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27.1.2012

World Report 2012 der Human Rights Watch

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 21:47

Einen lesenswerten, 690 Seiten starken Bericht hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch gerade herausgegeben mit einem Überblick über Entwicklungen von Demokratie und Menschenrechten auf der ganzen Welt.

Seiten 446 und 447 beschäftigen sich unmittelbar mit der Menschenrechtssituation in Deutschland. Es ist immer wieder interessant, wie in internationalen Berichten Gesichtspunkte herausgestrichen werden, die in Deutschland selbst kaum eine Rolle gespielt haben. Man wird wohl betriebsblind, auf die Dauer. Andere bei uns für wichtig erachtete Gesichtspunkte der Menschenrechtsdiskussion fehlen allerdings vollkommen.

Und häufig müssen wir feststellen, daß im eigenen Land heuchlerisch verkaufte Normalität, die in Wirklichkeit Menschenrechtsverletzung ist, vom Ausland aus vollkommen anders erkannt und als solche auch viel schonungsloser entlarvt und angeprangert wird, als dies im Inland der Fall ist.

Die Datei heißt:

WR2012.pdf

Fundort (Link)

http://www.hrw.org/world-report-2012

Der Download dort ist umsonst, der Bericht kann dort aber auch entgeltlich bestellt werden.

Beitrag und Copyright Jan. 2012 von:

A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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Es folgen Auszüge aus dem HRW Bericht 2012, Deutschland betreffend, mit der freundlichen Erlaubnis von HRW.

Um die Sprachbarriere herabzusetzen, werden im folgenden Passagen zitiert, die die deutsche Politik und Menschenrechtslage betreffen, und ins Deutsche übersetzt.

Passages from World Report 2012 regarding Germany

Seite 39
WORLD REPORT 2012

Hier geht es um die OSZE Gipfelkonferenz in Kasachstan aus dem Jahre 2010, die als vorhersehbarer Misserfolg bewertet wird.

Hoffnungen und Lehren, 20 Jahren nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion
Von Rachel Denber

Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Entwicklung der Menschenrechte auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion nach dem Zerfall. Als ein politischer Fehler bewertet wird die - auch von Deutschland vorangetriebene - Nominierung von Kasachstan als Gastgeberland der OSZE-Gipfelkonferenz 2010. Das selbst “weich-autoritäre” System in Kasachstan wird dafür verantwortlich gemacht, daß die Konferenz über Menschenrechte ergebnislos im Sande verlief.

Auszug:

NACH DEM FALL

5. Die Einführung einer echten Meßlatte für Menschenrechte und Zähne für die Menschenrechte

… (Ehemalige Sowjetunion)

Eine ähnliche Lehre ist es, daß dann, wenn einer mißbräuchlichen Regierung ein Sonderstatus verliehen wird nur wegen ihrer strategischen Bedeutung, dies zugleich die Bemühungen sabotiert, eine Verbesserung der Menschenrechtsstatistik zu erreichen.

Politiker aus dem Westen und aus der EU heben gerne Kasachstan hervor als regionalen Anführer in einer rauhen Umgebung.

Allen voran Deutschland und Frankreich hatte die Europäische Union (EU) im Jahre 2010 herzlich die Bewerbung von Kasachstan um einen Sitz in der OSZE und um die Rolle als Gastgeber bei einer OSZE-Gipfelkonferenz unterstützt. Dies geschah, obwohl die Art von weichem autoritärem System Kasachstan zu einer unangemessenen Wahl für eine Organisation machte, deren Mandat es ist, sich für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen.

Es stellte sich heraus, daß man mit dem Glücksspiel, daß der Vorsitz Reformen beschleunigen würde, auf dem Holzweg war. …

Engllischer Originaltext

Hopes and Lessons 20 Years after the Collapse
of the Soviet Union
By Rachel Denber

WORLD REPORT 2012
page 39

AFTER THE FALL

5. Establish Concrete Human Rights Benchmarks
and Give Them Teeth

… (Former Soviet Union)

A related lesson is that assigning an abusive government exceptional status in light of its strategic importance sabotages efforts to get it to improve its human rights record. Western policymakers EU policymakers like to point to Kazakhstan as a regional leader in a rough neighborhood.

Led by Germany and France, the EU warmly supported Kazakhstan’s bid to chair OSCE in 2010 and host an OSCE summit, though Kazakhstan’s brand of soft authoritarianism made it an inappropriate choice for an organization with a mandate to promote democracy and human rights.

The gamble that the chairmanship would prod reform turned out to be misguided. …

Hierzu ein weiterführender Artikel:


http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,732590,00.html

EUROPA BEFINDET SICH SELBST IN EINER KRISE DER MENSCHENRECHTE
Von Benjamin Ward

Die Stellung von Migranten und Minderheiten

In Europa gibt es eine weit verbreitete Intoleranz gegenüber Migranten und Minderheiten.

Umfrageergebnisse aus dem Jahre 2010 ergaben, daß in acht EU Staaten eine Mehrheit der Auffassung war, daß es zu viele Immigranten gibt, wobei sogar die Hälfte davon über Muslims dasselbe dachten.

Seite 45

Zu der Antwort darauf gehörte es, an den Rand gedrängte Gemeinschaften für das Verhalten einer handvoll Menschen (wie etwa bei den Roma in Italien) verantwortlich zu machen und damit den Versuch zu unternehmen, Europas Grenzen sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene zu schließen. Dazu gehören restriktive und rechtsmißbräuchliche Asylverfahren und rechtsmißbräuchliche Unterbringungen von Migranten (besonders in Griechenland). Dabei wurden Migrantenkinder ohne Begleitung einem besonderem Risiko ausgesetzt. Weiterhin wurde im Namen der Integration (sogar in der zweiten oder dritten Generation) Gastarbeitern gesagt, dass sie sich der Kultur der Mehrheit unterwerfen müßten und, wenn sie es nicht täten, Sanktionen zu erwareten haben, oder gehen müßten ( so in Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und anderswo).

Die Auswirkung auf die Menschenrechte in Europa ist real. Erzwungene Integration, wobei das Konzept der Integration keinen Platz in der verbreiteteren Kultur vorsieht, ist auf praktischer Ebene zum Scheitern verurteilt.

Wenn Politiker die öffentliche Angst über Kulturverlust schüren, und eine Politik verfolgen, die Xenophobie erhöht anstatt sie zu verringern, gefährden sie die Rechte von europäischen Minderheitsgemeinschaften.

Was noch schimmer ist, daß sie damit ein gefährliches Nullsummen-Konzept des Rechts unterstützen. - Minderheiten werden gezwungen, die Kultur von Mehrheiten (oder “christliche Werte” wie die deutsche Kanzlerin im Jahr 2010 vorgeschlagen hat) zu akzeptieren, und, wenn sie sich weigern, das zu tun, müssen ihre Rechte hinter dem wichtigeren Gemeinwohl hintenan stehen.

