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21.12.2010

Alle Jahre wieder: Deutschland wurde verurteilt wegen Verletzung von Art. 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte, - Beschwerde Nr. 20578/07

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 18:42

Umgangsrecht des biologischen Vaters mit seinen beiden Kindern

Mit Kammerentscheidung vom 21.12.2010 hat der Europäische Gerichtshof (nicht rechtskräftig) entschieden:

Durch die Verweigerung des Umgangsrechts des biologischen Vaters mit seinen Kindern haben die deutschen Gerichte pflichtwidrig das beste Interesse der Kinder missachtet. (Anm. d. Red.: “Kindeswohl”: vgl. zu dieser Fehlübersetzung Briody *1).

Die deutschen Gerichte (konkret das Oberlandesgericht Karlsruhe und das untätige Bundesverfassungsgericht) hatten es versäumt, zu prüfen, ob der Kontakt mit ihrem Vater im besten Interesse der Kinder liege.

Damit wurde der erforderliche Respekt vor dem Privat- und Familienleben, das durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist, nicht gewahrt.

Beanstandet wurde durch das höchste europäische Gericht - noch nicht rechtskräftig - ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Umgang war zunächst bewilligt worden in der 1. Instanz durch das Amtsgericht Baden-Baden). Das Bundesverfassungsgericht hatte es versäumt, die Angelegenheit, im März 2007 zur Entscheidung anzunehmen.

Deutschland wurde verurteilt zur Zahlung von Schadensersatz/Schmerzensgeld an den Vater in Höhe von Euro 5.000,00. Weitere rund Euro 4.500 wurden zugesprochen für den Ersatz von Prozesskosten.

Die Entscheidung war einstimmig, mit von der Partie war diesmal auch die deutsche Richterin Renate Jaeger, Kompliment.

Französische Version

En refusant à un père biologique le droit d’accès à ses enfants, les juridictions allemandes n’ont pas dûment tenu compte de l’intérêt supérieur des enfants.

Dans son arrêt de chambre, non définitif, rendu ce jour dans l’affaire Anayo c.Allemagne (requête no 20578/07) la Cour européenne des droits de l’homme dit, à l’unanimité, qu’il y a eu :

Violation de l’article 8 (droit au respect de la vie privée et familiale) de la Convention européenne des droits de l’homme.

L’affaire concerne le refus des juridictions allemandes de laisser le requérant voir ses enfants biologiques, avec lesquels il n’avait jamais vécu.

Englische Version

In denying biological father access rights, German courts failed to consider children’s best interest

In today’s Chamber judgment in the case Anayo v. Germany (application no. 20578/07), which is not final, the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been:

A violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights

The case concerned the German courts’ refusal to grant the applicant access to his biological children with whom he had never lived.

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*1) Zitat Briody: “Die deutsche Regierung verbreitet eine falsche offizielle Übersetzung der UN-Kinderrechteskonvention: Sie übersetzt Art 3 (1) mit dem „Wohl des Kindes“, obwohl es vielmehr heißen sollte, „die besten Interessen des Kindes“. Um scheinbar diesem Fehler Nachdruck zu verleihen, hat die offizielle Übersetzung Art 3 mit einer Überschrift, „Das Wohl des Kindes“, versehen, die in den anderen Sprachen der UN nicht existiert.

Deutsche Gerichte begrüßen die Unbestimmtheit, die die falsche Übersetzung mit sich bringt, weil man sich nicht mit den langfristigen Faktoren, wie z.B. in Scheidungsprozessen ansonsten erforderlich wäre, auseinandersetzen muss. Die kaum akzeptable Arbeitsqualität der Familiengerichte macht, auch ohne die fehlenden Faktoren, jede Entscheidung zu einem Glückspiel. Diese fehlenden Faktoren in den Überlegungen zu einer Entscheidung verschlechtert diese Situation in noch erheblichem Maße.“

Was sollte man da noch groß hinzufügen? Vieleicht noch ein paar Übereinkommen und internationale Normen:

UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“

Artikel 18 (Verantwortung für das Kindeswohl)

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Artikel 8: “(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung (…) ihres Familienlebens”

Artikel 14: “Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts … oder eines sonstigen Status zu gewähren.”

18.12.2010

Noch eine Weihnachtsgeschichte! Sie ist eigentlich ziemlich alt, und sie handelt natürlich im Bereich des römischen Reichs, im Provinzstädchen Betleheim.

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 11:12

Hier kommt noch eine Weihnachtsgeschichte, - etwas anders als gewohnt. Eine Geschichte, die so böse, so schrecklich und so traurig ist, daß einem das Blut in den Adern gerinnen könnte. Sie sollte darum nur Erwachsenen vorgelesen werden! Aber sie hat ein kitschiges Happy End, also vielleicht lohnt es sich doch, weiterzulesen.

Bald wieder schauen wir alle wieder einmal am 24. Dezember, Heiligabend, voller Verzückung auf ein nacktes Baby in einer Krippe. Es wird von den Christen verehrt als Jesus Christus, der Heiland, der Glücksbringer, und der Erlöser der Menschheit von ihrer Schuld. Aber auch als der Richter, der zurückkehren wird, zu richten die Lebenden und die Toten! Davor knien traditionell dessen Eltern, Joseph und Maria. Ochs, Esel und Schafe. Auch die drei Könige aus dem Morgenland sind alle da, wo sie hingehören. Und der Stern, tschuldige, Komet.

Beim weiteren Herantreten an die Krippe trauen wir unseren Augen nicht. Es gibt da ein paar Gestalten mehr, die dort nichts zu suchen haben, und andere fehlen. Und der Joseph fehlt! - Nach deutschem Recht, äh, römischem Recht, und so, wie wir unsere Gesellschaft heutzutage, äh, damals, gestaltet haben, würde in dieser friedlichen Szene vermutlich Joseph fehlen.

Joseph hatte zwar rechtzeitig einen Umgangsantrag bei Gericht gestellt.

Das Gericht hat aber nur damit geantwortet, daß es ihm unter Androhung von Strafe den Umgang mit seinem eigenen Kind verboten hatte. Oder es hat einfach gar nichts gemacht. Oder es hatte begleiteten Umgang angeordnet, einmal zum Monatsersten, unter strenger Aufsicht eines Cerberus des römischen Jugendamts.

Ein korrupter Gutachter hatte vorher in einem 100-seitigen Gutachten, zentral aus einer Datenbank aus München, pardon, Palermo, Sizilien, kopiert. Zu finden im römischen Register “Romgoogel” unter den Stichworten “Kindesentzug” oder “Kinderklau”. In dem formvollendeten Gutachten wird bestätigt, daß es Joseph an der notwendigen Erziehungsfähigkeit fehle. Der Gutachter, ein ehemaliger Metzger aus Sparta, hatte sich zwar der Form halber kurz mit den Eltern getroffen, konnte aber weitere Untersuchungen durch seine telepathischen Fähigkeiten sowie entsprechende Beleidigungen der Eltern ersetzen. So etwas wird von Gerichten immer besonders gut gewürdigt.

Begründet hat der Gutachter die von ihm diagnostizierte fehlende Erziehungsfähigkeit beider Eltern damit, daß Joseph “ersichtlich” an übernatürliche Wesen glaubt. Die Worte “ersichtlich” oder “offenbar” oder “offensichtlich” kommen in dem Gutachten 835 Mal vor, ich habe es gezählt. Gott als Vater, sonst noch was? Joseph “leide” “ganz offensichtlich” unter schweren paranoiden Wahnvorstellungen. Er habe auch das ohne Erlaubnis des Jugendamts gemalte Bildchen seines nackten Kindes ohne Erlaubnis des Jugendamts anderen gezeigt und sei deswegen “offensichtlich” als pädophil einzustufen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen ihn. Diese Ermittlungen werden auch niemals abgeschlossen werden, wir wissen alle, warum.

Auch Maria sei übrigens “offensichtlich” keineswegs erziehungsfähig, hatte der Gutachter gemeint. Die Geschichte mit den angeblich erschienenen Engeln mache sie dazu vollkommen ungeeignet. Engel seien ihr in Menschengestalt erschienen, daß ich nicht lache. Und 9 Monate später schwanger, vom heiligen Geist. Das kann sie doch meiner Großmutter erzählen.

Die Richterin, die den beiden Eltern in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss das elterliche Sorgerecht entzogen hatte, - namens Aba Kain (vielleicht auch ein Richter, natürlich) hatte das wortwörtlich übernommen. Prädikatsjuristin. “Ernannt”, nicht gewählt, natürlich. Den ganzen Codex Justitianus hatte sie auswendig gelernt, damals. Die kleine sexuelle Affäre mit dem Prüfer damals hatte ihr damals sicherlich auch nicht geschadet.

Das Wort “offensichtlich” taucht in dem Beschluss der Richterin 836 mal auf, einmal mehr, als in dem Gutachten, als sie nämlich sagte, daß das Gutachten “offensichtlich richtig” sei. Ausserdem sei er gewalttätig. Er habe doch wirklich versucht, den Gutachter zu verprügeln, nachdem er das Gutachten gelesen hatte!

