World Justice Project - Internationale Rangliste der Rechtsstaatlichkeit
- zu hohe Einstufung für das neu aufgenommene Deutschland?
http://www.worldjusticeproject.org/about/
Ein hochinteressantes Projekt ist das bislang in Deutschland wenig bekannte oder beachtete World Justice Project. Es handelt sich um eine Forschungsarbeit, bei der anhand des “Rule of Law Index TM” anhand von objektivierten Kriterien ein weltweiter Vergleich der Rechtsstaatlichkeit der gelisteten Staaten unternommen wird.
Zunächst einmal werden dort die Grundlagen des sozialen Zusammenlebens definiert, unter den Aspekten der Eröffnung der rechtsstaatlichen Möglichkeiten und Chancen, und der justitiell gewährten Gleichheit. Weiterhin wird eine “Rule of Law” aufgestellt, eine “Regel der Rechtsstaatlichkeit” und anhand eines Index die rechtsstaatlichen Standards der Staaten der Welt miteinander verglichen.
Die “Rule of Law” stützt sich auf vier - dogmatisch aufgestellte- Prinzipien:
- Die Exekutive (Regierungen und deren Vertreter im weiteren Sinn) muss auf gesetzliche Art und Weise Rechenschaft von ihrem Tun abgeben
- Die Gesetze (Legislative) müssen transparent sein, veröffentlicht, beständig und fair, und Grundrechte berücksichtigen, insbesondere die Sicherheit von Personen und Eigentum.
- Der Gesetzgebungsprozess (Legislative) muß zugänglich sein, gerecht und wirkungsvoll
- Die Judikative (Gerichte) muss kompetent sein, und unabhängig. Es muß ethisch wertvolle Entscheider geben, Rechtsanwälte und Justizbedienstete, die in hinreichender Zahl hinreichende Ressourcen anbieten, um dem Bedarf der Gemeinschaft gerecht zu werden.
Im World Justice Index 2011 kommt Deutschland im wesentlichen unter die ersten zehn Staaten aus insgesamt 69 gelisteten Staaten.
Kritischer Kommentar
Ut desint vieres, tamen est laudanda voluntas.
Obwohl es an den erforderlichen Kräften fehlt, so ist doch schon die gute Absicht lobenswert.
Das Projekt tastet sich in eine Lücke des internationalen Demokratiebewegungen hinein, ohne allerdings der Aufgabe ernsthaft gerecht zu werden oder gar akzeptable Lösungen anzubieten.
Die Auswahlkriterien des Projekts erscheinen uns insbesondere teilweise willkürlich ausgewählt.
So werden zentrale Aspekte der Rechtsstaatlichkeit nicht hinreichend berücksichtigt.
Dazu gehören etwa die Umsetzung der Gewaltenteilung und die Bedeutung deren gegenseiter Kontrolle (Check and Balance) sowie die Verwirklichung demokratischer Mindestanforderungen wie freie Meinungsäußerung, sowie Einflußmöglichkeiten des Einzelnen (”das Volk”) auf Vorgänge innerhalb des Staates auch als Mindestanforderungen an einen Rechtsstaat.
Die Schwachpunkte solch eines internationalen Rankings ist ferner, daß häufig die Informanten gerade aus den Kreisen stammen, denen überhaupt nichts an einem objektiven Ranking gelegen ist, sondern denen es vielmehr darum geht, den eigenen Staat so gut wie möglich aussehen zu lassen, vollkommen unabhängig von der wahren Lage.
Unserer Meinung nach müssten auch die Sponsoren derartiger Indexermittlungen, sowie die Methoden und die Informanten offen zugänglich angegeben werden, da sonst die Einflussnahme auf die Ergebnisse z.B. durch “Spenden” zu groß ist.
Insbesondere muß solch ein Ranking geeignet sein, die in “moderneren Diktaturen” im weiteren Sinne (mit allen fließenden Übergangsformen) üblichen Verdeckungsmechanismen aufzudecken.
Jeder beansprucht heutzutage die Begriffe Rechtsstaat und Demokratie für sich. Das beste Beispiel dafür war das Einparteienregime in der ehemaligen DDR. Dort waren zwar formalistische rudimentäre Ansätze eines Rechtsstaats von oben her installiert, ohne daß dies auch nur ansatzweise echten modernen rechtsstaatlichen Anforderungen genügt hätten.
Wenn man nun beispielsweise etwa eine offizielle Anfrage bei den Regimes von Gaddafi oder Assad starten würde, dann würde einem mit Amt und Siegel bestätigt werden, wie rechtsstaatlich dort alles zugeht. Und dies würde geschehen vollkommen ungeachtet der Tatsache, daß z.B. Gaddafi und sein System derzeit bereits wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit ausgeschrieben ist, und sein Abgang nur noch eine Frage der Zeit ist.
Das geht natürlich überhaupt nicht.
Wir sind insgesamt der Überzeugung, daß Deutschland ein derartiges Ranking unter den ersten zehn der Rechtsstaaten der Welt mit Sicherheit nicht verdient.