EUROPE’s OWN HUMAN RIGHTS CRISIS
By Benjamin Ward

The Place of Migrants and Minorities

Intolerance towards migrants and minorities in Europe is widespread. Polling data from 2010 shows that a majority in eight EU states shared the view that there are too many immigrants, with as many as half concluding the same of Muslims.

The response has included blaming marginalized communities for the conduct of a handful of people (as with Roma in Italy); seeking to close Europe’s borders at the EU and national levels; restrictive and abusive asylum procedures and abusive migrant detention conditions (notably in Greece), with unaccompanied migrant children at particular risk; and in the name of integration, telling migrants (even second or third generation) that they must embrace majority culture, and if they do not, face sanction, or leave (in Germany, the Netherlands, Denmark and elsewhere).

The impact on human rights in Europe is real. On a practical level, forced integration and a concept of integration that requires no accommodation by the wider society is doomed to fail.

When policymakers play into public fears about loss of culture and pursue policies that increase rather than lessen xenophobia, they put the rights of European minority communities at risk.

Perhaps worse, they reinforce the dangerous zero-sum conception of rights— minorities must be forced to accept majority culture (or “Christian values” as the German chancellor suggested in 2010) and if they refuse to do so their rights must be set aside for the greater good.

Seite 54

VON DER BEVORMUNDUNG ZUR MENSCHENWÜRDE
Respekt vor den Rechten von Personen mit Behinderungen

Von Shantha Rau Barriga

Gute Absichten alleine führen nicht immer zu guter Politik. …

Politische Teilhabe.

Es gibt eine lange Tradition, jene auszuschließen, von denen man annimmt, daß ihnen die Fähigkeit, abzustimmen, fehlt. Gegenwärtig haben die meisten demokratischen Länder von der Fähigkeit abhängige Qualifikationen für die Stimmabgabe. In Deutschland zum Beispiel verbietet das Wahlgesetz einigen Bürgern die Teilnahme an der Wahl, weil sie behindert sind. Dazu gehört die Frage, ob jemand “wegen einer richterlichen Entscheidung nicht berechtigt ist, an der Wahl teilzunehmen, ein Vormund ernannt worden ist, und er oder sie ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde.”

Entsprechend hat auch das beratende Gremium des Europarats in Verfassungsfragen (Council of Europe’s advisory body on constitutional matters) auch bekannt als Venedig-Kommission, Änderungen in Erwägung gezogen, um die Rechte von Personen mit Behinderungen an der Teilhabe an politischen Wahlen zu sichern. Dennoch hat man bis heute die Gesetze und Praktiken, die es Richtern erlauben, deren Wahlrechte einzuschränken, für akzeptabel gehalten.

Die CRPD (Anm. d. Red.: Convention on the Rights of Persons with Disabilities - UN-Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen) verlangt jedoch, daß die Regierungen “sicherstellen, dass Personen mit Behinderungen wirksam und vollständig am politischen und öffentlichen Leben auf einer gleichberechtigten Grundlage mit anderen direkt oder durch frei gewählte Vertreter teilnehmen. Dazu gehört auch das Recht und die Möglichkeit für Personen mit Behinderungen, zu wählen und gewählt zu werden.”

Die Konvention gestattet keine Ausnahmen.

Kommentar

Das deutsche Wahlgesetz ist sowieso bereits auch wegen Verstosses gegen Art. 38 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig, Stichwort negatives Stimmgewicht. Vgl. dazu das Bundesverfassungsgericht unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20080703_2bvc000107.html

Wegen Verstreichenlassens der vom BVerfG gesetzten Frist durch das Parlament gibt es ab dem 1. Juli 2011 kein gültiges Bundeswahlgesetz in Deutschland mehr.

page 54

FROM PATERNALISM TO DIGNITY
Respecting the Rights of Persons with Disabilities
By Shantha Rau Barriga

page 55

POLITICAL PARTICIPATION

The practice of excluding those perceived as lacking the capacity to vote has a long history, and currently most democratic countries have capacity-related qualifications for voting.16

In Germany, for example, the electoral law prevents some citizens from voting based on disability, including if someone is “not eligible to vote owing to a judicial decision, … a custodian has been appointed … and he or she is accommodated in a psychiatric hospital…” …

Similarly, the Council of Europe’s advisory body on constitutional matters, known as the Venice Commission, has been considering amendments to protect the right to political participation of persons with disabilities, yet to date has deemed acceptable laws and practices that enable judges to restrict their right to vote.

The CRPD, however, requires governments to “ensure that persons with disabilities can effectively and fully participate in political and public life on an equal basis with others, directly or through freely chosen representatives, including the right and opportunity for persons with disabilities to vote and be elected.” The convention allows for no exceptions.

Our Comment:

The German Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) has decided that the present version of the German Federal Election Law is unconstitutional and consequently void (link to the decision in German to be found above), because, under certain conditions, voting may even lead to cause a decrease in total voting results of the particular party voted for! The German legislator (Bundestag) did not keep a deadline as set by the court, by July 2011, which results to the fact that presently, there does not even exist a German Federal Election Law at all.

Weiterführende Artikel zu diesem Thema/ further articles on this subject:

http://www.sueddeutsche.de/politik/kein-gueltiges-wahlgesetz-in-deutschland-die-schande-des-parlaments-1.1109514

Seite 109/690
AFRIKA

Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit.

Internationale Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Verbrechen wurden fortgesetzt.

In Deutschland standen zwei Anführer der FDLR *) wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit vor Gericht. Beim ICC (International Criminal Court Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag) wurden drei ehemalige Anführer von bewaffneten Gruppen aus dem Kongo wegen ähnlicher Verbrechen angeklagt. Und die Richter verhandelten über die Anklageerhebung im Fall eines ruandischen Anführers der FDLR*).

Eigener Kommentar

Wir sehen das leider nicht ganz so optimistisch.

Der Prozess begann in Stuttgart mit hohen Erwartungen und scheint nun im Sande zu verlaufen.

Der ruandische FDLR-Anführer Mbarushimana wurde gerade, Ende 2011, vom ICC freigelassen mangels Beweisen. Mbarushimana soll in Frankreich einen gültigen Aufenthaltsstatus sowie politisches Asyl haben.

Hierzu ein Link zum Artikel “Strafgerichtshof bestätigt Freilassung - Ängste der FDLR - Opfer ignoriert”

Über das Schicksal des 2009 in Deutschland inhaftierten FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka recherchieren wir noch.

Es scheint aber leider so, als ob der “deutsche Beitrag” aus Stuttgart zum Kampf gegen internationale Kriegsverbrechen nicht zu einer einzigen Verurteilung ausreicht.