Neben Maria stehen die Mitarbeiter des örtlichen Jugendamts, und der Familienhilfe. Sie sorgen dafür, daß die eigenen Eltern dem Kind nicht nahe kommen. “Betreuter Umgang” für Maria war schließlich angeordnet worden. Sobald die Lichter ausgehen, werden sie das Kind mit Polizeischutz an sich nehmen und in ein Jugendheim bei Bethleheim verbringen lassen. Dort werden die Kinder regelmäßig und systematisch mißbraucht, in den Keller gesperrt, und geschlagen werden. Sie sollen lernen, zu lügen, zu betrügen und zu stehlen. Und so zu werden wie alle anderen. Und die Eltern werden keinerlei rechtliche Handhabe dagegen haben. “Nicht antragsbefugt” steht dann immer in den Beschlüssen des Amtsgerichts, Familiengericht Bethleheim. Alle Jahre wieder, zuletzt hatte sie sogar “mutwillig” in ihren Beschluss hineingeschrieben, mit dem sie den Antrag abschmetterte. Mit geradezu unglaublicher Rücksichtslosigkeit und Sturheit. Fiat “iustitia” et pereat mundus. “Gerechtigkeit” geschehe, und wenn die Welt untergehe. Was immer man darunter auch versteht.

Weil die Eltern das immer wieder der Presse (unter anderem an gewisse Berichterstatter namens Matthäus und Lukas, die ihre Berichterstattung aber möglicherweise auch auf Sekundärliteratur gestützt haben könnten) gemeldet hatten, wird dieser Gutachter auch in Zukunft von einem Umgang der Eltern mit ihrem Kind abraten. Jesus wird natürlich nicht so werden wie alle anderen. Und er wird immer klarstellen, daß es auch für Mörder oder Ehebrecher in diesem Leben eine Chance gibt. Eines Tages wird das - inzwischen erwachsene - Kind dann sogar unter ungeklärten Umständen sterben. Die eigenen Eltern werden noch nicht einmal Akteneinsicht in den Vorgang bekommen. Angeblich soll ihr Sohn durch die Behörden einfach so gekreuzigt worden sein. Weil er behauptet hatte, der Sohn Gottes zu sein. Oder genauer, er soll auf die Frage danach geschwiegen haben. “Im Namen des Volkes” hat der römische Statthalter sein Todesurteil verkündet. Pontius Pilatus hieß der Mistkerl. Immer schön die Schuld anderen zuweisen, bloss keine eigene Verantwortung übernehmen, das kennen wir doch, das gehört sozusagen zu unserem deutschen äh, römischem Erbgut.

Die, die Jesus ans Kreuz geschlagen haben, das könnten wir alle gewesen sein. Der, der ohne Schuld ist, werfe da den ersten Stein!

Auch diese drei ausländischen Spinner aus dem Morgenland hat man schon längst von der Polizei verhaften und abführen lassen, mit ihrem vergoldetem Spielzeug und den vertrockneten, stinkenden Kräutern, die sie zuerst illegal eingeführt hatten und nun überall mit sich führten, herumschwenkten und ohne behördliche Erlaubnis im Freien verbrannten. Wahrscheinlich sind das ja Drogenhändler, oder Terroristen. Einer ist davon sogar ein Schwarzer, denen kann man sowieso nicht trauen. Ein Abschiebungsverfahren hat die Ausländerbehörde schon eingeleitet, sie konnten keine gültigen Einreisevisa vorlegen. Das hat alles seine Richtigkeit, in unserem sauberem deutschen, Verzeihung, römischem Reich. Die illegal importierte Myrrhe wird noch tausende von Jahren später die heimische Pflanzenflora verpesten.

Nur dieser riesige Komet über dem Stall stört noch. Der will einfach nicht untergehen. Dabei haben sie audrückliche Anweisung, nur im Schutz der Dunkelheit vorzugehen. Dafür müssen Sie jetzt sogar Überstunden machen. Wirklich fleissige Mitarbeiter.

Für das Gutachten bei Gericht hatte der Gutachter mit dem vornehmen Namen Padre de Judas 30 Tausend Silberlinge abgerechnet. Das Geld wurde ihm vom Staat bereits im Voraus ausgezahlt. Vierzig Prozent davon werden dann nach München, äh, Verzeihung, Palermo, Italien, als “Beteiligung” fließen und wandern dann auf verschlungenen Pfaden teilweise wieder zurück in die vor der Türe aufgestellten wartenden Weihnachtspantöffelchen der Richterin, die dies so verfügt hatte. Wie jedes Jahr stösst diese Richterin dann einen freudig erregten und überraschten Schrei der Freude aus, wenn Sie die mit Tausender-Scheinchen gefüllten Pantöffelchen am Morgen vorfindet. Etwas gekünstelt klingt es zwar, für Aussenstehende. Aber sie glaubt doch wirklich noch an Wunder und an das Christkind, das könnt ihr ihr ruhig glauben! Wirklich ein gaaanz entzückendes Bild, wie sie so herumtänzelt. Auch alle anderen fleißigen Heimchen, vom Jugendheim, der Familienhilfe, und der Polizei, werden extra bedacht werden. Und der Gutachter bekommt eine Sonderausschüttung für besonders gute Arbeit aus München, äh, Verzeihung, Palermo. Es ist schließlich Weihnachten!

Joseph hatte nach der Geburt Maria ohne einen zweiten Gedanken vertraut und das Kind anerkannt, obwohl sie behauptete, das Kind sei gar nicht von ihm.

Maria’s Rechtsanwalt hatte dann, selbstverständlich ohne vorherige Rücksprache mit Maria, (schließlich habe wir besseres zu tun!) der gemeinsamen elterlichen Sorge erfolgreich widersprochen. Es handele sich nach Überzeugung seiner Mandantin um eine Jungfrauengeburt, und ihr Sohn sei Gottes Sohn, nicht von Joseph. Selbstverständlich wurde Joseph dann auch die elterliche Sorge für sein eigenes Kind sofort entzogen, und auf das Jugendamt übertragen, ohne vorherige Anhörung. Ordnung muß schließlich sein. Folgerichtig habe er auch kein Recht auf Umgang. Bei so etwas glauben Gericht immer sofort alles, ohne irgendwelche Fragen!

Joseph ist damit auch ein “entsorgter” Vater.

Jetzt ist Joseph gerade dabei, eine Erwiderung auf einen Antrag auf Unterhaltszahlung von Maria’s Rechtsanwalt zu verfassen. Eine Vollmacht braucht dieser Rechtsanwalt nicht. Er hat Maria auch noch nie gesehen. Wenn er Geld einzieht, geht es auch gar nicht an Maria. Es wandert in seine eigenen Taschen, und in die seiner Spießgesellen. Das hat alles seine Richtigkeit so. Glaubt mir. Ein Richter am Oberlandesgericht, Professor Dr. Dr. jur. namens Fratre de Herodes hatte das doch alles schon längst rechtskräftig abgesegnet. Als Mitglied, ja sogar Vorsitzender der Gesellschaft zum Schutz der Zerschlagung von Familiengemeinschaften e.V. stellt auch er jedes Jahr das Pantöffelchen vor die Türe, und auch er wurde noch niemals enttäuscht. Ja, im alten Rom wurden die Beamten nicht einmal bezahlt. Da musste man schon so zusehen, wie man an sein Geld kam. Heutzutage müsste man schon sagen, daß die den Hals einfach nicht voll genug bekommen können. Aber selbstverständlich ist dies ja nur eine harmlose Geschichte, Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind “offensichtlich” rein zufällig.

Als Anlage auf seine Erwiderung legt Joseph den gerade zugestellen Schätzungsbescheid des Kaisers Augustus bei. Wegen des Volkszählungsgesetzes des römischen Kaisers hatte er ja vorher extra nach Betleheim wandern müssen, zusammen mit seiner hochschwangeren Frau. Weil er so wenig verdient, wird er wohl wenig Steuern zahlen müssen. Und vermutlich auch keinen Unterhalt. Die dreihundert Euro äh noch umzurechnende Denar bzw. As im Monat hat er einfach nicht über. Ein schlechter Vater! Die römischen Statthalter, heute würde man vielleicht sagen Beamten auf Lebzeit, benutzten ja damals ihre Amtszeiten, um das Volk auszuquetschen bis auf die Knochen. Wir haben da auch eine lange Tradition! Der Richter wird ihn vermutlich deswegen dennoch zur Zahlung von Unterhalt verurteilen, und die Gerichtsvollzieher und gedungenen Schärgen werden ihm alles, was er hat, und verdient, einfach so wegpfänden, ihn schließlich in die Insolvenz zwingen oder ein Leben lang verfolgen. Sie werden dafür sorgen, daß der Vater sein Kind niemals wiedersehen darf. Das Kind wird erwachsen werden und wird sich an seinen eigenen Vater, und vielleicht sogar an beide Eltern noch nicht einmal mehr erinnern können!

Wenn man über diese zwei Bilder nachdenkt, ist das letztere hier dargestellte Bild ziemlich grauenvoll, stimmt. Es ist ein Spiegel eines Teils unserer heutigen Gesellschaft! Kehren wir lieber zurück zu den uns vertrauten Bildern von der heiligen Familie!

Joseph kann schließlich das Kindlein auch ohne “Unterhaltszahlung” halten und wärmen, und das Kindlein würde ihn anlächeln. Und wenn Joseph auch nur einen Pfennig oder Cent übrig hat, wird er es selbstverständlich sofort für Maria und das Kind ausgeben, das ist doch überhaupt keine Frage! So war es damals auch. Genügend zu Essen bekommt Joseph immer noch zusammen für alle, und er könnte für es und für seine kleine Familie Schutz suchen. Und wenn er von Türe zu Türe geht, und um eine Unterkunft nachfragt. Und er hätte das Kindchen tragen können, während er Maria auf dem Esel - seinem einzigen kärglichen - unpfändbaren - Habe reiten läßt. Das hatte Joseph damals auch! Er, und Maria, und Jesus, und wir alle glauben an die Engel, an die Jungfrauengeburt, und an Weihnachten, wie könnten wir nicht?