Deutschland verdient es nicht, auf dieser Liste aufgenommen zu werden, denn wichtige und zentrale rechtsstaatliche Probleme werden in Deutschland vom Gesetzgeber und den ausführenden Organen nicht aufgegriffen und auch nicht unverzüglich beseitigt, obwohl dies eigentlich problemlos möglich wäre.
Wir müssen dieses Ranking somit vorläufig leider als nicht hinreichend objektiviert bzw. nachvollziehbar oder transparent bewerten, und damit insgesamt leider ohne praktische Relevanz.
Zu den angesprochenen, unverzeihbaren und unerledigten Problemen in Deutschland gehören beispielsweise, nicht abschließend aufgezählt:
Die im Wesentlichen in Deutschland immer noch vollkommen ungehindert ausgeübte und praktizierte Zensur (200.000 jährliche “Ermittlungsverfahren” wegen angeblicher Straftaten gegen die Ehre), deren exzessives Ausmaß sogar noch beständig wächst, verbietet es, den Namen Deutschland im Zusammenhang mit einem Rechtsstaat zu nennen.
Das vom Bundesverfassungsgericht alle Schaltjahre wieder in Einzelfallentscheidungen einschränkend über die Zensur gehängte Feigenblättchen “Wahrnehmung berechtigter Interessen” wird nur im Interesse der Zensoren selbst ausgelegt und stellt sich eher als ein schädliches Deckmäntelchen dar denn als effektive Beschränkung der Zensur.
Angesichts dieser in Deutschland exzessiv ausgeübten und praktizieren Zensur steht Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG (”eine Zensur findet nicht statt”) nur noch als verlogener Unsinn da.
Problematik weitgehende fehlende rechtsstaatliche Kontrolle der Justiz selbst z.B. bei Kindesentzug durch Jugendämter. Die Tätigkeiten können in diesem Bereich teilweise nur noch der vom Staat organisierten Kriminalität zugeschrieben werden.
Problematik deutsche Mafia und insbesondere die Drogenmafia - durch den Gesetzgeber wird absichtlich immer mehr der gesamte Drogenhandel einer unabhängigen Kontrolle entzogen, und in die - unverantwortlichen - Hände u.a. spezialisierter Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter übergeben, die häufig mit diesen viel zu weitgehenden Befugnissen ihr Schindluder betreiben.
Beispielsweise wird Drogenhändlern die Macht eingeräumt, unter dem Deckmantel des Rechtsstaats Private zu erpressen. Es handelt sich um Straftaten, die im Ergebnis nicht nitgeteilt werden können und nicht verantwortlich verfolgt werden, da die Täter mit den Ermittlern kraft Gesetzes unter einer Decke stecken.
Problematik fehlende Gewaltenteilung und Kontrolle z.b. zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
Problem Menschenrechtsverstösse, die nicht behoben werden, bzw. fehlende “Umsetzung” von Entscheidungen des EGMR.
Dazu gehört Z.B. das wieder einmal nicht verabschiedete Justizbeschleunigungsgesetz. Die europäischen Vorgaben und Verurteilungen betreffend Menschenrechtsverletzungen werden von Deutschland einfach vorsätzlich ignoriert und mißachtet.
Problematik fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit der meisten Bundesländer.
Dazu gehört eine durch formelle Zugangshindernisse fast auf Null beschnittene Verfassungsgerichtsbarkeit, dazu gehört auch der organisatorisch immer noch vollkommen fehlende Zugang zu Landesverfassungsgerichten in vielen deutschen Bundesländern. Im Deutschland, das ummittelbar aus einer Diktatur heraus schreitet, kann man das vielleicht noch irgendwie verstehen, heute aber eigentlich überhaupt nicht mehr.
Problematik unvertretbar hohe Zugangsbeschränkungen beim Bundesverfassungsgericht (z.B. durch Mißbrauchsgebühren auch gegenüber Rechtsanwälten (!) in § 34 BVerfGG, wodurch in der Praxis die Verfolgung der Verletzung von Grundrechten so gut wie vereitelt wird.
Problematik fehlende Anti-Korruptionsgesetze auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern. Der damit zusammenhängende organisatorische Reinigungseffekt fällt durch die politische Blockade derartiger Gesetze von vorne herein weg. So wären damit automatisch anonyme Meldeeinrichtungen für Korruption auf allen Ebenen verbunden, die es organisierter Kriminalität wesentlich schwerer machen würde, in Deutschland nachhaltig Fuß zu fassen. Derzeit muß im Gegenteil (mangels gesetzlich eingerichteter Kontrollen) von einer Vermutung der Korruption in Deutschland ausgegangen werden.
Insgesamt sind unserer Überzeugung nach in Deutschland derzeit ganz offensichtlich und international geradezu auf peinliche Art und Weise rechtsstaatliche Mindestanforderungen nicht erfüllt. Dies verbietet einen echten Vergleich mit anderen Ländern.