Page 109/690

AFRICA

Justice and Accountability

International trials against those responsible for crimes continued. In Germany two FDLR *) leaders stood trial for war crimes and crimes against humanity. At the ICC three former Congolese armed group leaders were tried for similar crimes and judges deliberated whether the case of a Rwandan FDLR leader would move forward to trial.

Our Comment (Summary)

We do not share the author’s optimistic view. Germany’s contribution by means of a tribunal in Stuttgart, Germany, to fight crimes against humanity did not result into one single conviction, so far. By the contrary, all the perpetrators accused have been released, due to lack of proof.

*) WIKIPEDIA:

“Die Forces Démocratiques de Libération du Rwanda, abgekürzt: FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine ruandische Rebellengruppe des Stammes der Hutu, die auf dem Staatsgebiet der Demokratischen Republik Kongo operiert.Die Gruppe ist für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in großer Anzahl bekannt und wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2004 zur Entwaffnung und zum sofortigen Verlassen des Landes aufgefordert.”

Seite 115/690

Deutschland eröffnete im Verlauf des Jahres in dem Land (Anm. d. Herausg.: Äquatorial-Guinea) eine Botschaft. Nach der Deportation von deutschen Journalisten im Juni (2011) zitierte das deutsche Außenministerium den Botschafter von Äquatorial Guinea in Berlin herbei.

Page 115/690

Germany opened an embassy in the country (Added by editor: Equatorial Guinea) during the year. Following the deportation of German journalists in June, the German Foreign Ministry summoned the Equatorial Guinean ambassador in Berlin.

Seite 184/690

Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit

Im Jahr 2005 wandte sich der UN Sicherheitsrat wegen der Situation in Darfur an den ICC (Internationaler Strafgerichthof in Den Haag). Der ICC hat Haftbefehle gegen drei Personen, u.a. auch gegen den Präsident al-Bashir, ausgestellt hat u.a. mit dem Tatvorwurf von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord.

Der Sudan lehnte eine Kooperation mit dem ICC in seinen Fällen für Verbrechen weiterhin ab …

Internationale Schlüsselfiguren

Drei Mitgliedsstaaten des ICC (Internationaler Strafgerichthof in Den Haag) - Dschibuti, der Tschad und Malawi - haben al-Bashir auf ihren Gebieten willkommen geheißen, und damit gegen auf ihre Verpflichtung verstossen, ihn festzunehmen. China hieß ihn ebenfalls willkommen.

Die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und Frankreich kritisierten die Besuche und drängten den Sudan und andere Staaten, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, und auch ICC-Verdächtige auszuliefern. Malaysia brach nach öffentlichem Aufschrei einen vorgesehenen Besuch von Al-Bashir ab.

Page 184/690

Justice and Accountability

In 2005 the UN Security Council referred the situation in Darfur to the ICC, which has issued arrest warrants for three individuals, including President al-Bashir, on charges of war crimes, crimes against humanity, and genocide.

Sudan continued to refuse cooperation with the ICC in its cases for crimes in

Key International Actors

Three ICC member states—Djibouti, Chad, and Malawi—welcomed al-Bashir to their territories, flouting their obligation to arrest him. China also welcomed him.

The European Union, United States, United Kingdom, Germany, and France criticized the visits and urged Sudan and other states to cooperate with the court, including in the surrender of ICC suspects. Malaysia cancelled an anticipated visit by al-Bashir after public outcry.

WORLD REPORT 2012
428

EUROPE AND CENTRAL ASIA

Key International Actors

Many foreign governments and international organizations condemned the post-election crackdown and expressed concern over the deepening human rights crisis in Belarus.

In December 2010 Hillary Clinton, United States secretary of state, and Catherine Ashton, European Union representative for foreign affairs and security policy/ vice-president of the European Commission, issued a joint statement calling the election “an unfortunate step backwards” in the democratic development of Belarus.

In January 2011 the foreign ministers of Germany, Sweden, Poland, and the Czech Republic issued a joint statement condemning the postelection crackdown.

Weltbericht 2012
Seite 428

EUROPA und zentrales ASIA

Internationale Schlüsselfiguren

Viele ausländische Regierungen und internationale Organisationen verurteilten das scharfe Vorgehen nach den Wahlen und äußerten Sorge um die zunehmende Menschenrechtskrise in Belarus.

Im Dezember 2010 gaben Hillary Clinton, Außenministerin der Vereinigten Staaten und Catherine Ashton, Vertreterin der Europäischen Union für Außenpolitik und Sicherheitspolitik/ Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, eine gemeinschaftliche Stellungnahme ab. Darin wurden die Wahlen “ein unglücklicher Schritt zurück” in der demokratischen Entwicklung von Belarus genannt.

Im Januar 2011 gaben die Außenminister von Deutschland, Schweden, Polen und der Tschechischen Republik eine gemeinschaftliche Stellungnahme ab, in der das scharfe Vorgehen nach den Wahlen verurteilt wurde.

Seite 443

EUROPÄISCHE UNION
DISKRIMINIERUNG UND INTOLERANZ

Seite 444

Nach einem Bericht vom Juni (2011) aus dem Büro von Hammarberg bestehen nach wie vor menschenfeindliche und transphobische (Anm. d. Red.: Angst vor Transsexualität) Vorurteile in der öffentlichen Meinung, in der Politik und in den Gesetzen.

Das Vereinigte Königreich kündigte an, dass es sein lebenslanges Verbot für homosexuelle Männer, die Blut spendeten, aufheben würde. Nur drei andere EU-Mitgliedsstaaten (Italien, Portugal und Schweden) erlauben es homosexuellen Männern, zu spenden. Deutschlands Bundesverfassungsgericht entschied im Januar (2011), dass es gegen das Grundgesetz verstösst, von Transsexuellen Operationen zur Geschlechterneuzuordnung und irreversible Sterilisierung zu verlangen, um ihr Geschlecht gesetzlich zu ändern. Mindestens sechzehn EU-Länder einschließlich der Niederlande haben solche Erfordernisse. Die holländische Regierung legte im September einen Gesetzesentwurf vor, um diese Voraussetzung zu entfernen.

page 444

A June report by Hammarberg’s office found that homophobic and transphobic biases persist in public opinion, policies, and laws. The UK announced it would lift its lifetime ban on gay men donating blood. Only three other EU member states allow gay men to donate (Italy, Portugal, and Sweden). Germany’s Constitutional Court ruled in January that requiring transgender people to undergo sex reassignment surgery and irreversible sterilization to legally change their gender was unconstitutional. At least sixteen EU countries, including the Netherlands, have such requirements. The Dutch government submitted draft legislation in September to eliminate the requirement.