Vielleicht noch an ein paar tröstende Worte an alle Josephs und Marias, die an diesem Weihnachten wieder einmal nicht mit an der Krippe stehen dürfen:

Joseph und Maria, und auch Jesus, hätten sich überhaupt nicht darum geschert, was Gesetzgeber, Rechtsanwälte, Richter, Jugendämter oder sonstige sagen, schreiben oder tun.

Sie waren und sind einfach da, wo sie sind, und sie sorgen sich um ihr Kind. Letztendlich konnten sie es auch nicht beschützen. Auch Jesus fiel der Willkür der Obrigkeiten zum Opfer. Aber er konnte damit seinen wichtigsten Auftrag in dieser Welt überhaupt erst erfüllen! Das Gute daran ist: jeder Mensch hat seine eigene Bestimmung, und niemand kann im Voraus genau sagen, welche. Das darf man niemals vergessen. Das Leben Jesu zeigte uns: solange man zu seinen Werten steht, kann keine Obrigkeit der Welt einem etwas anhaben. Sie können einen sogar kreuzigen. Oder unsere Kinder! Und in der Kreuzigung kann die Erfüllung eines Schicksals und einer Bestimmung liegen. Das mag zwar unendlich weh tun, aber Macht haben sie deswegen kein bischen mehr. Ganz im Gegenteil. Alle Macht, alle Kraft und alle Erfüllung des Lebens blieb und bleibt bis heute bei Jesus, bei Maria, und bei Joseph, und nicht bei den Peinigern.

Alles Papier dieser Welt kann euch nicht eure Stellung als Vater oder als Mutter eures Kindes wegnehmen, das könnt ihr allenfalls selbst! Und dieses wunderbare Kind wird erwachsen werden und wir beten, daß es nicht gekreuzigt wird dafür, daß es eines Tages vielleicht die Schuld der Welt auf sich nimmt. Und vielleicht kann es eines Tages sogar denen verzeihen, die ihm den eigenen Vater - oder vielleicht auch die eigene Mutter - weggenommen haben! Und wenn dieses Kind das kann, dann werden wir das auch können. Und wir wissen, daß es einen Vater gibt, den uns und unseren Kindern kein Richter der Welt wegnehmen kann! Und irgendwo an dieser Stelle befindet sich auch das wahre Geheimnis des Glaubens, von dem alle immer so viel reden, und das man aber in Wirklichkeit überhaupt nicht fassen kann. Aber man kann es fühlen! Man kann es fühlen, selbst wenn man kein Christ ist.

Joseph: du stellst dich jetzt sofort wieder hin an deinen Platz in der Krippe!
Maria: Du lässt jetzt endlich zu, daß sich Joseph da hinstellt, wo er hingehört!
Und wir, wir sorgen dafür, daß der Rest der Bande, die da überhaupt nicht hingehört, aus unserer Krippenszene verschwindet!

Und siehe da, ein Wunder geschieht: ein Heer von Engeln erscheint, und die ganze Bande verschwindet vollkommen lautlos. Als sei sie niemals da gewesen.

Allesamt werden sie eines Tages vor dem jüngsten Gericht wegen Verletzung der Menschenrechte angeklagt werden, sich rechtfertigen müssen, und in unanfechtbaren Entscheidungen zu hohen Fegefeuerstrafen oder zur Höchststrafe des ewigen Bratens in der Hölle verurteilt werden. Ja, wer an Engel glaubt, glaubt auch an den Teufel! :-) Die Richterin Aba Kaina, der Gutachter Padre de Judas, dessen Organisation, der Richter am Oberlandesgericht Fradre de Herodes, die Richter am Bundesverfassungsgericht, die den Fall nicht bearbeitet haben, Pilatus, die beteiligten Polizisten, die Mitarbeiter von Jugendamt und Familienhilfe, einfach alle. Die Rache ist mein, sprach Gott. Und die Engel, das können wir alle sein, wenn wir nur schützend unsere Fürbitten richten auf diese Familie und auf alle Kinder dieser Welt, denen die Eltern weggenommen werden und auf alle Eltern dieser Welt, denen die Kinder weggenommen werden.

Spät am Heiligabend klopfte an die Türe der kleinen Sozialwohnung in Kleinhudelshausen, drei Mal, deutlich und vernehmlich. Nein, der heftige Schneesturm war das nicht. Maria macht auf, und vor ihr sieht sie eine hohe, vermummte Gestalt, die sich den Schnee vom Kopf schüttelt. Ohne ein Wort zu sagen geleitet sie Joseph herein und gemeinsam knien sie vor der kleinen Wiege, in der ein Säugling selig schläft. Über Weihnachten war der Hausfreund von Maria bei der Familie seiner “Dr. Ex”., wie er sie nannte. Und der Gedanke, die Polizei zu rufen, war so weit weg und kam an diesem wunderbaren Abend ihr noch nicht einmal in den Sinn. Ein seltsames Licht lag über Marias Kopf. Sie hatte schon alle Lichter und Kerzen gelöscht, am Weihnachtsbaum, nur der kleine Plastikkomet, den sie noch am Vorabend beim Baumarkt herabgesetzt bekommen hatte, der wollte einfach nicht ausgehen. Vermutlich ein Wackelkontakt, ich werde ihn umtauschen müssen, dachte Maria. Sieht fast aus wie ein Heiligenschein, dieses Licht, dachte Joseph. Und einen kleinen Moment lang sah Maria das Licht auch bei Joseph. Beide sagten aber nichts. Und zu hören war nichts, nur diese wunderbare, ruhige Stille rings herum.

Vor uns liegt noch immer die Krippe in aller Ruhe und Stille, als sei gar nichts geschehen. Das Kind ist friedlich eingeschlafen, und auch um seinen Kopf liegt dieser eigenartige Schein des Lichts des Kometen. Maria kniet vor ihm und neben ihr steht Joseph und sieht mit wachsamen Augen um sich. In respektvollem Abstand Esel, Ochs und Schafe, und auch die drei heiligen Könige aus dem Morgenland verbeugen sich wieder voller Ehrfurcht und übergeben ihre Geschenke. Kein Richter, kein Polizist, keine Mitarbeiter von Jugendamt oder Familienhilfe. Und der Stern, tschuldige, Komet, leuchtet für uns alle ganz hell. Er leuchtet noch immer, über dieser Familie, und über allen Familien, die an die Weihnachtsgeschichte glauben.

Fast hätte ich hier auch noch Amen geschrieben, das ginge jetzt aber doch entschieden zu weit, für ein juristisches Internetportal!

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13.12.2010

Endlich Arbeit nach Langzeitarbeitslosigkeit oder Sozialhilfe (Hartz IV) - führe mich nicht in Versuchung!

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 08:43

Endlich ist es soweit: Der neue Arbeitsvertrag ist da, und am Montag “darf” man anfangen. Auf den neuen Arbeitnehmer warten aber sogleich ein Paar böser Fallen, die in diesem Aufsatz kurz angesprochen werden sollen.

Zunächst einmal gibt es Pflichten gegenüber dem neuen Arbeitgeber. Eine wichtige Pflicht ist es auch, die neue Arbeit den Jobcentern und der ARGE mitzuteilen. Weitere Mitteilungspflichten bestehen gegenüber den Sozialversicherungsträgern, und - sofern Unterhaltszahlungen in Frage stehen, gegenüber den Unterhaltsberechtigten.


I. Pflichten des neu eingestellten Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber

Zunächst einmal gibt es natürlich die Pflichten des neuen Arbeitnehmers gegenüber seinem neuen Arbeitgeber.

Dazu soll hier nur vermerkt werden, daß es üblich ist, in der sogenannten “Probezeit”, also meistens den ersten 6 Wochen, manchmal aber auch im gesamten ersten halben Jahr, eine “Null-Tolerenz” - Politik als Arbeitgeber zu praktizieren. Das ist ungeschriebenes Gesetz! Keine Ausrede wird gelten gelassen.

Das heisst, auch eigentlich weniger bedeutende Verstösse gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen führen auf der Stelle zur Entlassung. Hier muss sich der neue Arbeitnehmer wirklich blitzartig umstellen. Kein Ausschlafen mehr morgens bis um 11.00 h, der Zahnarzttermin bestimmt nicht mehr die Wocheneinteilung, oder der Termin beim Jobcenter. Kein bischen zu spät kommen, keine ausgedehnten Mittagspäuschen mehr, kein unentschuldigtes Fehlen. Es wird erwartet, dass man einfach sein Allerbestes gibt. Alles andere läßt erwarten, daß nach Verstreichen der Probezeit eventuell die Leistung sogar auf 0 herabsinken wird. Also, notfalls mit dem Kopf unter dem Arm beim Arbeitsplatz pünktlich erscheinen!

II. Mitteilungspflichten gegenüber der ARGE

Sozialgesetzbuch Erstes Buch

Allgemeiner Teil

In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 60

Angabe von Tatsachen

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.

Auch wenn es weh tut, das muss aber auf der Stelle mitgeteilt werden. Die Sozialhilfeleistungen werden dann gerne verfrüht gestrichen, und das kann durchaus zu finanzielllen Engpässen führen. Der erste Lohn kommt nämlich üblicher Weise frühestens am Monatsende, wenn er nämlich verdient wurde. Damit hat man immer mindestens einen Monat lang überhaupt kein Geld!

Insoweit könnte man auch daran denken, daß mit der ARGE vereinbart wird, weiterhin mit dem Arbeitsentgelt verrechenbare Vorauszahlungen zu bekommen. Verhandeln ist da immer erlaubt. Aber die wahrheitsgemäße Mitteilung muss erst einmal dokumentiert sein.

