sollte aber McDonalds ja einfach mal ein Stellenangebot für jemand machen, der bis Hundert zählen kann. McDonald in McDoof umzubenennen, fände ich einfach übertrieben.

Vielleicht gibt es ja noch eine ganz normale Erklärung. Wer kennt des Rätsels Lösung?

Preise zu gewinnen gibts leider nicht. Es gibt aber eine ehrenvolle Erwähnung der richtigen Antwort/ Erklärung dieser Produktinformationen.

Antwort

Ta Ta, der Gewinner der Antwort der Frage der Woche ist, und vielen Dank für den Beitrag an:

Papa B. (vgl. Kommentar unten)

Das Rätsel kann mit einem einzigen Satz erklärt werden:

Die Prozentangaben betreffen den Tagesbedarf einer durchschnittlichen erwachsenen Person für den einzelnen jeweiligen Nährstoff.

Die Empfehlung an McDonald wäre es, diesen Satz noch mit aufzunehmen.

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3.10.2010

Deutschland erreicht statistisch neue Gipfel der zunehmenden Zensur

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 17:04

Gratulieren dürfen wir nach Bekanntwerden der Zahlen 2009 dem ungeschlagenen Weltmeister Deutschland zu seiner blühenden, immer noch ungebrochen wachsenden Zensur. -

Im Jahre 2009 wurde laut Statistik des Bundeskriminalamts die statistisch wichtige Zahl 200.000 der wegen angeblicher “Straftaten gegen die Ehre” in Deutschland strafrechtlich verfolgten Personen klar überschritten.

Hier die englische Fundstelle bei Eucars.de Der Aufsatz ist auch als Download hier als Pdf-Datei verfügbar.

Unser Kommentar dazu:

Damit darf sich Deutschland weiterhin zahlenmäßig ganz vorne zu den repressivsten Systemen, die es auf der ganzen Welt gibt, rechnen. Universitäten, Bildung, Pisa-Studie, da haben wir nichts anzumelden. Aber die Kontrolle der Meinungsfreiheit, das können wir, oh ja. Ein Volk der Richter und Henker soll es sein, statt der Dichter und Denker.

Hier die Fundstelle mit der Übersicht. 1997 waren es 130 Tausend Ermittlungen, heute sind es über 200 Tausend. Nur zum Vergleich: das System, das uns 1930 in die Diktatur führte, hatte 50.000 derartige Ermittlungen aufzuweisen! Nur mal zur Erinnerung, diese Zensur reichte vollkommen aus, um, unter anderem, vor aller Augen über 6 Millionen Juden auf bestialische Art und Weise zu diskriminieren und schließlich zu ermorden. Und angeblich hatte das überhaupt niemand gewusst! Aber, wie hatte es ein Kollege vor kurzem so schön formuliert: ein Vergleich mit dem Dritten Reich verbietet sich grundsätzlich!

Na, dann vergleichen wir mal den Stand der Zensur international mit anderen Demokratien, die als Vorbilder gelten:

Amerika kennt keine Zensur, England hat gerade die Zensur abgeschafft, Frankreich ist dabei. Was kümmert das Deutschland?

So gut wie alle wahren Demokratien beruhen darauf, daß Menschen sagen können, was sie wollen und was sie wahrnehmen. Demokratie bedeutet Check and Balances, dazu gehört, daß die Gewalten sich gegenseitig kontrollieren. Dazu gehört eine freie Presse, und dazu gehört die Meinungsfreiheit. Unabdingbar. Dazu gehört auch, daß der Bevölkerung bekannt gewordene Straftaten und Unregelmässigkeiten frei mitgeteilt werden können, ohne sofort mit Revancheaktionen wie ganz besonders mit strafrechtlicher Verfolgung durch den Staat selbst, der potentieller größter und schlimmster möglicher Täter ist, rechnen zu müssen. Das ist die beste Kontrolle staatlicher Mißwirtschaft, und ganz besonders von Korruption, die es gibt. Das Volk kontrolliert den Staat, und nicht anders herum.

Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, nehmen Sie bitte niemals mehr ernsthaft das Wort Demokratie in den Mund!

So gut wie alle Diktaturen verbieten ihren Einwohnern die Freiheit der Sprache. Die Kontrollettis haben das Sagen. Und verfolgt wird, wer nicht fröhlich mit einstimmt in das Lobgehuddel der Parteigänger und Apparatschkis.

Schön, daß uns in Deutschland die Politiker mit solchen Zahlen nun ganz klar sagen, auf welcher Seite sie stehen: auf der der Repression der Bevölkerung, na kar. Ihr habt den Mund zu halten, und wir regieren euch. “Im Namen des deutschen Volkes.”

Immer noch, vieleicht aber auch wieder, sitzen da überall die Saubermänner und - Frauen in grüner Weste an der richtigen Stelle und sorgen unermüdlich dafür, daß staatlich überprüft und gegängelt und amtlich vorgegeben wird, was ein deutscherrrr Staatsbürgerrr sagen darf und besonders, was nicht. Und unter dem Mantel des - durch Zensur hervorgerufenen - Schweigens fault die Korruption fröhlich vor sich hin.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Deckmäntelchen der weiten Auslegung der “Wahrnehmung berechtigter Interessen” die Sache fast noch verschlimmert. Denn so können wir vollkommen ungehindert weiter ermitteln und verfolgen. Die statistisch eben mal gerade 2.5 Prozent der Fälle, die nach 5 Jahren vielleicht einmal irgendwann aufgegriffen werden, na und? Bis dahin haben wir doch bereits 97.5 Prozent, oder in Zahlen 190 tausend Bürger (!) kaputt gemacht und tot ermittelt von diesen verdammten Menschenrechtlern, Denkern und Wissenschaftlern, die es noch in Deutschland gibt.

Nicht zu vergessen ist, daß wir es hier auch mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu tun haben. Wie viele staatlich bezahlte Aufpasser und Spitzel müssten sonst nur herumsitzen, und Däumchen drehen. So tun die doch mindestens irgend etwas!

Weiter so.

Zu den internationalen und europäischen Tendenzen der Ächtung der strafrechtlichen Verfolgung von Ehrdelikten und dem, was in Deutschland daraus gemacht wird, haben wir bereits in früheren Beiträgen berichtet. Vgl. dazu weiter unten.

Was einen auch insbesondere ärgert, sind Organisationen wie Transparency International , die unter dem Vorwand der angeblichen Offenlegung von Korruption Deutschland einen ehrenvollen achten Platz auf der internationalen Liste der weniger korrupten Staaten einräumen.

Staaten, in denen die Zensur einen “vollen Sättigungsgrad” erreicht hat, und das ist bei 200.000 Ermittlungen sicher der Fall, und in denen nicht offen die Meinung gesagt werden darf, verdienen es überhaupt nicht, auf irgendwelche derartigen Korruptionslisten aufgenommen zu werden.

Es sei denn, ganz unten, bei den Staaten mit dem Vermerk “wegen noch bestehender Zensur der Meinungsfreiheit bedauerlicher Weise bis zu deren Abschaffung eingestuft auf 100 Prozent korrupt.”

Wir erlauben uns unsererseits, solange diese Einschränkung der in den Staaten eingerichteten und ausgeübten Zensur nicht berücksichtigt wird, Transparency International unserseits einzustufen ganz oben auf unserer List der nicht maßgeblichen, unehrlichen und nicht objektiven Organisationen und Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung.

Na, hier noch ein Lichtblick im internationalen Vergleich nach unten: Im Vergleich mit der ehemaligen DDR gibt es in Deutschland doch immer noch viel zu tun. Was meckern die eigentlich? Da hatten wir schließlich ein Verhältnis von einem Spitzeln zu zwei Nichtspitzeln. Schade irgendwie, daß es die nicht mehr gibt.

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Rückmeldung und Beanstandung gegenüber OECD wegen falschen Zahlenmaterials über Zensur in Deutschland

Die Beleidigungsgesetze in Deutschland = ZENSUR

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