Beitrag und Copyright im Juni 2011 von:
A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
Pf. 100348
76484 B.- Baden
Tel. +49(0)7221-3939752
Fax +49(0)3212-3939752
Per Email an: Rechtsanwalt@anif.de
Open Letter to WPJ 2011 (World Justice Project) regarding objections to doubtful ranking of existing German justice system
Bei “www.eucars.de” Open Letter to WPJ 2011 ist ein kritischer offener Brief betreffend Einwendungen gegen die Einstufung des gegenwärtigen deutschen Justizsystems in dem Projekt veröffentlicht.
Ich sehe ein erhebliches Problem bei dem Aufbau des Index.
In erster Linie sind auf Seite 11 des Berichtes eher ehrliche Ziele, aber keine Bewertungskriterien aufgelistet. Desweiteren sehe ich ein unüberwindbares Problem bei dem Vergleich der Prüflinge. Für jedes Land gibt es nämlich ein Bewertungsteam. Wie kann man glaubwürdig die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erzielen?
Ich werde die Fragebögen anfordern, die man als Basis für die Teamarbeit benutzte. Ob das WJP bereit ist eine derart weitgehende Transparenz zu leisten, werden wir sehen.
Anm. d. Redaktion: zum offenen Brief an das WJP bitte den Link oben unter dem Beitrag beachten.
Kommentar von institutvoigt — 26.6.2011 @ 17:34
Anfrage eines Kollegen
(Briefkopf)
Betr.: Menschenrechtsverletzungen unter Verstoss gegen Art. 1 Abs. 1 GG, insbesondere durch Rechtsbeugung im Inland, § 339 StGB und deren Nichtverfolgung unter Verstoss gegen §§ 258a, 339 StGB
Sehr geehrter Herr Kollege,
wie aus verschiedenen Publikationen hervorgeht, sind Verstösse der im Betreff genannten Art auch in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nicht ausgeschlossen. Sie schließen daher in der Regel eine Verletzung der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG ein. Ich bitte daher um Mitteilung, ob und ggf. wie sich die Organisation WJP mit dem genannten Problemkreis befaßt.
Gibt sie ein Publikationsorgan (Zeitschrift od. dgl.) heraus; wo kann ich dieses ggf. hier einsehen?
Sollte sich die genannte Organisation nicht mit dem angesprochenen Thema befassen, bitte ich um Mitteilung, wer nach Ihrer Kenntnis sonst dafür zuständig sein könnte.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus.
Mit freundlichen, kollegialen Grüssen,
gez. RA
Kommentar von admin — 14.7.2011 @ 09:37
Antwort d. Red.:
Sehr geehrter Herr Kollege,
vorab soll erst einmal verwiesen werden auf den oben ganz am Anfang des Beitrags angegebenen Link (www.worldjusticeproject.org), der auf den englischen Internetauftritt des WJP selbst weiter verweist.
Dort finden Sie auch im Impressum (links unter “directors” und unter “staff”) entsprechende weiter führende Kontaktdaten. Bitte beachten Sie auch den offenen Brief in dem ersten Kommentar zu diesem Beitrag und die darin angegebene Adresse.
Zu der Frage nach Publikationen und Informationsmaterial:
Es gibt ein Quarterly News Bulletin des WJP, das unter
http://www.worldjusticeproject.org/bulletin
als PDF-Version zum Download bereitsteht.
Weiterhin veröffentlicht das WJP jährliche Indexberichte, die
“Rule of Law Index Reports”
Auch diese kann man in PDF-Format herunterladen.
Ich hoffe, damit einen ersten Einstieg gegeben zu haben.
Mit freundlichen, kollegialen Grüssen,
gez. RA
Kommentar von admin — 15.7.2011 @ 12:41
WJP@wjpnet.org
open letter
To whoever it concerns:
This is to refer your the new edition of the World Justice Project, Rule of Law Index TM 2011.
WJP@wjpnet.org.
While I consider the aproach excellent, there is need to
protest
against your present results.
In particular I am referring to the page 68 of the Report on Germany.
I am practicing in Germany as a German attorney since 1997 and I consider myself an expert on our justice system, and I am also representing many human rights cases.
The listing of Germany under the “TOP 10″ under the world’s justice systems, to my conviction, appears to be way out of any realistic validity.
Such wrong ranking gives an incentive to highly corrupt cercles within our justice system to continue their perfidious work without any hinderance, and this can never be regarded as acceptable.
As a practising attorney in Germany, at the time qualified as a US CPA, I would like to point out that through purposely wrong prosecution of people who simply try to express their opinion, by means of 200.000 yearly criminal investigations, a number, that even is growing year by year in a rate of aproximately 5 percent, and aproximately 30.000 yearly convictions in criminal courts based upon things that people have said, I need to constate a censorship of 100 percent.
I suggest to eliminate Germany (as well as every other country with installed censorship) entirely from your list, until this defect is repaired.
As long as people are not allowed to communicate crimes, bribery and corruption, there is clearly no grounds for any Justice ranking at all.
For further information, please don’t hesitate to contact.
Sincerely yours,
A. Fischer
Attorney at Law (Germany) and CPA (USA)
Kommentar von admin — 15.7.2011 @ 12:42