Wer aber merkt, daß er zugleich Sozialhilfe/ Arbeitslosengeld bekommt, und Lohn, weiss, dass da etwas nicht stimmt. Das sollte sofort geklärt werden. Auch, wenn es noch so verlockend ist, eine Zeitlang mal endlich ein so richtig dickes Konto zu haben. Führe mich nicht in Versuchung…! Das führt unweigerlich ins Verderben, und es droht neue Arbeitslosigkeit und eventuell sogar die JVA!

Wer die Mitteilungspflicht versäumt, muß mit Bussgeldbescheiden und eventuell je nach Dauer der Versäumnis sogar mit strafrechtlichen empfindlichen Schritten rechnen. Und man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass das Ganze früher oder später doch dem Arbeitsamt bekannt wird.


III. Mitteilungspflichten gegenüber Unterhaltsberechtigten

Wenn die neue Arbeit es erlaubt, kann es sein, daß nun Unterhaltspflichten, die bislang wegen Bedürftigkeit ruhten, neu aufleben.

Eigentlich muss man da auch möglichst gerade heraus die neuen Verhältnisse mitteilen.

Schwierig wird es, wenn die Vorgeschichte dies nicht zumutbarer Weise erlaubt. Etwa bei Unterhaltsberechtigten, die einen systematisch beim jeweiligen Arbeitgeber diffamieren. Hier geraten wir in eine rechtlich durchaus problematische Grauzone.

Eigentlich muss man alle Änderungen sofort der Gegenseite mitteilen. Wenn nicht, kommt im Extremfall sogar Strafbarkeit wegen Verletzung der Unterhaltsverpflichtung in Betracht!

Hier besteht unserer Ansicht nach aber ein berechtigtes Interesse, die neue Anstellung mindestens für die Dauer der Probezeit gegenüber der schädlichen Gegenseite geheim zu halten.

Sofern Unterhaltsansprüche entstehen, könnte man daran denken, diese selbst zu berechnen und der Gegenseite schlicht auszuzahlen. Da empfiehlt sich eventuell auch der Gang zum Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Bitten Sie um einen Kostenvoranschlag (sofern nicht Beratungshilfe beantragt wird) und lassen Sie sich die Berechnung der Unterhaltszahlungen schriftlich geben. Das Geld dürfte gut angelegt sein.

Wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht, und die damit zusammenhängende Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, sollte immer der Übermittlung der - vertraulichen - eigenen Unterlagen an die Gegenseite vorsorglich widersprochen werden, § 119 Abs. 2 ZPO.

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12.12.2010

Position als Scheingeschäftsführer als Falle oder: den/die Letzten beissen die Hunde!

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 14:54

In diesem Artikel soll einmal, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, angesprochen werden, was man alles vorsorglich tun kann oder sollte, um die Falle einer “Position” als Scheingeschäftsführer zu vermeiden.

Freude: Endlich ein ernsthaftes Arbeitsangebot, die Beschäftigung als Geschäftsführer einer GmbH, oder sogar als Vorstand einer Aktiengesellschaft!

Plötzlich Vorgesetzte/r von vielleicht 10, 100 oder 1.000 Mitarbeitern! Ruhm, Ehre und Anerkennung zeichnen sich ab. Endlich kann man sich auf der Strasse wieder sehen lassen, die Eltern sind ein wenig stolz auf einen, und so mancher Bekannte und Freund grüsst einen auf einmal wieder auf der Strasse, der Jahrzehntelang über einen hinweg gesehen hatte.

Der Ausweg aus der Arbeitslosigkeit liegt vor einem, endlich erkennt jemand die wahren, so lange fehl verstandenen Qualitäten. Und von heute auf morgen sieht die Welt wieder rosiger aus. Mancher hat dafür schon sogar eine solide alte Anstellung aufgegeben.

Auf diesem Angebot steht auch ganz sicher nicht, “Einstellung als Scheingeschäftsführer unseres vor der Insolvenz befindlichen Unternehmens.”

Nein, die eigentlichen Geschäftsführer befinden sich vielmehr auf ausgedehnter Auslandsreise, sind krank, verhindert, haben andere Aufgaben und können daher den Arbeitsumfang nicht bewältigen. Oder ähnliches. Dazu läßt sich vermerken: freiwillig gibt kaum jemand jemals einen gut bezahlten Job als Geschäftsführer eines gut gehenden Unternehmens auf. Derartige Fälle kann man an den Fingern einer Hand abzählen. Viel häufig ist aber der Fall, daß die Ratten das sinkende Schiff verlassen! Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet und: hinterher muss man seinen Glauben da suchen, wo man ihn gelassen hat.

Bei Wikipedia ist der Fall des Scheingeschäftsführers unter dem Stichwort “illegale Firmenbestattung” zu finden.

Erst ein halbes Jahr später, manchmal aber auch nach noch längerer Zeit, kommt dann der grosse Katzenjammer:

Das Unternehmen ist unter undurchsichtigen Umständen ganz plötzlich zahlungsunfähig geworden. Und bevor der neue Geschäftsführer auch nur einen Jahresabschluss eingesehen hat, geschweige denn Buchhaltungsunterlagen, Steuerunterlagen gesehen hat, ohne irgendeine Chance zum aktiven Handeln, geschweige denn zu eigenverantwortlicher Leitungsfunktion, hat er das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft und einen Haufen wild gewordener Gläubiger sowie die ehemaligen Mitarbeiter seines Insolventen Unternehmens allesamt am Hals.

Manchmal ist der neue Geschäftsführer in die Gaunereien seiner Vorgänger eingeweiht. Üblicher ist es aber heutzutage, einen vollkommen ahnungslosen Außenseiter das Ruder des unweigerlich ins Verderben trudelnden Boots in die Hand zu drücken und sich selbst zu retten.

Vielleicht noch zusammen mit einem kleinen Scheck, gerade groß genug, daß kein Arbeitslosengeld mehr bezogen werden kann. Und sogar der/die Mitarbeiter/in des Arbeitsamts hatte anerkennend genickt, als die neue Beschäftigung mitgeteilt wurde.

Wer sich darauf einläßt, und eine Position als Scheingeschäftsführer antritt, ohne vorher die notwendigen Unterlagen anzufordern und ganz akribisch genau zu prüfen, bzw. prüfen zu lassen, und sich rechtlich abzusichern, muss damit rechnen, in kürzester Zeit nicht nur die Staatsanwaltschaft am Hals zu haben wegen Insolvenzverschleppung, § 15a InsO, sondern auch noch für rückständige Steuerschulden lange nach der Insolvenz des Unternehmens persönlich zu haften, §§ 34, 69 AO, und das Finanzamt setzt dann unweigerlich die Schraubzwingen an.Viele merken, wenn überhaupt, erst, nachdem sie bereits verurteilt worden sind und ihres gesamten Privatvermögens beraubt wurden, dass sie da hereingelegt worden sind.

Das “Arbeitsangebot” des Scheingeschäftsführers ist also insgesamt eine richtig böse Falle. Die Hauptfehler werden ganz am Anfang der Geschäftsbeziehung gemacht, und wenn die Falle einmal zugeschnappt ist, ist der Scheingeschäftsführer unweigerlich darin gefangen. Den letzten hetzen und beissen da nämlich ganz sicher zwar nicht wirklich die Hunde, aber alle anderen.

Der Übergang von Verschulden des Vorgängers bis hin zum Eigenverschulden ist im Einzelnen fließend. Niemand würde sich z.B. ohne Ausbildung als Rennfahrer mitten auf einer Rennstrecke ans Steuer eines Ferraris setzen wollen, und sei es auch sogar der, der gerade das Rennen gewinnt. Und erst recht nicht ans Steuer einer Schrottkarre!

Wir haben daher ein kleines Pflichtprogramm aufgestellt vor Annahme einer Position als Geschäftsführer/ Unternehmensleiter, die möglicherweise eine Scheingeschäftsführung ist.

Die einzelnen Punkte sind nicht ausschliesslich zu verstehen, sondern ergänzen sich gegebenenfalls.

1.) Das Geschäft unbedingt ganz genau verstehen.

Handelt es sich um seriöse Umsätze, ist der erzielte bzw. geplante Gewinn (Umsätze abzüglich der betrieblichen Aufwendungen) plausibel?

Woher kommen die Umsätze, gibt es Risiken, Chancen, Trends?

Welche laufenden Aufwendungen gibt es, welche Fixkosten hat das Unternehmen? Wieviel Geld muß jetzt und in der Zukunft mindestens vorhanden sein, um die Liquidität des Unternehmens zu garantieren? Wo kann man sparen, wo kann man Umsätze erweitern? Gibt es Hauptkunden, sind diese sicher?

Verstehe ich selbst etwas davon? Wenn nicht, Finger weg, egal, was die sagen!

2.) Due Diligence Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Steuerberater

Leider ist eine solche Due Diligence Prüfung häufig mit hohen Kosten verbunden, dauert zu lange, ist zu umständlich und daher wenig verbreitet. Empfehlenswert und am sichersten ist aber die Absicherung des künftigen Geschäftsführers durch solch eine Prüfung im Voraus. Alternativ kann man sich natürlich intern bei der eigenen Due Diligence im Rahmen einer Pauschalvereinbarung beraten lassen. Der Vorteil wäre, dass man hier die Kosten, die Dauer und den Umfang selbst in der Hand behält, und auch nach aussen hin nicht offenlegen muss, daß man professionell beraten wird.

Verhandeln könnte man im Voraus auch, daß man mit einer geeigneten Pauschalvereinbarung die Kosten dieser Prüfung gleich vom Unternehmen übernehmen lässt. Ein seriöses Unternehmen sollte sich eigentlich darauf einlassen können.