Kommentar

gemeint die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, 1 BvR 2027/11 vom 27.10.2011, Absatz-Nr. (1 - 16) gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11.

Seite 446

Deutschland

Im August wurde Rheinland-Pfalz der sechste deutsche Bundesstaat, der den Asylbewerbern Freizügigkeit gewährt. In den 10 anderen Staaten müssen Asylbewerber innerhalb eines definierten geografischen Bereichs bleiben, wobei die Übertretung strafbar ist mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Das UN Komitee für ökonomische, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) hatte im Juli (2011) Bedenken geäußert wegen unzulänglicher sozialer Leistungen, Unterbringung, Zugang zur Arbeit und Gesundheitsfürsorge für Asylbewerber.

Im September (2011) verabschiedete der deutsche Bundestag ein Gesetz, das Schulpersonal von der Verpflichtung befreite, Gastarbeiter ohne Papiere anzuzeigen. Versuche von Oppositionsparteien, die Freistellung auf Personal in der Gesundheitsfürsorge und in der Arbeitsgerichtsbarkeit auszudehnen, schlugen fehl. Im Juli (2011) drängte das CESCR Deutschland dazu, verstärkt Versuche zu unternehmen, Hindernisse anzusprechen, die für Menschen mit einem Migrationshintergrund in den Bereichen Bildung und Arbeit bestehen.

Im Oktober erneuerte der deutsche Bundestag Gesetze zur Terrorismusbekämpfung für weitere vier Jahre und führte eine unabhängige Kommission zur Überwachung ein. Die Gesetze erlauben weitreichende Überwachung und Datenspeicherung. Im Dezember 2010 wies ein Kölner Gericht Khaled el Masris Klage gegen die deutsche Regierung wegen des Versäumnisses ab, die Auslieferung von 13 Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten zu verlangen, die angeblich an seiner Entführung nach Afghanistan im Jahr 2004 beteiligt waren.

Im Oktober drückte die UN-Arbeitsgruppe betreffend willkürlicher Festnahmen Sorge um die präventive Festnahme von als gefährlich erachteten Personen aus, eine Praxis, die das deutsche Bundesverfassungsgericht im Mai (2011) für verfassungswidrig erklärte. Deutschland wurden im November 2011 Fragen des UN-Komitees gegen Folter (CAT) wegen der Verwendung

Weltbericht 2012
Seit 447

von diplomatischen Zusagen sowie wegen der Deportation von Migrantenkindern ohne Begleitung.

(Griechenland)

page 446

Germany

In August Rheinland-Pfalz became the sixth state to grant freedom of movement to asylum seekers. In the 10 other states asylum seekers must stay within a circumscribed geographic area, with violation punishable by fines or prison. The UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (CESCR) expressed concern in July over inadequate social benefits, housing, access to employment, and healthcare for asylum seekers.

In September the parliament adopted a law exempting school personnel from the obligation to report undocumented migrants. Efforts by opposition parties to extend the exemption to health care and labor court personnel failed. In July the CESCR urged Germany to strengthen efforts to address obstacles facing people with a migration background in education and employment.

In October parliament renewed counterterrorism legislation for another four years and established an independent monitoring commission. The legislation permits extensive surveillance and data mining. In December 2010 a Cologne court dismissed Khaled el-Masri’s case against the German government for failing to pursue the extradition of 13 United States citizens allegedly involved in his rendition to Afghanistan in 2004.

In October the UN Working Group on Arbitrary Detention expressed concern over the preventive detention of individuals deemed dangerous, a regime the German Constitutional Court ruled unconstitutional in May. Germany faced questions in November from the UN Committee against Torture (CAT) on the use

WORLD REPORT 2012
447

of diplomatic assurances and the deportation of unaccompanied migrant children.

(Greece)

HRW Weltbericht 2012
Seite 494

Rückkehr von Flüchtlingen und im Inland Verschleppten

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen, der die größte Anzahl von Kosovo Roma, Ashkali und Ägyptern in Deutschland bewirtet, setzte wegen Sorgen um ihre Sicherheit im Kosovo die zwangsweise Rückführung von Roma, Ashkali und Ägyptern in den Wintermonaten 2010 und 2011 aus. Die zwangsweisen Rückführungen aus Nordrhein-Westfalen wurden im April 2011 wieder aufgenommen, obwohl die ab September 2010 eingeführten besser differenzierenden Beurteilungen bedeuteten, dass Kinder im Schulalter mit geringerer Wahrscheinlichkeit deportiert wurden.

WORLD REPORT 2012
page 494

Return of refugees and internally displaced persons

The state of North Rhine-Westphalia, which hosts the largest number of Kosovo Roma, Ashkali, and Egyptians in Germany, suspended forced returns of Roma, Ashkali, and Egyptians for the winter months of 2010 and 2011, due to concerns about their safety in Kosovo. Forced returns from North Rhine-Westphalia resumed in April 2011, although more nuanced assessments introduced in September 2010 meant that school-age children were less likely to be deported.

HRW Weltbericht 2012
Seite 496

Immunität, strafrechtliche Verantwortlichkeit und Zugang zu Gerechtigkeit

Die Anklage wegen Kriegsverbrechen gegen Fatmir Limaj, ein Mitglied des Parlaments im Kosova aus der Regierungspartei, wurde ab März bis zum September (2011) wegen Verwirrung darüber verschoben, ob er parlamentarische Immunität vor einer Anklage hatte. Im September entschied das Verfassungsgericht des Kosovo, dass Abgeordnete nicht immun von Anklagen sind, und ein Amtsgericht ordnete an, dass er unter Hausarrest gestellt wurde. Limaj ist angeklagt, serbische und albanische Gefangene in der Stadt von Klecka im Jahr 1999 gefoltert und getötet zu haben.

Das bevorstehende Gerichtsverfahren erlitt im späten September (2011) einem Rückschlag, als ein Kronzeuge unter Zeugenschutz, Agim Zogaj, in einem Park in Deutschland tot aufgefunden wurde.

Link auf Artikel zu diesem Thema:

http://derstandard.at/1317018983224/Fatmir-Limaj-Der-Mann-gegen-den-es-kaum-einer-wagt-auszusagen

Kommentar

Eine Autopsie des Leichnams des toten Kronzeugen ist wohl unterblieben. So eindeutig war allen, daß es sich hier um Selbstmord gehandelt haben muß. Ja, so war es, aber ganz sicher doch. Auf deutsche Behörden ist halt doch immer Verlass.

page 496
Impunity, Accountability, and Access to Justice

The war crimes prosecution of Fatmir Limaj, a Kosovo member of parliament in the ruling party, was delayed from March until September because of confusion about whether he had parliamentary immunity from prosecution. In September the Constitutional Court of Kosovo ruled that lawmakers are not immune from prosecution and a district court ordered him placed under house arrest. Limaj is accused of torturing and killing Serbian and Albanian prisoners in the town of Klecka in 1999.