3.) Vorlage der Buchhaltungsunterlagen der letzten drei Jahre (bzw. ab Gründung des Unternehmens) sowie der (möglichst geprüften) Jahresabschlüsse der Vorjahre. Und Vorlage der aktuellen BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung). Lückenlose Jahresabschlüsse (Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, Lageberichte der Geschäftsleitung).

4. ) Geschäftsführervertrag verlangen. Vorschuss einfordern und die Tätigkeit und Beginn der Arbeit als Geschäftsführer vom Eingang der Bezahlung des Vorschusses, sowie der angeforderten Unterlagen (entsprechend diesem Artikel, z.B.) abhängig machen).

Ohne unterschriebenen Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ganz genau festgelegt sind, sollte man niemals irgendwelche rechtlich bindenden Dokumente unterschrieben.

“Einstellung als Scheingeschäftsführer” heisst das darin natürlich sowieso nicht, im Voraus.

Man wird vielmehr ganz ernsthaft und richtig eingestellt - vielleicht sogar nach einem Auswahlverfahren und Bewerbungsgespräch. Und, ganz besonders wichtig, der neue Geschäftsführer wird auch im Handelsregister eingetragen. Und, das Gemeine dabei ist, daß es auch wirklich seriöse Angebote gibt, die ganz ähnlich aussehen, auf den ersten Blick.

5. ) Gibt es Pflichten zur Insolvenzanmeldung bzw. zeichnen sich solche Pflichten in der Zukunft ab?

Zahlungsunfähig ist ein Betrieb, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. (§ 17 Abs. 2 InsO).

Überschuldet ist ein Unternehmen, wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (§ 19 Abs. 2 InsO).

Entscheidend ist dann die Bewertung, die im Hinblick auf eine Fortführung (Going Concern) des Unternehmens vorzunehmen ist, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn sich bei der Gegenüberstellung aller innerhalb der nächsten drei Wochen fälligen Verbindlichkeiten und der im selben Zeitraum zur Verfügung stehenden liquiden Mittel ein Quotient von weniger als 90 Prozent errechnet (sog. Insolvenzformel). Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es innerhalb der nächsten drei Wochen weniger als 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten bedienen kann, es sei denn, es existieren eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass die Unterdeckung nur geringfügig und vorübergehend ist.

Tipp: Zur Entlastung, für den Fall der Fälle, Anfertigung einer diesbezüglichen nachvollziehbaren Dokumentation, in der alle fällligen Verbindlichkeiten des Unternehmens aufgelistet werden, und die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel. Die Vollständigkeit und Richtigkeit sollte man sich von den Vorgängern versichern lassen. Diese Berechnung muß in regelmäßigen Abständen neu erfolgen.

Zu erwähnen ist dabei als wichtigste Pflicht, wenn das Unternehmen eine juristische Person ist, zur Insolvenzanmeldung, geregelt in § 15a InsO.

Eine Pflicht zur Insolvenzantragstellung besteht nicht für natürliche Personen und nicht für Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafter natürliche Personen sind.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) müssen unverzüglich, spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Aufdeckung der Überschuldung Insolvenz beantragen (§ 283 InsO).

Der Pflicht nachkommen müssen Geschäftsführer, Vorstand usw. Unverzüglich heißt, ohne schuldhafte Verzögerung den Antrag beim Amtsgericht einreichen.

Personengesellschaften (oHG, KG) müssen das nur, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter (z.B. der Komplementär) eine natürliche Person ist. Dann gilt auch die 3-Wochen-Frist.

BGB-Gesellschaften haben keine Insolvenz-Antragspflicht.
*
natürliche Personen nicht.

6) Sind Verluste vorhanden, die die Höhe der Hälfte des Stammkapitals erreichen?

(Überprüfungsschritt im Rahmen der Due Diligence: geprüfte letzte Bilanz, bereinigt um zwischenzeitliche Änderungen lt. BwA)

§ 84 StGB

Verletzung der Verlustanzeigepflicht

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

7) Wurden die Arbeitsentgelte in der Vergangenheit lückenlos bezahlt? (Überprüfungsschritt: Arbeitsverträge einsehen, Einblick in Lohnunterlagen, Bankbelege über Überweisungen an die Arbeitnehmer)

§ 266a StGB

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber
1. der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder

2. die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt

und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält.

(3) Wer als Arbeitgeber sonst Teile des Arbeitsentgelts, die er für den Arbeitnehmer an einen anderen zu zahlen hat, dem Arbeitnehmer einbehält, sie jedoch an den anderen nicht zahlt und es unterlässt, den Arbeitnehmer spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach über das Unterlassen der Zahlung an den anderen zu unterrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nicht für Teile des Arbeitsentgelts, die als Lohnsteuer einbehalten werden.

(4) In besonders schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Beiträge vorenthält,
2. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Beiträge vorenthält oder
3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht.

(5) Dem Arbeitgeber stehen der Auftraggeber eines Heimarbeiters, Hausgewerbetreibenden oder einer Person, die im Sinne des Heimarbeitsgesetzes diesen gleichgestellt ist, sowie der Zwischenmeister gleich.

(6) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach der Einzugsstelle schriftlich
1. die Höhe der vorenthaltenen Beiträge mitteilt und
2. darlegt, warum die fristgemäße Zahlung nicht möglich ist, obwohl er sich darum ernsthaft bemüht hat.

Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor und werden die Beiträge dann nachträglich innerhalb der von der Einzugsstelle bestimmten angemessenen Frist entrichtet, wird der Täter insoweit nicht bestraft. In den Fällen des Absatzes 3 gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

8) Drohende Zahlungsunfähigkeit?

Legaldefinition: § 17 Abs. 2 InsO

Die Einstellung der Zahlungen ist dafür ein Indiz.

Besonders die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens einsehen (offene Posten), sich mit der Finanzierung beschäftigen, wie ist der kurz- und langfristige Geldbedarf, woher kommt das notwendige Geld, wohin fliessen die Geldeingänge, welche Risiken bestehen?

9) Gespräch mit Banken des Unternehmens, sind langfristige Kredite gesichert, bestehen Risiken?

10) Gespräche mit Anwälten und Steuerberatern des Unternehmens:

Wie schätzten sie die Lage des Unternehmens ein, welche Risiken gibt es? Gibt es großere Rechtsstreitigkeiten, sind alle Steuern bezahlt. Werden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen regelmäßig berechnet und bezahlt. Letzte Steuererklärungen und Veranlagungen einsehen.

11) Soweit eines oder mehrere der nachstehend aufgeführten Anzeichen vorliegen, befindet sich das Unternehmen in einer ernst zu nehmenden Krise:

sinkende Umsätze bei gleichbleibenden Aufwendungen
häufige Kontoüberziehungen (Kontokorrentkredit dauernd im Negativen)
Aufdeckung stiller Reserven (z.B. Verschmelzungen oder Umwandlungen, die keinen wirtschaftlichen Sinn ergeben)
Kontinuierliche Reduzierung der Investitionen in den letzten Jahren
Kontenpfändungen
keine aktuelle Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen vorhanden
Zahlungsverzögerungen
hohe Personalkosten bei unqualifiziertem Personal
häufige Wechsel im Management bis zum Austausch der Geschäftsführung
immer häufiger entstehender unerwarteter Kreditbedarf
geänderte Abschreibungsmethoden
Abhängigkeit von wenigen Abnehmern
Erweiterung des Lieferantenkreises
Insolvenzen im Abnehmer- bzw. Kundenkreis
Erklärungen des Schuldners, nicht zahlen zu können (auch Stundungsbitten)
Nichtzahlung existenznotwendiger Betriebskosten wie
Löhnen und Gehältern an mehr als einem Zahltag hintereinander
Nichtzahlung von Sozialversicherungsabgaben
Nichtzahlung von laufenden Steuern Beispiel: Lohn- und Umsatzsteuer
Nichtzahlung von Mietzinsen,
Annuitäten für Betriebskredite
Nichtzahlung einer einzelnen, verhältnismäßig hohen Verbindlichkeit (gekündigter Kredit der Hausbank)
Häufige Scheck- oder Wechselproteste
Häufige von Mahn- und Vollstreckungsbescheide bzw. Pfändungsmassnahmen oder Insolvenzanträge
häufige Zahlungen an den Gerichtsvollzieher
fruchtlose Vollstreckung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

11) Wenn Punkte nicht zur Zufriedenheit geklärt werden, die Verantwortungen abklären. Was geht zu Lasten der bisherigen Geschäftsführung, wofür ist der neue Geschäftsführer verantwortlich.

Erst, wenn das alles zur vollsten Zufriedenheit geklärt wurde, dann kann erst eine “normale” Geschäftsführertätigkeit bei “normalem” Unternehmerrisiko beginnen.

Es wird ein gutes Gelingen gewünscht!

Beitrag und Copyright Dez. 2010 von:

A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
Pf. 100348
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6.12.2010

Was kostet das Mahnverfahren?

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 20:51

Wenn das Jahr seinem Ende entgegen geht, dann taucht wieder verstärkt die Problematik der Verjährung von Ansprüchen auf und der Frage, was man dagegen tun kann.

Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt bekanntlich die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, bzw. wenn man hätte davon Kenntnis erlangen können/ müssen. Die einheitliche Frist nach § 195 BGB beträgt dann drei Jahre und läuft zum Jahresende unerbittlich ab. Es gibt bei diesen Fristen Ausnahmen, die in den §§ 199 ff. BGB geregelt sind. Im großen und ganzen sollte man sich aber eigentlich als Laie erst einmal nur diese drei Jahre einprägen.

Der Klassiker zur Herbeiführung der Hemmung / Unterbrechung der Verjährung ist die Zustellung des Mahnbescheids nach § 204 Abs. 1 Ziff. 3 BGB.

Und dann kommt immer die Frage, was kostet mich das?

Dazu erst einmal die billigste Methode:

Relativ neu ist (aus dem Jahre 2001) ist die Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB, solange über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände noch Verhandlungen schweben.

Also: solange man noch mit der Gegenseite über die Angelegenheit verhandelt, wird die Verjährung gehemmt. Nur, wenn die Gegenseite eindeutig zu erkennen gibt, daß nicht mehr verhandelt wird, muss man tätig werden.

Hier sollte auch zunächst einmal intensiv darüber nachgedacht werden, ob man nicht auch ganz ausdrücklich bei der Gegenseite anfragt, ob zur Vermeidung eines Mahnbescheids oder einer Klage auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden kann. Dies macht insbesondere Sinn, wenn noch andere Fragen geklärt werden müssen, die eine Auswirkung auf den Prozess haben könnten.

Wenn das nicht möglich ist, dann bleibt einem häufig nichts anderes übrig als der Mahnbescheid im Online-Verfahren.

Zu den dabei anfallenden Kosten (im Normalfall):

Die Hauptkostenfaktoren des Mahnverfahrens (wie auch der Zivilklage) sind die Anwaltskosten (nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und die Gerichtskosten (nach Gerichtskostengesetz GKG).

Eine Übersicht wird unten in zwei PDF-Dateien als Download bereitgestellt.

Beispiel:

Ein Mahnbescheid über eine Forderung bis zu Euro 1.200,00 kostet folgendes:

Anwaltshonorar: Euro 85,00 (eventuell plus USt.) (vgl. Tabelle Anwaltsgebühren)
Auslagenpauschale: Euro 20,00
Gerichtskosten: Euro 27,50 (vgl. Tabelle Gerichtskosten)

Gesamtkosten des Mahnbescheids: 132,50

Die Kosten für alle anderen Werte können anhand der beiden beliegenden Tabellen recht einfach ermittelt werden.

Anwaltsgebühren:

anwaltsgebuhren.pdf

Gerichtsgebühren des Mahnbescheids:

Gerichtsgebühren des Mahnbescheids

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3.12.2010

Kundgebung in Karlsruhe zum Tag der Menschenrechte

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 13:17

Der “Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.” veranstaltet am Sonntag, den 05.12.2010 von 14 - 16 Uhr wie jedes Jahr seine KUNDGEBUNG.

- zum Tag der Menschenrechte
- in der Stadt des Rechtes
- beim Platz der Grundrechte
- gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht

http://www.vafk-karlsruhe.de/content/aktionen/kundgebungen/tdm_2009/programm-tag-der-menschrechte-vafk-karlsruhe-2009.php

Informierert wird über den Stand der Entwicklungen in der deutschen Familienrechtspraxis und erläutert die Auswirkungen dieses Systems am Beispiel von realen Fällen aus der Beratungspraxis.

2.12.2010

Einige provokante Gedanken zum Problem Langzeitarbeitslosigkeit

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 11:31

Dieser Blog soll auch Denkansätze anbieten, die sich beziehen auf rechtspolitische Themen.

In Frage gestellt wird im folgenden das in Deutschland bestehende - mangelhafte - gesamte System der Sozialhilfe und des “Harz IV.”

Dabei erlauben wir uns, einen dem deutschen Juristen ganz und gar nicht vertrauten Ansatz zu wählen:

Es soll gewagt werden, das gesetzte, bestehende und alleine aus diesem Grunde richtige System in Frage zu stellen. Daraus könnten sich dann echte Reformen entwickeln, mit der Hoffnung der Verbesserung verkrusteter, vertrockneter Strukturen, die nicht länger akzeptabel sind.

Anlass dieses Aufsatzes soll folgendes sein: Im Fernsehen kam vor kurzen ein Bericht über einen Langzeitarbeitslosen etwa um die 50 Jahre. Dieser Herr hatte in seinem ganzen Leben noch nicht einen Finger krumm gemacht (!), nicht einen Pfennig, Verzeihung, Cent, heutzutage, selbst verdient. Beruf: Arbeitslos.

Eigentlich könnte man als Mittelständler auf diesen - und andere - Herren, natürlich auch Damen, ja richtig neidisch werden. Ein Leben lang herum lungern, nichts tun und sich vom Staat alles bezahlen lassen. Komplette Krankenversicherung umsonst. Keine Probleme, unpfändbar, kein Kindesunterhalt, nichts. Noch nicht einmal die Polizei oder Staatsanwaltschaft interessiert sich für ihn. Zu holen gibt es ja nichts.

Anders herum betrachtet, aber auch die Frage, ob solch eine Existenz noch menschenwürdig erscheint, oder ob wir nicht hier eine Subkultur heranziehen, die schädlich ist und keineswegs wünschenswert oder akzeptabel.

Ein übertolerantes System legt der gesamten Gesellschaft so ein Sonderopfer auf, das langfristig früher oder später unweigerlich einen regelrechten Infarkt des gesamten Gesellschaftssystems herbeiführen wird. Solch ein Infarkt war zum Beispiel der Zusammenbruch der damaligen DDR - die insoweit ein vergleichbares System hatte. Langfristig baut sich hier auch eine Wut in der arbeitenden Bevölkerung gegenüber den “Sozialschmarotzern” aus, die irgendwann einmal zu Klassenhass, Revolution, Terrorismus und Krieg führen könnte.

Zu entgegnen ist da natürlich, daß jeder, der heutzutage noch arbeitet, obwohl er sonst viel besser leben würde, eigentlich ganz schön blöde ist. Und das alles nur der Ehre wegen? Unsere Gesellschaft ist als freie Marktwirtschaft aufgebaut auf den Kräften des gesunden Egoismus des Einzelnen. Und wenn es hier solch eine gewaltige Bevorzugung des Nichtstuns gibt, warum dann eigentlich noch arbeiten?

Es gibt inzwischen ganze “Sozialhilfe-Familien”, in denen schon die Kinder systematisch darauf vorbereitet werden, ein Leben lang nichts zu tun. Nichtstun wird von den Eltern vorgelebt, und es gibt von vorne herein nichts schöneres, als nicht zu arbeiten, ein Leben lang, und sich vom Staat bezahlen zu lassen. Interessanter Weise bestehen hier durchaus Parallelen auch in der indealisierten Welt des Kommunismus, sowie der Existenz mancher “Pöstchenträger”.

Als Deutsche besonders leiden wir auch bei dieser Fragestellung gewaltig unter dem Tabuthema Drittes Reich.

Dort propagierte und praktizierte Zwangsarbeit, Arbeitsdienste, und noch scheußlichere Methoden haben bis heute eine derartig abschreckende Wirkung, daß niemand mehr ernsthaft die Frage eines “Rechts auf lebenslange Arbeitslosigkeit” (und anders herum gesehen, die damit korrespondierende Pflicht der Gesellschaft, und damit von jedem einzelnen, der arbeitet, dies zu bezahlen, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten) in Frage zu stellen wagt.

Nun, Deutschland soll hier einmal mit einem ehemaligen Gewalttäter (im Dritten Reich) verglichen werden, der vom Ansatz her (zumindest der eigenen Einschätzung nach!) erfolgreich therapiert wurde (durch die sogenannte Entnazifizierung).

Eine wirkliche Therapie geht aber nur, indem man sich gerade sich auch mit diesen sensiblen Punkten beschäftigt. Das bisherige in Deutschland praktizierte Schweigen und Tabuisieren stellt keine Therapie dar, sondern Unterdrückung. Und jeder Arzt wird bestätigen, daß dies Verschweigen und Tabuisieren der Diskussion ein höchst gefährlicher Zustand ist, der gerade früher oder später zum erneuten Ausbruch der Krankheit führen wird. Und die Neonazis stehen bereits in den Startlöchern!

Also, unter diesen Voraussetzungen sollte einmal das Problem Langzeitarbeitslosigkeit betrachtet werden:

Zwangsarbeit im Sinne der Nazis ist undiskutabel. Dennoch muss man sich dieser Tabuzone zwischen den Extremen einerseits Zwangsarbeit und Nazimethoden, andererseits dem “Recht auf lebenslange Arbeitslosigkeit” nähern und die sonst noch verfügbaren Alternativen ernsthaft angreifen.

Hierzu sollen folgende Thesen aufgestellt werden:

1. Privilegierte Langzeitarbeitslosigkeit schadet und zerschlägt letztendlich einen ursprünglich gesunden Mittelstand in Deutschland als Grundlage unserer Gesellschaft

Viele arbeitende Mittelständler stehen nach den verlogenen Gesundheitsreformen der Regierung in den letzten Jahren schlechter da als je zuvor. Sie stehen vor allem schlechter da als die Langzeitarbeitslosen. Wenn man einen ehrlichen Vollvergleich vornähme, dann wäre festzustellen, daß bei vielen deutschen Mittelständlern die Lebensumstände und der Lebensstandard wesentlich unter dem der Langzeitarbeitslosen liegt. Sie arbeiten sich tot, kommen auf keinen grünen Zweig, und haben dennoch keine ausreichende Existenzgrundlage.