The impending trial faced a setback in late September when a key witness under witness protection, Agim Zogaj, was found dead in a park in Germany.

While German police investigations indicated suicide, Zogaj’s family criticized the protection offered to him by EULEX and said Zogaj had been under intense pressure. The Office of the UN High Commissioner for Human Rights noted that the case highlighted the wider challenge of effective witness protection in Kosovo.

623 Naher Osten und Südafrika

Internationale Schlüsselfiguren

Saudi-Arabien ist ein wichtiger Verbündeter der US-amerikanischen und europäischen Länder. Die USA haben es versäumt, saudi-arabische Menschenrechtsverletzungen öffentlich zu kritisieren, oder seine Rolle beim Niederschlagen von Protesten für die Demokratie im benachbarten Bahrain. US-Präsident Barack Obama hat es versäumt, Saudi-Arabien in einer größeren Rede über die arabischen Aufstände zu erwähnen, und fuhr weiter fort, einen Waffenverkauf in der Höhe von $ 60 Milliarden an Saudi-Arabien zu unterstützten, den Größten jemals erfolgten Verkauf von Waffen durch die USA.

Im Juni (2011) machte Deutschland ein Angebot, an das Königreich über 200 Panzer im Wert von $ 5 Milliarden zu verkaufen. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Navenathem Pillay kritisierte im Oktober (2011) eine Flut von Hinrichtungen. Indonesiens Präsident Susilo Bambang Yudhoyono kritisierte im Juli (2011) öffentlich die Behandlung von indonesischen Arbeitern in Saudi-Arabien, ebenso eine Untersuchungsdelegation von philippinischen Abgeordneten in einem Bericht vom Januar.

623 Middle East and South Africa

Key International Actors

Saudi Arabia is a key ally of the US and European countries. The US failed to publicly criticize Saudi human rights violations or its role in putting down prodemocracy protests in neighboring Bahrain. US President Barack Obama failed to mention Saudi Arabia in a major speech on the Arab uprisings and continued to pursue a $60 billion arms sale to Saudi Arabia, the biggest-ever US arms sale.

In June Germany proposed to sell the kingdom over 200 tanks, worth $5 billion. UN High Commissioner for Human Rights Navenathem Pillay criticized a spate of executions in October. Indonesia’s President Susilo Bambang Yudhoyono in July publicly criticized treatment of Indonesian workers in Saudi Arabia, as did a fact-finding delegation of Philippines lawmakers in a report issued in January.

20.1.2012

Bundesverfassungsgericht schützt Meinungsfreiheit von NPD-Vorstandsmitglied

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 11:52

Beschluss vom 28. November 2011 1 BvR 917/09

Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Bereich des Staatsschutzes

Aufgehoben wurde durch die erste Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (Richter am BVerfG Kirchhof, Eichberger und Masing) gerade eine Entscheidung des Amtsgerichts Hechingen / Oberlandesgericht Stuttgart mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates (§ 90a Abs. 1 StGB). Gegenstand des Strafverfahrens war ein Flugblatt, für das die Beschwerdeführerin als Vorstandsmitglied eines NPD-Kreisverbands die presserechtliche Verantwortung übernommen hatte. Das Flugblatt war im Anschluss an eine Theateraufführung verteilt worden.

Überschrift „Georg Elser - Held oder Mörder?”

Der fragliche Text betrifft in den ersten beiden Absätzen Äusserungen zur Person des „militanten Kommunisten” Georg Elser und zu dessen gegen Hitler gerichteten Anschlag im Münchener Bürgerbräukeller 1939, der „acht unschuldige Menschen in den Tod” gerissen habe.

Zitat (u.a.):

„Wie sehr ist dieses BRD-System schon verkommen, daß es für seinen ,K(r)ampf gegen Rechts’ (und damit alles Deutsche!) eines solchen Vorbildes bedarf? Ihn in Filmen und Theaterstücken bejubelt, Schüler zwingt, ihn zu verehren … ? Werden bald die kommunistischen RAF-Terroristen ebenso geehrt und ihre Opfer verhöhnt? Mörder unschuldiger Menschen können keine Vorbilder sein!”

Zitat BVerfG a.a.O.:

Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin danach in ihrer durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Meinungsfreiheit.

18
a) Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen.

Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>).

Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>). Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 <320>).

Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können.

Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet. Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 90, 241 <248>; stRspr).

“Bei Staatsschutznormen ist dabei besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik auf der einen Seite und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung auf der anderen Seite zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 <205>).”

Kommentar

Die zitierten Passagen der fraglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können auch hier voll und ganz unterschrieben werden.

Ein Wermutstropfen bleibt dabei:

Hier wird im Ergebnis durch das Bundesverfassungsgericht geschützt die Verbreitung von sehr kritischen Äusserungen über historische Ereignisse, die derzeit von Kreisen deutscher Neo-Nazis, der neudeutschen “Revisionisten” und ganz besonders auch der NPD und anderen rechtsradikalen Kreisen, darunter auch die bekannten Leugner des Holocaust derzeit wieder in Deutschland “salonfähig” gemacht werden sollen.

So hatte auch die öffentlich geäußerte Auffassung des noch bis April 2011 amtierenden, ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgerichts Wolfgang Hoffmann-Riehm, das Verbot der Holocaust-Leugnung schütze nicht die Menschenwürde, vor kurzem für Aufregung gesorgt.

Die Entscheidung gehört darum zum Teil unserer Auffassung nach zu den hier bereits erwähnten Entscheidungen, die unter falscher Flagge erscheinen.

Man könnte das auch als Verunglimpfung bezeichnen durch rechtsradikale Kreise in Deutschland des Veranlassers eines der beiden einzigen ernst zu nehmenden Attentate gegen den gemeinsten, hinterhältigsten Massenmörder, den es jemals in Deutschland gegeben hat, nämlich gegen Adolf Hitler selbst. Man überlege nur, wieviel Leid Deutschland erspart geblieben wäre, wenn dieses Attentat Erfolg gehabt hätte!

In diesem Blog wird die Meinungsfreiheit verfochten.

Daher ist im Prinzip nichts dagegen einzuwenden, daß, wie hier, auch sogenannte Revisionisten, bzw. Neo-Nazis und NPD-Mitglieder, ihren Senf zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen dürfen. Dies gilt ganz besonders, wenn dadurch den Personenkreisen, die so etwas von sich geben, ganz von alleine die Maske der Anonymität vom Gesicht gerissen wird, besser, als es jeder andere könnte.

Dann haben wir halt keinen Flüster-Rassismus mehr in Deutschland, sondern offenen Rassismus. Der kann dann auch entsprechend bekämpft werden.