Die private Zwangskrankenversicherung klingt nach aussen hin und international schön. In Wirklichkeit ist das ein unglaubliches Mogelpaket der Regierung. Sie stellt in der Praxis eine eiserne, eiskalte und rücksichtslose Schraubzwinge da, in die die arbeitende Mittelschicht auswegslos gepresst wurde. Früher war es klar, daß der, der zu wenig verdient, ein Recht hat, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Heute ist dieser Weg verstellt. Viele privat Krankenversicherte haben die Eigenbeteiligung auf 2.500 oder sogar 5.000 Euro hochgesetzt, um sich die horrenden Beiträge überhaupt noch leisten zu können. Real müssen sie so sowohl alle Arztrechnungen aus eigener Tasche bezahlen, und zudem noch die Kosten der privaten Krankenversicherung übernehmen. Und wenn man einmal kein Geld in der Tasche hat, was bei vielen arbeitenden selbstständigen Mittelständlern häufig passiert, da die Auftragslage von der Konjunktur abhängt, dann kommen die privaten Krankenversicherungen sofort an, und stellen die Versicherten zwar leistungsfrei, aber verlangen die Beiträge einfach weiter. Die Mittelständler werden zudem regelrecht erpresst mit weiteren Androhungen von Zwang.

Hierzu ist zu sagen:

So geht das gar nicht. Ein Gesundheitssystem für alle anzubieten, ist ein hehres Vorhaben. Wenn ihr das aber tut, dann bezahlt auch gefälligst die Kosten dafür. Und: wir haben hier eine ungerechtfertigte Diskriminerung der arbeitenden Bevölkerung im Vergleich zur nicht arbeitenden!

2. Unsere “Zweiklassengesellschaft” von “ARGE”-Kunden und “Nicht-ARGE” - Kunden entspricht nicht den flexiblen Bedürfnissen des deutschen Mittelstands. Die Institutionalisierung von “beruflicher” Arbeitslosigkeit als “Parallelgesellschaft” ist gesellschaftlich ein vollkommener Irrsinn und muß abgeschafft werden.

Die Institutionen der ARGE, der Arbeitsämter bzw. der Sozialhilfe, vergleichbar auch mit dem Gehalt von Beamten, ist daher vollständig aufzulösen und durch ein flexibleres Antragssystem zu ersetzen.

Auf die Liste der “Gehaltsempfänger” bei der ARGE zu kommen, ist heutzutage ein langer und steiniger Weg. Dieser Weg muß auf ein vernünftiges Mass reduziert werden.

Viele scheuen diesen Weg, aus Stolz, und auch, weil das viel zu kompliziert ist. Die “anerkannte” Arbeitslosigkeit ist derzeit eine regelrechte Vollzeitbeschäftigung geworden. Man muß sich in lange Schlangen einstellen, endlose Formulare bearbeiten, Dokumente vorlegen.

Wir stellen hier im Ergebnis Vollzeitbeschäftigte bei der ARGE ein, um aus der Arbeitslosigkeit eine Vollzeitbeschäftigung zu machen. Derartige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, hinter der keine echte Produktivität und Wertschöpfung steht, ist vollkommen sinnlos und sogar kontraproduktiv.

Gefordert wird die Abschaffung derartiger Mißstände und von Scheinbeschäftigung.

2. Es muss erkennbare und direkte Anreize für die Langzeitarbeitslosen selbst geben, gegen die Langzeitarbeitslosigkeit anzukämpfen.

Der Hauptanreiz muß darin bestehen, daß sichergestellt sein muß, dass jeder, der arbeitet, ohne wenn und aber, und in jeder Situation, immer besser gestellt sein muß als der, der nicht arbeitet.

Das ist derzeit nicht gewährleistet. Es soll die provokante Theorie aufgestellt werden, daß mindestens so viele, wie es Arbeitslose gibt, heute “arbeiten”, und bei Aufgabe ihrer Tätigkeit unter dem Strich besser dastehen würden. Das könnte aber sogar bis zur Hälfte der gesamten arbeitenden Bevölkerung sein!

Wie wäre es z.B., wenn jedem, der arbeitet, erst einmal eine wirklich echte gesetzliche Krankenversicherung angeboten würde (wie er sie als Nichtarbeitender nämlich hat!)? Oder eine private “Minimalversicherung”, die erschwinglich ist? Und zwar mit Beiträgen in Relation zum tatsächlichen Einkommen, zunächst einmal umsonst, und dann graduell steigend? wenn er nämlich Sozialhilfe bezieht, hat er diese Versicherung auch, und zwar umsonst!

3. Abschaffung der Anreize zur Langzeitarbeitslosigkeit, oder anders herum, Schaffung von Anreizen zum Arbeiten.

Ein weiterer Anreiz muß darin bestehen, daß Langzeitarbeitslosigkeit abgestuft “bestraft” werden muß. Und die echte Arbeit muß wieder wirklich belohnt werden.

Ein graduelles Sinken der staatlichen “Prämien für Nichtstun” je nach Dauer, z.B. um 5 Prozent pro Jahr, bis zu einem alleruntersten Rumpf, wird hier als absolut diskutabel angesehen. Alternativ wäre zu denken, als Anreiz, an (allmählich ausklingende) Zuschüsse für Arbeit.

Überlegbar wäre auch, einen Großteil der sozialen Leistungen mit anzufordernden Nachweisen zu verknüpfen, daß nicht nur Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschöpft werden, Pflichtbewerbungen, sondern auch die psychischen Ursachen (Arbeitsblokaden, sonstige Hemmnisse) professionell angegangen wurden.

Einige Ansätze gibt es dazu bereits, wie z.B. die Anordnung von “Sperrzeiten” der Arbeitsämter bei bestimmten Verstössen, die jedoch im Einzelnen auszubauen sind.

3. Der Gedanken der “Ich”-AG muß weiter ausgebaut werden.

Derzeit spielt sich mehr und mehr heraus, daß statt Förderung, ein eifersüchtiges Überwachen der Tätigkeiten der sich selbstständig machenden Arbeitslosen stattfindet. Natürlich dürfen die hierfür fliessenden Gelder nicht missbraucht werden. Aber es geht keinesfalls an, daß derart viele bürokratische Knüppel zwischen die Beine der gerade selbstständig werdenden Arbeitslosen geworfen werden, daß diese verschreckt in die offenen Arme des wartenden Sozialamts zurückflüchten müssen. Sinnvoller wäre professionelles Coatching, das eigentlich auch durch die derzeit tätige Armee von Überwachern geleistet werden könnte, und aktive Förderung statt Überwachung und Kontrolle.

4. Auch der Mittelstand hat ein Recht, vom Staat in Notsituationen gefördert zu werden

Häufig wird gerade von staatlichen Stellen auf Mittelständler, die unverschuldet in Not geraten sind, eingeprügelt, bis sie keinen anderen Ausweg finden als zum “Kunden” von Hartz IV zu werden.

Sehr häufig sind es die Finanzämter, aber auch die Gerichte und sonstige Behörden, die in solchen Notsituationen mit unglaublicher Sturheit auf sofortiger Begleichung ihrer Forderungen bestehen, und dadurch den Mittelstand in die Insolvenz treiben und den Bezug von Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe. Flankiert wird dies durch den praktizierten Entzug der Gewerbezulassung (und damit faktischem Berufsverbot) auch schon bei geringen Steuerschulden.

Hier ist zu fragen: Wenn der Staat in guten Zeiten dick mit verdient, warum sollte er nicht in schlechten Zeiten auch zur Kasse gebeten werden können? Man könnte durchaus einmal eine “umgekehrte” Steuer diskutieren. Der Staat zahlt Steuern an den Mittelstand in Not. Derzeit gibt es das nur im Rahmen des Verlustvortrags, ohne daß daraus technisch umgekehrte Steuerpflichten des Staats gegenüber dem Mittelstand resultieren könnten. Weitergehend könnte man fordern, daß in Höhe der bezahlten Steuergelder - im Rahmen der finanziellen Machbarkeit - ein Recht auf ein ensprechendes Darlehen in Notsituationen besteht, oder zumindest ein Recht auf Stundungen bzw. Steuerverzichte.

Bevor wir noch irgendwelche weiteren Kredite an das Ausland vergeben, sollte der eigene Mittelstand dafür dran sein!

Und noch etwas: Der deutsche Mittelstand ist das, was im Mittelalter der Adel war. Darauf sind und waren wir stolz, und das dürfte auch recht einzigartig auf der Welt sein. Der deutsche Mittelstand trägt und bildet unsere Gesellschaft.

Weder interessant erscheint als Leitbild eine überzüchtete Elitengesellschaft wie in den USA, bei der 90 Prozent der Gesellschaft in tiefster, unwürdiger Armut lebt, ohne soziale Absicherung, und am Rande des Existenzminimums, und geringe 10 Prozent ein Orchideenleben in einer abgeschotteten Elite führen. Interessant sind auch nicht irgendwelche mehr oder weniger klassenlose Gesellschaften, von der manche unverbesserliche Kommunisten immer noch träumen. Dafür sind wir einfach zu unterschiedlich. Aber der Mittelstand muss gehegt und gepflegt werden. Wird er zerschlagen, dann geht es unvermeidlich in eine oder die andere unschöne Richtung.

Beitrag und Copyright Dez. 2010 von:

A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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1.12.2010

Interpol fahndet nach Wikileaks-Gründer wegen Verdachts der Vergewaltigung

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 14:18

Kommentar

Die deutsche Bundeskanzlerin soll “wenig kreativ” sein, der deutsche Aussenminister Westerwelle “inkompetent und eitel.” Ja, wo kämen wir denn da hin, wenn jeder sagen würde, was er gerade denkt?

Das, was alle denken, aber keiner auszusprechen wagt? - Solche Äusserungen sollten mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden wegen Majestätsbeleidigung? - Ein Gouverneur in den USA fordert bereits sogar die Todesstrafe!

Da wagen sich diese Frechdachse von Wikileaks doch einfach, so etwas auch noch im Internet über uns zu veröffentlichen.