Dennoch wird hier mit erheblichen Bedenken die zunehmende, unserer Wahrnehmung nach einseitige Tendenz des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, das einerseits zwar die bestehende, teilweise regelrecht zynische und unverschämte Zensur im Bereich der “normalen” Systemkritik hinnimmt und - zumindest durch Untätigkeit - diese toleriert und dadurch auch unterstützt und fördert, und zwar in der geradezu unglaublichen Größenordnung von 200.000 jährlichen Ermittlungsverfahren und rund 30.000 strafrichterlichen Verurteilungen wegen “Straftaten gegen die Ehre” in Deutschland. Auf diesen Weltmeistertitel kann Deutschland keineswegs stolz sein.

In zunehmendem Masse werden hingegen “Meinungsäußerungen” aus rechtsradikalen Kreisen in Deutschland durch derartige Entscheidungen ganz gezielt und aktiv unterstützt. Im Ergebnis kommen dadurch braune Gesellen und deren Nachfahren bzw. Nachredner und geistigen Erben zu Worte, die seit dem Ende des zweiten Weltkriegs es bislang nicht mehr gewagt haben, den Mund aufzumachen.

Wir meinen: so geht das überhaupt nicht.

Meinungsfreiheit geht in Ordnung, aber wenn schon, dann bitte auch für alle.

Fundstellen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-004.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111128_1bvr091709.html

English Summary

This decision by the German supreme Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) regards the admissibility of German right-wing revisionist public statements.

The woman, a member of the executive board of a German right wing party (NPD German National Democratic Party) had been condemned by a German district court(Amtsgericht Hechingen), decision uphed by the State Superior Court in Stuttgart (Oberlandesgericht Stuttgart) because of diffamation of the Government.

Some of the statements regarded the question if Georg Elser is to be considered a “murderer” because he “killed 7 innocent people” or rather a national hero, since next to General Stauffenberg and his group, he has been the only one who ever seriously tried to kill Adolf Hitler in the time of the Third Reich.

According to the German Supreme Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht), the right to freedom of expression had not been properly evaluated in the criminal conviction which therefore, has been declared void.

Our article first agrees that the freedom of expression needs to be regarded even regarding revisionist declarations. However, we need to observe an increasing tendency of the German Constitutional Court to only regard the freedom of expression of right wing and revisionist cercles. On the other hand, “ordinary” critics to the regime are subject to increasing, absolutely unhindered censorship in Germany at the same time.

German censorship amounts to an incredible and even, at a rate of 5 %, yearly increasing number of yearly 200.000 police investigations and 30.000 condemnations in Germany, just because of “crimes against honor” such as insult or diffamation. Please compare statistics as published under www.eucars.de

Beitrag und Copyright Jan. 2012 von:

A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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18.1.2012

Beteiligtenfähigkeit der Ehefrau des nicht verheirateten Kindesvaters im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 23:17

Beschluss OLG Karlsruhe, 18. Familiensenat in Freiburg, Az. 18 UF 224/11 und 18 UF 266/11 (2 F 317/10 AG Überlingen) vom 07.12.2011

Zur Beteiligtenfähigkeit der Ehefrau des nicht verheirateten Kindesvaters im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

Inoffizieller Leitsatz durch die Redaktion:

In dem Verfahren, bei dem es um den Antrag des (nicht verheirateten) Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 a BGB geht (BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010), bzw. in Anlehnung an die Regelung des § 1671 BGB um die Übertragung der Alleinsorge auf den Vater, ist die Ehefrau des Kindesvaters, in deren Familie das Kind gegebenenfalls aufgenommen wird, nicht Beteiligte im Sinne des FamFG.

Gründe:

Die Ehefrau des (Anm. d. Red.: mit der Kindesmutter im fraglichen Verfahren nicht verheirateten) Vaters ist nicht Beteiligte im Sinne von § 7 FamFG, da ihre Rechte durch das Verfahren nicht unmittelbar berührt werden. Eine Betroffenheit in ideellen, sozialen oder wirtschaftlichen Interessen durch den Ausgang nicht ausreichend. Vorschriften, aufgrund derer eine Zulassung als Beteiligte geboten sind könnte, sind nicht ersichtlich.

Soweit der Antrag auf § 161 FamFG gestützt wird, ist er unbegründet, da die Ehefrau des Vaters nicht eine Pflegeperson des Kindes ist, das sich wöchentlich lediglich zu einem 4-stündigen Umgang in der Familie des Vaters befindet.

Soweit der Antrag auf § 12 FamFG gestützt wird, käme Satz 3 in Betracht. Insoweit erscheint eine Zulassung einer möglichst umfassenden und offenen Erörterung nicht zweckdienlich. Denn es steht zu befürchten, dass sich die Mutter des des Kindes nicht mehr unbefangen äußern mag oder kann. Eine derartige Annahme liegt aufgrund des Beziehungsgeflechts der Beteiligten nahe, zumal die Mutter angekündigt hat, sich bei Anwesenheit der neuen Partnerin des Vaters gehemmt zu fühlen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass nach Aktenlage die Erörterung der Angelegenheiten der Mutter zu erwarten ist.

Der Senat behält sich vor, die Ehefrau ggf. ad hoc anzuhören sollte dies um Interesse der Sachaufklärung geboten sein.

Vors. Richter/in am
Oberlandesgericht

Zitat BEverfG BvR 420/09 vom 21.07.2010, Rz. 76

Bei der Übertragung der Alleinsorge auf den Vater erscheint für die Übergangszeit bis zur Neuregelung eine Anlehnung an die Regelung des § 1671 BGB sinnvoll. Da auch nach dieser Norm die Übertragung der Alleinsorge nur dann vorzunehmen ist, wenn die Voraussetzungen für eine gemeinsame Sorge der Eltern nicht mehr bestehen, und zugleich, wie unter B.II.5.b) (4) ausgeführt, die Begründung einer gemeinsamen Sorge bei bisher bestehender Alleinsorge der Mutter deren Elternrecht weniger beeinträchtigt als der vollständige Wechsel des Sorgerechts von ihr auf den Vater, wird in Ergänzung von § 1672 Abs. 1 BGB bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.”


English Summary

This decision by a German state supreme court (Oberlandesgericht Freiburg, Baden-Wuerttemberg) regards the question if the wife of a a father who is not married to the child mother, and who requests full or shared custody and extended visitation rights based upon to latest European and German Constitutional jurisdiction, is entitled to participate in the court proceedings regarding the child which possibly will become a member of her household.

The court rejected the request to allow the wife to be a party in the court proceedings, mostly based upon privacy concerns regarding the child mother and due to the fact that this case has not been provided for by the German legislator.