Und angeblich, - was uns so ganz besonders wütend macht - ist es die volle Wahrheit. Nicht “unsere” Wahrheit, aber die der Amerikaner.

Sollen wir jetzt etwa ein Ermittlungsverfahren (Nr. 200.001 im Jahre 2010- vgl. dazu unsere Beiträge über die Zensur in Deutschland) einleiten gegen den amerikanischen Präsidenten wegen Verletzung unserer uns so wichtigen Ehre unserer fast allerhöchsten Staatsoberhäupter vgl. § 90 b StGB???

Oder gegen Wikileaks?

Das geht ja überhaupt nicht, da machen wir uns ja noch lächerlicher!

Solche Till-Eugenspiegeleien vor der ganzen Welt, das muß einfach strafbar sein, das ist kriminell.

So auch promt Westerwelle in aller Öffentlichkeit darüber. Süsssauer gelächelt bei dem Interview hatte er, wie etwa nach dem Biss in eine Zitrone. Und in den Augenwinkeln war da so ein seltsames Zucken. Über seine Kompetenz oder seine Eitelkeit hat er natürlich nichts gesagt. Hätte ich auch nicht, an seiner Stelle!

Vertrauliche, persönliche und geheime Daten zu missbrauchen, dazu haben “wir” schließlich das Monopol, da könnte ja jeder kommen!

Und die Amerikaner? Gegen Wikileaks vorzugehen, weil Sie die Wahrheit ans Tageslicht gebracht hatten, wäre wohl zu leicht ein Eigentor geworden.

Darum brauchen wir etwas anderes, womit wir Wikileaks wirkungsvoll unter massiven Druck setzen können: Siehe oben. Da haben wir doch viel subtilere und wirkungsvollere Methoden:

Was hätten wir denn da so anzubieten bei derartigen Fällen?

Ermittlungsverfahren ziehen eigentlich immer ganz gut.

Ganz besonders beliebt: Vorwürfe von Besitz von Kinderpornographie, Terrorismus oder Vergewaltigungsvorwürfe. Alle sind ganz unfehlbar tödlich. Vergessen wir nicht: Solche Ermittlungen rechtfertigen jederzeit Hausdurchsuchungen, Inhaftierungen, die Beschlagnahme von Bankkonten (natürlich mit anschließendem Verfall des Geldes an die Staatskasse) und alle Art von polizeilichen Eingriffen, die sonst undenkbar wären. Mit den in Deutschland noch bei derartigen Fällen üblichen Vorwürfen etwa von Beleidigung, Verleumdung und verwandten Delikten machen wir uns hingehen wieder international eher lächerlich, das ist leider nicht mehr so richtig salonfähig. Auch Vorwürfe von Schadenszauber, Unzucht mit dem Teufel, Hexerei oder anderen magischen Handlungen werden heutzutag eher weniger ernst genommen.

Und siehe da: Was hätten wir denn da in unserer Klamottenkiste? - Auf einmal wird nun nach dem Wikileaks-Gründer international gefahndet wegen Vergewaltigungsverdachts. Das kann sich doch wirklich sehen lassen.

Ich meine auch, dass so etwas fast gar wie eine Vergewaltigung zu bewerten ist unserer werten kreativen deutschen Frau Bundeskanzlerin und unseres allerwertesten kompetenten und überhaupt nicht eitlen Herren deutschen Aussenministers. Ach, um die geht es bei dieser Vergewaltigung gar nicht? Noch eine Vergewaltigung, also? Eine schwedische andere Vergewaltigung. Ja, in der Tat, hat man da ausgegraben.

Nun, wer würde einem möglichen Vergewaltiger auch noch das Wort reden wollen.

- Gegen ordnungsgemäße Ermittlungen gegen mögliche Vergewaltiger ist sicher auch überhaupt nichts einzuwenden.

Auffällig ist aber, daß vor der Veröffentlichung auf Wikileaks Interpol die Angelegenheit ganz offensichtlich nicht wichtig genug fand, um eine internationale Fahndung, oder besser gesagt einen Aufruf zur Amtshilfe bei der Verfolgung und Festnahme an alle 188 “Brüder- und Schwesterstaaten” (”red notice”) gegen den Wikileaks-Gründer auszuschreiben.

Wieso - zeitlich auf wunderbare Weise übereinstimmend - die kompromittierende Veröffentlichung diese Einschätzung nun so ganz plötzlich geändert haben soll, bleibt uns Interpol schuldig, zu erklären.

Das riecht doch nach Vergeltungsaktion, vielleicht aber auch Vergeltungsaktion für eine Vergeltungsaktion. Jedenfalls riecht es. Fast würde ich mir erlauben, zu bemerken, daß es sogar stinkt.

Eins dürfte wohl feststehen: der eine Vorgang hat eigentlich mit dem anderen überhaupt nichts zu tun!

Aber, den eigenen Gründer als möglichen Vergewaltiger in der Presse breitgetratscht zu haben, das ist richtig schön rufschädigend, für Wikileaks. Soviel steht schon mal fest. Insbesondere angesichts der Tatsache, daß die strafrechtliche Unschuldsvermutung für ihn spricht, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Und wir können auch davon ausgehen, daß nicht nur bei Wikileaks da offenbar ein Leck besteht!

Und zwei Folgeaufsätze stehen hier schon auf der Liste - auch als Hausaufgaben für die internationalen PR-Berater (sofern vorhanden, neben dem ausgewechselten Frisör, was viel gebracht hat, mindestens bei der Kanzlerin) unserer allerwertesten höchsten Staatsämter:

1. Ist die Bundeskanzlerin Merkel tatsächlich wenig kreativ?

Denkansätze: Übersetzt aus der überhöflichen Sprache der Diplomatie der Amerikaner bedeutet das vermutlich sogar in Wirklichkeit im Klartext, wir haben es hier mit einer Art von Zombie zu tun.

Definition: Kreativität ist die Fähigkeit, Neues zu schaffen, das Menschen nützt.

Was hat Frau Merkel neues geschaffen, das Menschen nützt?

So spontan fällt mir da nur einiges ein, was Frau Bundeskanzlerin Merkel nicht geschaffen hat, was Menschen hätte nützen können.

Zum Beispiel das Justizbeschleunigungsgesetz, das jahrelang von ihr grundlos und erfolgreich verhindert wurde. Oder die Abschaffung der vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Diskriminierung von unverheirateten Männern, § 1626 a BGB durch den deutschen Gesetzgeber. Die vollkommen mißglückte Gesundheitsreform, mit der die private Krankenversicherung so gut wie zerschlagen wurde. Vieleicht der Abbau der Bundeswehr als “Bürger in Uniform”, der Krieg in Afghanistan und Irak? Alles nicht wirklich kreativ.

Naja, denken wir mal weiter nach, vielleicht fällt uns ja noch ein positiver Beitrag ein. Vieleicht die erfolgreiche Hege und Pflege und Ausweitung unseres Bestandes an Hartz IV-Empfängern? Die Abschaffung der Ich-AG? … … …

2. Ist der deutsche Aussenminister Westerwelle tatsächlich inkompetent und eitel?

Da fällt mir so aus dem Ärmel geschüttelt doch direkt so ein: Pflicht-Englisch-Nachhilfeunterricht für deutsche Staatsoberhäupter. Und: den Friseur sollten wir vielleicht etwas weniger häufig wechseln!

Nachtrag:

Der Kommödie zweiter Teil:

Heute hat die Presse noch eins drauf gesetzt: Es handelt sich hier nämlich um Staatsgeheimnisse! Und wer hat sie verraten? - Westerwelle’s Büroleiter soll es gewesen sein. Der soll soll das nämlich den Amerikaner verraten haben. Böser, böser Büroleiter! Was wären wir Deutschen nicht ohne einen für alles Schuldigen.

Da wäre auch wirklich sonst keiner so drauf gekommen, daß Herr Westerwelle inkompetent und eitel sein könnte, und die Bundeskanzlerin wenig kreativ.

Uns wurde inzwischen das fragliche Gespräch des Büroleiters im Öffentlichen Dienst (Kurz: BLÖD) von Herrn Westerwelle mit der amerikanischen Regierung (natürlich nicht übersetzt) aus vertraulicher Quelle mitgeteilt, das wir hier nun exklusiv nur für unsere Leser wiedergeben möchten:

“BLÖD: Hello, this is Mr. BLÖD from Germany calling. I would like to talk to the White House, USA, Mr. Obama.
White House receptionist: One moment please, I’ll put you through.
Obama: Yes, this is the President of the United States of America, speaking.
BLÖD: I would like to tell you some State secrets.
Obama: Ok, I am listening.
BLÖD: You know, my boss is not competent. He also is so vain.
OBAMA: I understand. Who is your boss?
BLÖD: My boss is Mr. Westerwelle.
OBAMA: Who is Mr. Westerwelle?
BLÖD: Mr. Westerwelle is the important German Minister of the Exterior.
OBAMA: Oh, I see. Very interesting. I didn’t know that before. I thought he is competent and not vain. Can you tell me any other state secrets?
BLÖD: Yes, - our chancelor, Frau Merkel, is not at all creative.
OBAMA: Oh, I see. That surprises me. I thought she is such a creative person. Thank you so much for sharing your state secrets with me. I will talk to you again soon.”

Und so kam es. Diese Telefonnotiz von Herrn Obama wurde dann von Wikileaks geklaut und ohne Erlaubnis einfach so veröffentlicht.

Jetzt weiss unser streng gehütetes Staatsgeheimnis die ganze Welt, wir sind natürlich auch für die Wiedereinführung der Todesstrafe dafür!

Beitrag und Copyright Dez. 2010 von:

A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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