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12.1.2012

Der bedrohte Gutachter: Gericht will Gutachten sehen

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 11:47

KIND IM FOKUS 11. 1. 12 Pressemitteilung Teil 2

Im Fall des familiengerichtlichen Gutachters Dr. Michael Heinz Wiedemann, der sich von
einem Vater bedroht fühlte, (Erstbericht vom 06.01.2012) zeichnet sich eventuell eine Wende ab. Der anwaltlich vertretene Vater lehnte eine vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens ab. Die Verteidigung vertrat den Standpunkt, es ergebe sich schon aus der sprachlichen Formulierung, daß eine Drohung gar nicht existiere. Es werde lediglich in aller Deutlichkeit auf die psychologischen Zumutungen und Täuschungen des Gutachtens reagiert, um die Interessen des Angeklagten und die seiner Kinder zu wahren. Die Richterin am Amtsgericht Potsdam Nietsche forderte daraufhin das betreffende Gutachten an und vertagte das Verfahren.

Beide Zeugen, der Gutachter und sein Freund Dr. Siegmund Dannecker, Berlin, erschienen mit einer Rechtsanwältin und verweigerten gegenüber Reportern, darunter auch RTL, jeden Kommentar. Auf den Zuschauerbänken hatten sich auch zahlreiche Betroffene der familiengerichtlichen Begutachtungen durch Dr. Wiedemann, aber auch weitere Gutachter, eingefunden.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
KIND IM FOKUS
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14480 Potsdam

11.1.2012

Angeklagter erschießt deutschen Staatsanwalt

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 19:07

Stand der Mitteilung: 12. Jan. 2012, 8.00 h

Der Angeklagte wird zum Richter

Im Amtsgericht Dachau bei München wurde am Mittwoch nachmittag, 11. Januar 2012, der Staatsanwalt Tilman Turck (31) von dem Angeklagten Rudolf U. (54) im offenen Gerichtssaal erschossen.

Laut Polizeiangaben/ Angaben der Staatsanwaltschaft München II (Angaben von Oberstaatsanwalt Heidenreich) ging es inhaltlich um Veruntreuung von Arbeitsentgelt.

Gegenstand der Anklage war der Tatvorwurf, der Angeklagte habe als Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben für seine Angestellten in Höhe von Euro 44.000 bezahlt.

Das “Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt” ist nach deutschem Gesetz strafbar nach § 266 a StGB. Zum Sonderfall des Scheingeschäftsführers vgl. unseren früheren Beitrag dazu.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte war gerade zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er stand auf, zog eine Pistole und schoß zuerst auf den Richter und dann auf den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt, der erst ein Jahr im Amt war, verstarb kurz darauf.

Die in der Klatschpresse beim Tod von Staatsdienern so üblichen, nichtssagenden Floskeln sparen wir uns wie die von großer Überraschung, tiefer Bestürzung in der Bevölkerung, Anteilnahme und tiefer Trauer. Zunächst einmal möchten wir den vollständigen Hintergrund des Falls kennen lernen.

Thematisiert wird in der Presse die Forderung nach höheren Sicherheitsvorkehrungen in den deutschen Gerichten. Solche Aktionen dienen im Ergebnis immer den repressiven Elementen in einem Staat.

Ohne die - sicherlich nicht rechtmässige - Bluttat damit rechtfertigen zu wollen, soll an dieser Stelle auch thematisiert und erinnert werden an die bestehenden, teilweise unglaublichen Mißstände in der deutschen Strafjustiz. Vgl. dazu den Beitrag zum letzten GRECO-Bericht.

Die so gut wie vollständig gesetzgeberische und organisatorische Untätigkeit auf diesem Gebiet führt dazu, daß die Tätigkeit der Justizorgane im Bereich der Strafrechtspflege von der deutschen Bevölkerung in zunehmendem Maße nicht mehr als rechtsstaatlich wahrgenommen werden kann.

Dazu gehören die unerfüllten Forderungen nach gesetzgeberischen Anti-Korruptionsmaßnahmen in Deutschland.

Dazu gehört ganz besonders der längst überfällige Beitritt Deutschlands zum UN-Antikorruptionsübereinkommen vom 14. Dezember 2005. So etwas ist ein Skandal, zu lesen wie: “Deutschland ist korrupt und sieht keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. Es möchte gerne weiterhin systematisch korrupt bleiben.” Der geforderte Beitritt Deutschlands erfolgt im Wesentlichen deshalb nicht, weil Deutschland selbst die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt. Zu erinnern ist auch an die Forderung nach deutschen Anti-Korruptionsgesetzen, des Bundes und der meisten Länder, die sowohl den Bereich der Wirtschaft als auch hoheitliche Tätigkeiten betreffen, nach Abschaffung der immer noch zunehmend invasiven Zensur in Deutschland, die ganz besonders scharf ist, wenn es um Kritik an hoheitlicher Tätigkeit geht, nach einer durchgreifenden und ehrlichen Justizreform im Bereich des Strafrechts, die die Voraussetzung einer international vorzeigbaren Justiz in einem modernen Rechtsstaat überhaupt erst schaffen.

Dazu gehört auch die organisatorische Abschaffung und Entflechtung der bestehenden personellen und thematischen Verquickungen zwischen Staatsanwälten und Richtern.

Dazu gehört eine Neuorganisation der Leitungsebenen der Staatsanwaltschaften, der Generalstaatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes sowie der Landeskriminalämter. Dazu gehört auch die Einrichtung einer echten, unabhängigen Anti-Korruptionskontrolle, einer echten “Check and Balance”, und nicht zuletzt die Abschaffung des “Hamsterrads” der Strafanzeigen wegen Justizverbrechen.

Am 12.01.2012 geht es jetzt erst einmal zum Haftrichter.

Zitieren möchten wir abschließend aber Gott selbst: “thou shalt not kill” - Du sollst nicht töten!

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Informationsquellen:

http://de.nachrichten.yahoo.com/angeklagter-erschie%C3%9Ft-dachauer-gericht-staatsanwalt-161914811.html

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13810149/Angeklagter-erschiesst-in-Gerichtssaal-Staatsanwalt.html

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1878156/Angeklagter-erschiesst-im-Gerichtssaal-Staatsanwalt.html


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,808591,00.html


http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/amtsgericht-dachau-angeklagter-schiesst-staatsanwalt-in-gerichtssaal-nieder-1.1255704

English Version

Accused person shoots German criminal prosecutor to death!

This Wednesday afternoon, Jan. 11, 2012, around 16.00 h, the defendent in a criminal process before the Amtsgericht (District Court) Dachau, close to Munich, Bavaria, just had been condemned to 1 year of jail, suspended sentence. Suddenly he stood up, pulled a pistol out of his pocket, and first shot at the judge and than killed the 31 year old prosecutor!

The accused person, 54 years old, had been accused of, as an employeur, not properly paying social taxes for his employees in an amount of Euro 44.000. He had no prior criminal records.

There is discussion to increase security in German court rooms, which is up to the particular German States (Bundesländer).

6.1.2012

Der bedrohte Familiengutachter - Pressemitteilung

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 13:35

KIND IM FOKUS im Januar 2012, Pressemitteilung
Link zur Pressemitteilung 2 vom 12.01.2012

BB/Fis/Gr Der bedrohte Gutachter, der 3. Familiensenat des OLG Brandenburg, das Amtsgericht Potsdam, das Landesverfassungsgericht Brandenburg und die deutsche Elternbewegung

Aktenzeichen 84 Cs 4131 Ds 16733/11 (283/11)

Vorwurf: Bedrohung nach § 241 StGB

Gerichtstermin: Dienstag, 10. Januar 2012, 14.00 Uhr

Amtsgericht Potsdam, Saal 24,
Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam

Vergessen Sie den Bundespräsidenten und seinen langweiligen Hauskredit, dies ist spannender:

Strafprozess oder der Justizposse erster Teil?

Thema: Wollte der Vater den Gutachter erschlagen, bzw. drohte er damit? Oder handelt es sich vielleicht doch um eine eher nicht so richtig ernst zu nehmende, sozial adäquate Äusserung? Wahrnehmung berechtigter Interessen ohne Aussenwirkung?

Besetzung:

Nebenkläger: der familiengerichtliche Gutachter Dr. phil. Michael Wiedemann, Berlin

Verfahrensleitende Richterin: die ehemalige Familienrichterin, Richterin am Amtsgericht und stellvertretende Vorsitzende des Brandenburgischen Verfassungsgerichts, Frau Kerstin Nitsche

In einer Vielzahl von familiengerichtlichen Verfahren hatte Dr. Michael Wiedemann als Gerichtsgutachter in den letzten zwanzig Jahren in Berlin und Brandenburg mit seinen Gutachten die Entscheidungen der Gerichte maßgeblich beeinflusst.

In der Fachwelt ist die Qualität seiner Gutachten umstritten, es werden von Gegengutachtern schwere Mängel gerügt.

Der Gutachter wird dennoch von den Familiengerichten immer wieder erneut eingesetzt. Beim 3. Senat für Familiensachen bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht galt Wiedemann als Hausgutachter.

“Die speziellen Kriterien der paranoiden Persönlichkeitsstörung waren ebenfalls gegeben …”

Mit solchen und ähnlich drastischen, wissenschaftlich mager be- und unterlegten, in der Persönlichkeit verletzenden und abwertenden Werturteilen über Eltern, denen der Umgang bzw. die elterliche Sorge mit ihren eigenen Kindern jahrelang vorenthalten worden war und immer noch wird, (wie wir inzwischen besser wissen, jedenfalls z.T. widerrechtlich, gestützt u.a. auf verfassungswidrige deutsche Gesetze) machte sich dieser Gutachter einen Ruf.

Die unaufhaltsame Entwicklung in Richtung auf die Menschenrechte, auch und zwangsweise in Deutschland ist inzwischen dokumentiert in zahlreichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Leider wird das von den Fachgerichten, von den Behörden und vom deutschen Gesetzgeber immer noch kaum zur Kenntnis genommen. Alle warten sie auf die große “Umsetzung”. Vergleiche dazu aus vielen die einschlägigen Entscheidungen des EGMR Görgülü, Zaunegger sowie deren “Umsetzung” durch das Bundesverfassungsgericht, ein halbes Jahr später.

Genauer gesagt: das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung überhaupt nicht umgesetzt, es hat sie lediglich zur Kenntnis genommen. Es tat dann vielmehr so, als bestünde Kontinuität zu seiner eigenen vorherigen - schlicht abwegigen - Rechtsprechung, und hat zwar - insoweit zutreffend - die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Die betreffenden Normen des Familienrechts hat es dann aber dennoch nicht für nichtig erklärt. Es hat bekanntlich leider nur ein eigenes gerichtliches Antragsrecht für Väter zur Herstellung der verletzten Chancengleichheit nicht verheirateter Väter geschaffen. Dem deutschen Gesetzgeber wurde dabei noch nicht einmal eine konkrete Frist gesetzt zur Korrektur bzw. Abschaffung der verfassungswidrigen Normen. Mit der Konsequenz, daß, wie bisher, einfach gar nichts geschieht!

Ganz im Gegenteil wird häufig nun die - vollkommen berechtigte - Empörung und die Wut der betroffenen Väter, und auch schon die reine Nichtakzeptanz weiterer Verletzung von Grund- und Menschenrechten in Deutschland von heute durch die Gutachter einseitig und in Verkennung der Sach- und Rechtslage ausgenutzt und ausgewertet, um mit höhnischen und abwertenden Worten angeblich krankhafte Zustände zu belegen. Und um die Betroffenen mit derartigen Methoden erst recht um ihre Rechtspositionen zu bringen. Und manchmal wird die Empörung und die Wut der betroffenen Eltern dann auch so groß, daß sie wirklich zu einem krankhaften Zustand umschlägt. Man (und das kann durchaus auch Frau sein!) lässt sich einfach nichts mehr gefallen.

Im vorliegenden Fall äußerte ein fünffacher Vater, u. a. Dichter, Verfahrensbeistand und Mediator, dem, neben vielen anderen Vätern in derselben Situation, von dem Gutachter eine paranoide Persönlichkeitsstörung einfach mal so eben bescheinigt worden war, im eigenen Fall massive Kritik am Gutachten sowie an der persönlichen Glaubwürdigkeit und Eignung dieses Sachverständigen.

Der 3. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stoppte daraufhin das seit sechs Jahren andauernde und soeben vom Bundesverfassungsgericht zurückgekommene Sorgeverfahren und forderte den Gutachter zur Stellungnahme auf.

Statt einer Stellungnahme erfolgte Strafanzeige durch den Gutachter. Er fühlte sich durch Formulierungen in der schriftlichen Stellungnahme des Vaters angeblich bedroht, und betreibt nunmehr mit einem befreundeten Facharzt vergeblich die Unterbringung des Vaters nach PsychKG.

Der Vater hat mittlerweile angekündigt, dem Gutachter das Handwerk zu legen und sich mit zahlreichen Betroffenen zusammen getan, die zum Teil in dem Termin anwesend sein werden.

Scheint ein interessanter Prozess zu werden.

Nachtrag Stand 11.01.2011

Verfahren wurde vertagt.

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Dazu wollen wir den Liedermacher Wolf Biermann zitieren:

“Du lass Dich nicht verhärten, in dieser harten Zeit.
Die allzu hart sind brechen,
die allzu spitz sind, stechen, und brechen ab sogleich …

Das woll’n sie doch bezwecken.. !”

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